Schmuddelkind |
04.05.2014 18:25 |
Zitat:
Zitat von wate
(Beitrag 273343)
Danke für Deine Worte. Lassen wir mal in der aktuellen Strafsache, in dem das AG in Bottrop ihn zu 5 Monaten auf Bewährung verurteilt hat, weiter die Unschuldsvermutung gelten (aber nur bis zum 7.5., wenn die Berufung entschieden ist). Es bleiben die Vorstrafen u.a. wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material. Wer hier nicht aufschreckt und sich distanziert, macht sich möglicherweise mitschuldig, wenn Dinge sich wiederholen. Ich würde mit solch einem Menschen kein Minigolfturnier spielen wollen, geschweige denn zusehen, wie mein kleiner Sohn mit ihm in einer Gruppe spielt.
Es wird schwer sein, ihn aus dem Verband auszuschließen, doch ich hoffe, dass der Verband diesbezüglich alle Hebel in Bewegung setzt.
Grenchen schrieb, dass er es nicht verstehen könne, dass Minigolfer noch mit ihm auf FB befreundet sind. Ehrlich gesagt: Ich kann es auch nicht verstehen.
|
Das wäre doch dann mal eine Frage an den Vorstand wert.
Ich kenne mich in den Regularien und Statuten leider nicht aus.
Oder kann man eine offizielle Anfrage einreichen?
Oder auch eine Beschwerde. Oder wie auch immer man das nennen mag?
Wenn man jetzt einen Anwalt kennen würde ;-)
|