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cash
ansonsten gebe ich dir gerne und oft recht ! aber hier nun mal nicht und zwar aus zwei gruenden 1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften ) 2) das alkoholverbot nicht kontrolliert wird @ pinkydiver ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll |
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Die minimalen Mengen Alkohol die Du in einer Banane im Kefir, im Sauerkraut , in Fruchtsäften oder in dem was Du sonst noch alles im Laufe der letzten Monate aufgeführt hast, zu Dir nimmst führen zu einem Blutalkoholgehalt unterhalb der Meßgrenze auch beim Blutalkoholtest, es sei denn du trinkst jetzt auf einmal 5 Liter Fruchtsaft oder Kefir und selbst dann wahscheinlich nicht, weil du das meiste davon wieder raus kotzt. 4-5 kg überreife Bananen ist auch kein normaler Mensch innerhalb 1 Stunde. Laß Dir mal was neues einfallen. 2) den Kommentar gebe ich ungebraucht zurück !! |
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und wenn man etwas anders will als man propagiert warum schreibt man nicht das auf ? mehrheit, das ist die frage, ob das bild hier die mehrheit der minigolfer widerspiegelt, hier treiben sich ja eher die verrueckten rum , die die nur ein paar turniere spielen und fuer die das ganze nur ein freizeitspass ist und nicht DER SPORT , die sind hier naemlich nicht :-) das ist aber die mehrheit von uns dmv mitgliedern |
Einer geht noch...
Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Ich habe weder im WMF- noch im DMV-Regelwerk etwas dazu gefunden, dort heißt es dann im Nachsatz immer in etwa: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig", also unanfechtbar. Was ist das denn eigentlich für ein Blödsinn... Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will? |
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hierzu ganz klares nein !Ein Schiedsgericht kann immer nur nach den bestehenden Regeln entscheiden. Sollte ein Schiedsgericht eine Entscheidung fällen die nachweislich fragwürdig oder falsch ist hat der Vereinsvertreter nach einer Entscheidung die Möglichkeit Protest einzulegen. Ist aber nach geltendem Regelwerk entschieden worden gibt es keine Möglichkeit mehr, es macht ja auch wenig Sinn Endscheidungen nach Wochen neu zu überdenken. Blödsinn ist es meiner Meinung nach während der Runde zum Bier zu greifen. Das der DMV nach Kenntnis vom Veranstalter gar nicht anders kann als sein Regelwerk anzuwenden ist doch unbestreitbar. Das im Regelwerk für ein solches eher harmloses vergehen sechs Monate Sperre vorgesehen sind halte ich für unangemessen vier Wochen würden wohl auch ausreichen. |
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Es sollte doch auch im Nachhinein möglich sein, zu fordern, dass ein Turnier aus der Wertung genommen wird, wenn durch Schiedsgericht und Turnierleitung nachweislich und vorsätzlich erhebliche Verstöße gegen die geltenden Durchführungsbestimmungen begangen wurden. |
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Wird aber nicht funktionieren |
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Derjenige, der die Regeln ignoriert hat, warst du. Zumindest hast du es so auffällig gemacht, dass es auch noch der blindeste Schiri merken musste. |
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