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Der Unterschied ist, meine ich, einfach zu ziehen:
Ich sprach von einem Grillfest mit anschließend 2-7 gespielten Runden Golf. Ich betone: Grillfest. Deine drei Fälle beginnen jeweils mit dem Wort Turnier. Ich denke, dass wir hier ein Problem diskutieren, dass in Wirklichkeit gar keins ist. Ein Minigolfurnier, zu dem andere Vereinsspieler eingeladen werden und das einen Leistungswettbewerb (mit oder ohne Preise) enthält, ist ein anmeldepflichtiges Turnier. Breitensportmaßnahme, Betriebssportfest, Minigolf-Familiensportfest usw. usw. - auch wenn dort Vereinsspieler als Lockvögel, Joker, Tandempartner, Grüß-Gott-Onkels oder was auch immer mitmachen - sind es nicht. Ansonsten wäre ich, der sich jährlich mehrfach in solche Veranstaltungen stürzt, als Vielfach-Wiederholungstäter schon mehr als lebenslang gesperrt. Nachdem Uwe nun ein klares Schlusswort unter dieses Thema gesprochen hat, möchte ich auch nicht mehr weiter dazu Stellung nehmen. Gerne aber sollten wir zum ursprünglichen Thema des Threads weiter diskutieren. |
Jetzt mal angenommen, in den nächsten Wochen verabreden sich Schwaikheimer und Remsecker und ... Golfer, die regelmäßig in die Vaihinger Halle kommen, vor Ort zu einem kleinen "Halleneröffnungsturnierchen" am Freitagabend über 3 Runden. Veranstalter: der Hallenbetreiber persönlich. Bei diesem Halleneröffnungsturnierchen zahlt jeder 5 Euro in einen großen Pott, und das wird dann abends ausgespielt. An diesem Abend zufällig anwesende Nichtvereinsspieler dürften auch teilnehmen. Zwischendurch gibt es Bier, anderes Trinkbares sowie Essbares. Anmeldepflichtig oder nicht? Spielsperre für die Teilnehmer, wenn das nicht angemeldet wird, oder nicht?
Nur mal so gefragt, dass man eine konkrete Vorstellung bekommt. |
Die derzeitige Regelung stellt in der Tat insofern ein Problem dar, dass ich jede Veranstaltung bei dem DMV als Turnier anmelden muss, bei der ein nicht vereinszughöriger Spieler teilnimmt. Ob man allerdings schon dann von einem Welcome Cup sprechen kann, wenn beispielsweise nur ein vereinsfremder Spieler an dem "Wettbewerb" teilnimmt, ist allerdings nicht geregelt. Denn dazu heißt es lediglich in der SpO:
3. Turnierarten (3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten: c) Welcome Cup (Typ C). Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden." Man könnte also allenfalls die Frage aufwerfen, was sind "Welcome Cup"-Turniere, aber ich glaube diese Diskussion hatten wir schon zumindest einmal. |
Zitat:
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@ Uwe
Das ist jetzt das Problem , das ich angesprochen haben wollte und genau da möchte ich eine klare verständliche Regelung, die auch für alle gleich ist ! |
In welchen Punkten genau möchtest Du jetzt (noch) ein klare Regelung?
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@OPC
Interessant wäre hier vor allem eine offizielle Aussage von der zuständigen Stelle oder einem anderen Vorstandsangehörigen des DMV, denn nur seine Auffassung, was ein Turnier/einen Wettkampf genau ausmacht, ist hier von Belang. Die kann uns Uwe wohl nicht liefern, es sei denn, er kennt diese offizielle Auffassung. |
Uwe
Du sagst nach dem Regelwerk ist eigentlich jedes Turnier , Wettkampf oder wie immer man es nennen will, das einen vereinsfremden Teilnehmer hat als Welcome Turnier gilt . Somit ist doch eigentlich fast jedes Turnier , Wettkampf oder wie man immer die Veranstaltung schimpft zu melden ! Also ab wann wird aus einem sportlichen zusammentreffen , einer Veranstaltung ein Wettkampf der zu melden ist ? Ich hatte ja die Veranstaltung in Schleswig Holstein angesprochen, das ist für michelino ein zu meldendes Turnier , vorher hat eraberdas grillfest mit anschliessenden minigolfrunden ausgeschlossen . Wo ist also die Grenze und warum formuliert man das nicht aus ? |
Weiß nicht irgend jemand ein schönes Hobby für opc? s4:-)
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Zitat:
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