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Dann sollte das ein fähiger Moderator mal zusammenführen ba1:-)
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Die Schadensersatzhaftung nach dem BGB lasse ich bewusst aussen vor. Zum Rest heute Abend mehr. |
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wenn nicht, dann nein. Liegt aber auch immer daran, wie so etwas zustande kommt. Setzt er den Schläger nur ganz normal ab und dabei platzt was weg, dann war es in meinen Augen nicht mit Absicht. Hämmert er den Schläger auf die Bahn, (So wie manche auch Büsche rasieren), dann hat die Person eine mögliche Beschädigung in Kauf genommen. |
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Ich zitiere noch einmal das Handbuch: E+1 soll unter anderem verhängt werden, wenn b) der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, auch wenn dem Spieler hieraus kein Vorteil oder einem anderen Turnierteilnehmer kein Nachteil entstanden ist, Ausserdem empfehle ich dir noch einmal den Beitrag von Günter in dem anderen Thread zu lesen. Ich sehe da nirgendwo was von deinen drakonischen Strafen. |
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Außerdem steht dort KANN!!! Daher KANN man es so machen. Daher würde ich in solchen Sachen handeln, wie bereits beschrieben. Hier nochmal dein Auszug. Eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffern 18 (...) |
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Ob das eine Beschädigung in der Spur ist oder nicht, ist doch auch nicht objektiv zu beurteilen. Bei einigen Bahn, ist diese komplett "Spur" (z.B Bahn 1 in Bottrop, Ball kann ja theoretisch jede Stelle der Bahn berühren), also alles Auslegungssache. (in dem konkreten Fall war das neben dem Abschlagkreis, aber vielleicht kann das auch jemanden optisch belästigen?) |
Oli, dass ist deine Meinung. ich habe eben eine Andere.
Wer war denn im Schiedsgericht, bzw. wer hat die Strafe verhängt und wer war der "Übeltäter"??? |
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War in der letzten Runde an Bahn 16 und Göttingen und TMV standen quasi gleich. Am Ende waren es dann 3 Schlag zu Gunsten vom TMV (inclusive dem V+2) - also ne ganz enge Sache. Da ich aber auch Schiri war, habe ich mir dann Gedanken gemacht, ob ich die Strafe zu hoch finde, und nach Lesen im Handbuch denke ich das ein E+1 gereicht hätte. |
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Unsportliches Verhalten kann bei unzählig vielen Vergehen vorliegen, deshalb wird es hierfür nie einen Strafenkatalog geben können. Es liegt also immer im Ermessen des Schiedsrichters, welche Strafe zur Anwendung kommt. Ich würde mir aus einer Erzählung, wie die von Travis, nie zutrauen, hier eine Strafe festzulegen. So eine Entgleisung muß man persönlich miterlebt haben, um diese beurteilen zu können. Und selbst dann, ist das noch schwer genug. Oft baut sich ein derartiges Verhalten langsam und kontinuierlich auf. Es ist wie auf dem Fußballplatz, stellt der Schiri schnell und unmißverständlich klar, daß er diese Dinge nicht übersieht und bei Wiederholung ahnden wird, reicht das oft aus. Tut er das nicht, läuft er Gefahr, daß ihm das Spiel entgleitet. Unsere Schiedsrichter sind dahingehend viel zu wenig geschult um entsprechend damit umgehen zu können. Das heißt nicht, das es keine Schiris gibt, die instinktiv richtig entscheiden. Hinzu kommt, das unsere Schiris meistens selber spielen und damit gar nicht mitbekommen, wie sich einzelne Dinge entwickeln. Dann immer richtig zu entscheiden, ist fast unmöglich. Und noch ein Aspekt. Wenn ich womöglich als Schiri persönlich, als Mitglied der gegnerischen Mannschaft, davon profitiere, kann man mich wohl durchaus als befangen erklären. Es wird aber auf jeden Fall sehr schwer, neutral und mit der richtigen Einschätzung ein solches unsportliches Verhalten zu ahnden. |
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Die UEFA hat mal einen recht interessanten Film herausgebracht: Referees at work. Den gibt es inzwischen wohl auch schon kostenlos im Netz. Klar sind unsere Turniere nicht mit einem Spiel bei einer Fußball-EM vergleichbar, aber manche Verhaltensmechanismen funktionieren im kleinen wie im großen, sowohl auf Spieler- als auch auf Schiri-Seite. Wer sich für die Thematik Schiris interessiert, sollte sich diesen Film mal ansehen. |
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