pinkydiver |
16.11.2012 18:43 |
Zitat:
Zitat von allesroger
(Beitrag 249822)
so ist's ! Und wie ein anderer schrieb : das unter NP einfach weglassen !
und Pinkydiver : deine "UVP" ist vollkommen irrelevant. Die gibt es bei Minigolfbällen überhaupt nicht.
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NP ist ja die UVP (UVP gibts für alle Artikel, auch für Minigolfbälle !! das steht sogar in meinen Rechnungen wenn ich meine Auftragsbälle (BoFs) bekomme. Der ist im Gegensatz zu Büchern jedoch bei Minigolfbällen nicht zwingend, da gebe ich Dir recht weswegen Andi ja auch unter NP verkaufen darf
@Uwe Braun
das Andi den Eindruck erweckt er hätte die Bälle für teurer eingekauft als er sie jetzt anbietet ist Interpretationssache. NP = Neupreis oder NP = Nomalpreis (UVP) hätte er normalpreis ausgeschrieben, gäbs dann keinen Anlass zur Diskussion. Ich finde niemand muß seine Gewinnspanne offenlegen, das finde ich schon bei Politikern lächerlich, solange sie diese Einnahmen korrekt versteuern
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