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Ich behaupte mal, dass 80 % unserer Schiedsrichter befangen sind, wenn sie die Bundesliga "pfeifen". :D Die Ehrfurcht vor den großen Namen ist gewaltig. Allerdings kann es aus eigenem Erleben nicht sein, die gesamte Liga wegen der Verfehlung Einzelner in Sippenhaft zu nehmen. Die Leute, die immer mal wieder auffällig werden, sind bekannt, und wenn ein guter Oberschiedsrichter am Vortag des Spieltags bekannt gibt, dass er ohne Rücksicht auf Namen das Regelwerk 1:1 umsetzen wird, dann klappt das auch.
Ich habe in dieser Beziehung schon ganz witzige Sachen erlebt. Ein Oberschiedsrichter hatte am Vortag nichts anders zu tun, als Unbeteiligten seine Stärke zu demonstrieren. "Die werden mich kennenlernen morgen" ... blablabla .... Am Spieltag kam der Guteste dann mit einer Stoppuhr auf den Platz und kontrollierte immer dort die Abschlagszeiten, wo sowieso alles okay war. Um die Spieler, die sich z.T. 2 Minuten oder länger konzentriert hatten, machte er einen großen Bogen. Was ich von der Bundesliga in Erinnerung habe, ist folgendes: Eine Ansammlung vieler netter Kerle, darunter einige Extremisten, die ihr Gehabe unterm Deckmantel des Perfektionismus deutlich überteiben. Gräßlich fand ich schon immer das Rumrotzen während der Runde, das manchmal sinnlose Über-die-Bahn-latschen sowie die Bearbeitung von Büschen und Bänken. Aber das sind immer nur dieselben. Die Spieler wissen genau, mit wem sie es machen können oder nicht. Ist ein Christian Somnitz auf dem Platz, ist Schicht im Schacht. Der DMV sollte deshalb noch mehr Wert darauf legen, die Schiedsrichter auch auf diese Situationen vorzubereiten. |
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Ach ja, ob man nun ein Protokoll "zerstört" oder eine Bank.
Bei solchen Dingen muss man Abstriche machen. Bei einem Protokoll/Mappe genügt ein E+1 oder V+2. Bei einer Bank ist schon ein D+5 fällig, da es sich hierbei meiner Meinung nach um grobe Sachbeschädigung geht, denn eine Bank ist i.d.R. aus Holz oder Metall, evtl Kunststoff. Ein Protokoll aus Pappe, genauso wie eine Mappe. |
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Wir hatten gestern in Berlin einen Fall, wo ein Spieler nach einem (nicht so guten) Schlag mit dem Schläger auf die Bahn gehauen hat. Dabei ist ein kleines Stück Beton abgeplatzt - hier hat der OSchi ein V+2 verhängt. Wenn man sich das Handbuch anschaut, hätte hier ein E+1 gereicht. Für dich bestimmt ein klares D+5? |
Da muss ich dem Appel mal ein wenig beispringen. Unsportliches Verhalten kann je nach schwere des Vergehens zwischen E und D+5 bewertet werden.
Der von dir beschriebene Fall ist in meinen Augen schon eine erhebliche Sachbeschädigung. Nehme ich mal an, dass der Spieler dies auch noch mit Absicht aus Ärdgr über einen schlechten Schlag gemacht hat, dann ist er aus meiner Sicht mit V+2 durchaus gut bedient. Wenn dies jeder machen würde, dann müsste jede Anlage nach einem Spieltag grundsaniert werden. Ich war mal Zeuge, als bei einem Spieltag in der 2. BL Süd eben durch solch eine Ausfallerscheinung direkt die Vorbandenspur an Bahn 4 nicht mehr zu spielen war. Da hätte ich sogar mit mehr als V+2 reagiert. Du darfst und solltest nicht vergessen, dass wir bei unseren Turnieren Gäste auf einer Anlage sind und uns auch so zu verhalten haben. Es wäre ein weiterer Sargnagel für unseren Sport, wenn der erste Platzbesitzer ein Turnier ablehnt, weil er keinen Bock auf ondulierte Bahnen hat. |
Ihr vermischt da einfach Sachen, und ich finde seltsam, dass das erfahrenen Schiris wie euch passiert. Mit dem E oder V oder D ahndet man den sportlichen Verstoß während eines Turnier. Ob ein Spieler für den Schaden aufkommen muss, regelt nicht das DMV-Handbuch sondern das BGB - das hat Günter in einem anderen Thread sehr passend beschrieben.
Im Handbuch steht z.B folgendes: Eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffern 18 (6) oder 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E) erhalten hat. Sie ist zu verhängen, sofern a) der Spieler bereits eine Ermahnung (E) erhalten hat, b) der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, auch wenn dem Spieler hieraus kein Vorteil oder einem anderen Turnierteilnehmer kein Nachteil entstanden ist, c) ein fehlender Eintrag im Spielprotokoll nach Abzeichnung des Rundenergebnisses entdeckt wurde. Die Strafe ist sowohl gegen den Spieler als auch den Protokollführer zu verhängen. Daher würde ich in einem solchen Fall wie von mir beschrieben mit E +1 vorgehen. Ausserdem, wie willst du das denn bemessen, was für eine Strafe es gibt? Nach Schadenshöhe? Wie willst du die spontan bemessen? |
Nunja, Rowdytum ist im Strafenkatalog nicht so richtig abgedeckt, man kann aber auch bei V+2 durchaus zwei passende Formulierungen finden:
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Falscher Thread ! Gibt es doch schon "Sachbeschädigung......"
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Ein solch unbeherschtes und total unsinniges Verhalten, sollte die sofortige Disqualifikation zur Folge haben. Nur so kann eine Nachahmung verhindert werden. Es ist leider so, daß gerade diejenigen, die eine Vorbildfunktion haben sollten, diese am wenigste erfüllen.
Wenn ich auf manchen Wettbewerben sehe, wie manche Typen, für sich Ungestörtheit einfordern, sich selbst aber wie die Brüllaffen aufführen, so kann ich nur eine enge Auslegung unseres Regelwerkes, im Sinne unseres Sporter und seiner Aussendarstellung, das Wort reden. |
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