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Das habe ich ja auch gelesen, die Hertener hatten das geschrieben, dass das Publikum einen negativen Schnelltest benötigt.
In meinen Augen dienen die Schnelltests dazu, dass Geschäfte/sonstige Freizeiteinrichtungen usw. jetzt öffnen dürfen, damit keine Unterstützung (wenn es sie denn gegeben hat) gezahlt werden muss. Die Ämter können ja sagen, Ihr könnt doch öffnen, was können wir dafür, wenn keiner kommt. Ehrlich gesagt, wäre ich Freizeitspieler (so wie in meiner Kindheit) würde ich doch nicht einen Test machen, nur um Minigolf zu spielen. Für mich ist das die reine Schikane, wenn ich mich draußen aufhalten möchte und dazu einen Test brauche. Trifft übrigens auf die zum Teil geöffnete AUSSENgastronomie ebenfalls zu. |
Und dann gibt es auch noch Städte und Landkreise, die sich auf § 28b (1) 3. (Öffnung von Freizeiteinrichtungen) berufen und daher den Betrieb von Minigolfanlagen weiterhin generell (auch für Spieler mit gültigem Schnelltest) untersagen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz nicht an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 unterschreitet.
Ich denke, inzwischen blickt niemand mehr durch und jeder macht was er will. Je mehr Regelungen es gibt, desto schlimmer wird es. |
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Wenn man einen Test machen muß um spielen zu können (auch Turniere wie es vlt in Schriesheim bei der DM passieren könnte) dann bin ich raus. Ich habe bnisher noch nie einen Test gemacht und werde das in Zukunft auch nicht machen. Letztlich muß jeder für sich entscheiden (im Freien) ob er es für wein Risiko hält oder nicht. Letztes Jahr haben wir max. 5 Personen in einer Spielgruppe an einer Bahn zugelassen und eine Bahn Abstand, was soll da passieren. Hat gut funktioniert. |
Aber mal was anderes,
gestern war ja der Stichtag für weitere Entscheidungen bezüglich des Wettkampfbetriebs Minigolf 2021 (DJM & DM allg.Klasse) weiß jmd was dabei raus gekommen ist ??? |
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