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Sorry Herbert
kann Deine Argumentation nicht nachvollziehen. Sowas gibts in anderen Sportarten schon immer ohne jede Probleme. Und sas Szenario was Du schilderst wird vllt. In einem Einzelfall vorkommen. Warum also die Aufregung Dirk |
Zitat:
Wenn du das Aufstiegsspiel zur 3. Bundesliga meinst, ist die einzige "zweite Mannschaft", die Überlegungen anstellen könnte, Spieler aus der Ersten einzusetzen, der VfM Berlin. Aber es ist doch sicher etwas NBV-internes, wie der "Austausch" mit La vache vermuten läßt. |
Es geht um das Aufstiegsspiel zur NBV-Bezirksliga und beide teilnehmenden Mannschaften profitieren von den Regeln und nutzen diese aus, also kein Grund zur Aufregung.
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Zitat:
Es geht hier NICHT direkt um das von Dir genannte Aufstiegsspiel. Sondern es geht darum, dass sich ein Präsidium seine Regeln so zurecht biegt, wie es eben gebraucht wird. Die Ausschreibungen sagen ganz klar, dass eine Relegation zur Saison dazu gehört. Denn sonst könnten sich Spieler nicht festspielen, etc. Aus dem Grund findet eine Relegation ja auch WÄHREND der Saison statt. Dies ist jetzt nur nicht der Fall, weil sie aus erzwungenen Gründen verschoben werden MUSSTE. Und dann mal eben zu sagen: Naja gut, dann lasst die Neuen doch mitspielen, ist schlicht und ergreifend regelwidrig. Gleichzeitig behalten die alten Spieler ja ihre Festspielregel, etc und dürfen nicht. Das ist doch Schwachsinn hoch zehn. Aber solang es halt nur wenige Leute betrifft und die selber davon natürlich profitieren, kann es ja egal sein, dass ein Bundessportwart und ein NBV-Präsidium Beschlüsse fasst und festlegt wie sie gerade Spaß haben? Sorry, aber da macht mein Verständnis nicht mit. Falsch bleibt falsch, auch wenn man es noch so lange schönredet. Die Mitglieder in verschiedenen Gremien, Ausschüssen, Ämtern und Präsidien haben in den letzten Monaten oft Anlass gegeben an ihrem Geisteszustand zu zweifeln. Aber diese Entscheidung eines BUNDESSPORTWARTES schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht. Da wäre ich auch gegangen. |
Danke euch beiden für die Aufklärung.
Beim letzten Beitrag habe ich jedoch Einwände. Auch die kommende Relegation findet während der Saison statt; die Spielzeit 2013/2014 ist bis zum 31.12.2014 verlängert worden. Die Möglichkeit, Neuzugänge direkt für alle Turniere einzusetzen, ist nicht regelwidrig, sondern eine logische Konsequenz aus dem Beschluß, im Zuge der Saisonumstellung zwei Wechseltermine (wahlweise zum 01.09.2014 oder 01.01.2015) anzubieten. Und wer hat diesen Beschluß getroffen? Nicht der DMV-Sportwart oder das NBV-Präsidium, sondern die DMV-Sportwarte-VV bzw. die Bundesversammlung, in denen auch der NBV vertreten ist. Ob sich die Delegierten (auch die anderer LV) bei der Abstimmung über die Auswirkungen im klaren gewesen sind, ist eine andere Frage. Ich bin jedoch der Meinung, daß es eine krasse Fehlentscheidung war, die Saison einerseits zu verlängern, aber andererseits einen Vereinswechsel zum 1.9. zu ermöglichen. Als Grund wurde (im Protokoll der SpwVV) irgendetwas von "Härtefällen" geschrieben; vielleicht kann das jemand, der die Hintergründe kennt, erklären. |
Zitat:
Hinzu kommt, das die Mitteilung des DMV-Sportwartes bezüglich des Einsatzes von Neuzugängen erfolgte, als die Terminverschiebung der Relegation in unserem LV nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte. Die Ausschreibung, um die es hier geht, sah klare Regelungen bezüglich einer Relegation vor. Wenn also die SpVV hier eingreifen darf, frage ich mich, auf was man sich zukünftig in den LV´s überhaupt noch verlassen kann. |
Nur mal so zur Klarstellung, weil ich mir auch nicht einfach jede Jacke überstülpen lasse:
Die Frage der Startberechtigung beim Aufstiegsspiel (zu den überregionalen Ligen) wurde vom SAS aufgrund einer konkreten Anfrage (nicht aus dem NBV) so entschieden. Als Vorsitzender des SAS habe ich diese Entscheidung zu verkünden - nicht mehr und nicht weniger. Welche Meinung ich persönlich in dem Gremium vertreten habe, ist dabei völlig irrelevant. Gleiches gilt für die Frage mit den beiden Wechselfristen als Ausnahme in diesem Übergangsjahr. Auch hier handelt es sich um Entscheidung des dafür zuständigen Gremiums, nämlich der SpWVV. In diesem Gremium hat der BSpW 1/66 (ich glaube, so viele Stimmen waren anwesend) der Stimmen, das sind rund 1,5 %. Das ist natürlich fast schon Diktatur. Und ob ihr es glaubt oder nicht. Es gibt Fragen, da ist es mir im Prinzip völlig egal, ob eine Antwort so oder so aussieht, weil es nämlich für beide Seiten gute Gründe dafür und dagegen gibt. Wichtig ist nur, dass es am Ende überhaupt eine Entscheidung gibt. Aber wenigstens weiß ich jetzt, warum schon meine Eltern warnten: spiel nicht mit den Schmuddelkindern.... |
Zitat:
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Ist schon komisch,auf die Aussagen zu Regeln, Satzung etc. gehen weder @bärliner noch sonst wer ein.:confused: :confused: :confused:
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Was soll man dazu noch schreiben? Fehlte dem SAS die Sachbefugnis zur Entscheidung, dann stellt der diesbezügliche Beschluss ein juristisches Nullum dar, der somit keine rechtliche Wirkung entfalten kann. Er ist praktisch als nicht existent zu betrachten.
Spannend wird es, wenn sich einer der teilnehmenden, durch den "Beschluss" benachteiligten Mannschaften darauf beruft und Protest bzw. Einspruch im Hinblick auf eine somit fehlende Spielberechtigung der betroffenen Spieler geltend macht. |
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