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dersven 28.12.2012 10:50

hallo, ja das kann man erkennen. die wurden am 18.12.12 gestempelt, bei mir aufm Postamt.
ach ja, ich denke da kann man jemanden anzeigen, dann wartet man 6 Wochen und dann wird's doch eh eingestellt, so läuft das doch immer.
ich hoffe da eher auf ein Gespräch unter 4 augen......

grüße dersven

dersven 28.12.2012 10:52

Zitat:

Zitat von cobiandi (Beitrag 251527)
Kann man doch am Poststempel erkennen wann die abgeschickt worden sind...

klar erkennt man das. aber nicht wenn man jemandem eine reindrücken will.

ich hatte ihm sogar die Rückerstattung des auktionsbetrages angeboten, da kam keine rückmeldung,.....komisch, nicht wahr ??

Eulenspiegel 28.12.2012 11:40

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 251528)
Da Ebay leider nur ungenügend reagiert, würde ich Strafanzeige stellen. Kannst Uwe ja mal fragen, ob es einen Tatbestand (Rufmord oder dergleichen) gibt. Ansonsten bleibt ein nettes persönliches Gespräch unter 4 Augen. ;)



Zitat:

Zitat von dersven (Beitrag 251532)
hallo, ja das kann man erkennen. die wurden am 18.12.12 gestempelt, bei mir aufm Postamt.
ach ja, ich denke da kann man jemanden anzeigen, dann wartet man 6 Wochen und dann wird's doch eh eingestellt, so läuft das doch immer.
ich hoffe da eher auf ein Gespräch unter 4 augen......

grüße dersven

Hallo, mal von mir aus neutraler Sicht: Mit der Androhung eines 'Gespräches unter 4 Augen' (jeder weiss, was damit gemeint ist...), da begebt ihr euch aber auf sehr, sehr dünnes Eis.
Und, dersven, die Nennung von Klarnamen, das geht doch gar nicht!! DAS ist Rufschädigung!!
Regelt das anders, nicht hier in der Öffentlichkeit. Das Thema ist so überflüssig wie ein Kropf.
Das ist meine persönliche Meinung dazu.
Joa.

dersven 28.12.2012 12:23

Zitat:

Zitat von Eulenspiegel (Beitrag 251534)
Hallo, mal von mir aus neutraler Sicht: Mit der Androhung eines 'Gespräches unter 4 Augen' (jeder weiss, was damit gemeint ist...), da begebt ihr euch aber auf sehr, sehr dünnes Eis.
Und, dersven, die Nennung von Klarnamen, das geht doch gar nicht!! DAS ist Rufschädigung!!
Regelt das anders, nicht hier in der Öffentlichkeit. Das Thema ist so überflüssig wie ein Kropf.
Das ist meine persönliche Meinung dazu.
Joa.

hallo, danke für deinen post.


1. unter einem Gespräch unter 4 augen verstehe ich ein Gespräch unter 4 augen.
2. solchen leuten sollte das Handwerk gelegt werden, sie schädigen andere nur aus reiner Bosheit.
das ist meine Meinung dazu.
3, vielleicht machst du ja auch noch deine Erfahrungen mit dem, ich wünsche es dir wirklich nicht.
grüße sven

head202 28.12.2012 14:14

Ein Klarname wurde nicht genannt, es ist aber fast jedem klar, wer gemeint ist. Das Problem liegt aber bei ebay. Die lassen nämlich zu, daß man sich mehrfach regestrieren kann. Das halte ich eigentlich für einen Witz. Diesen Herrn für die eigenen Auktionen zu sperren ist somit nämlich kaum möglich, da er selbst mit Sicherheit bereits den Überblick über seine Ebaynamen verloren haben dürfte. Ich kenne viele, aber leider auch nicht alle.

Ich muß allerdings zugeben, daß ich bisher nur sein dreistes Auftreten bei einer Auktion mir gegenüber, bemängeln konnte. Rechtlich lief bisher (zum Glück) alles einwandfrei.

MattEagle 28.12.2012 14:30

Dazu fällt mir ein schönes deutsches Sprichwort ein: "Schuster bleib bei deinen leisten" ba1:-)

allesroger 28.12.2012 15:13

Zitat:

Zitat von head202 (Beitrag 251538)
da er selbst mit Sicherheit bereits den Überblick über seine Ebaynamen verloren haben dürfte.

ich denke, er hat mit Sicherheit nicht den Überblick verloren. Der Bursche ist nicht "unclever" :D

wate 28.12.2012 15:42

Naja, wenn ich mir den damals verlinkten Zeitungsartikel über ihn als Hartz-IV-Empfänger durchlese, dann hat er ganz offensichtlich den Überblick über sein Tun verloren. Dass er sogar seinen Köter bei Ebay angemeldet hat und ihn mitsteigern lässt, zeigt doch, dass es ihm nur um Betrug geht. Er kauft die Bälle ordnungsgemäß ein - und das haben ja nun einige Leute hier bestätigt - aber dann treibt er mit Mehrfachnicks die Preise hoch, überbietet, wenn´s ihm nicht genug war und setzt die selbst ersteigerten Bälle wieder neu ein. Ich habe ihm damals mächtig zugesetzt (kann hier nachgelesen werden) und erhielt daraufhin Post von seinem Rechtsanwalt. Hahaha .... da ich zufälligerweise kein Toilettenpapier mehr hatte, kam mir der Schrieb gerade gelegen, und natürlich habe ich seinem Anwalt die gepfefferte Antwort gegeben und nie mehr was gehört. Im hier beschriebenen Fall würde ich mir diese frechen und unerhörten Bewertungen nicht gefallen lassen. Damals hatte er übrigens auf Ebay die Auwianer beschimpft. :D Es hat ein bisschen gedauert, aber Ebay hat dann gelöscht. Ich würde das, wie gesagt, persönlich klären.

Hägar der Schreckliche 28.12.2012 15:53

Sperre und Ausschluss??
 
@head202:

Ist es eigentlich von Seiten des Verbandes her möglich, diesen "Sportfreund" wegen unsportlichem oder verbandsschädigenden Verhalten zu sperren? Kann sein Verein ihn nicht wegen vereinsschädigendem Verhalten ausschließen? Habe damals Bottrop ehrlich nie ganz verstanden, warum der Kollege dort so lange gelistet war...

@Eulenspiegel:
dersven hat an keiner Stelle einen Namen genannt, aber das hat ja auch head202 schon geschrieben. Für mich persönlich gilt, dass ich an dieser Stelle gern informiert werde, wenn schwarze Schafe Minigolfkollegen (oder vielleicht auch mal mich) bei Ebay verladen. Einen Vornamen hat WP in #36 genannt und was MattEagle in #48 gemeint hat, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen...:D

dersven 28.12.2012 17:52

hallo, es gibt wieder Neuigkeiten :
ebay hat nicht die negative, aber die unverschämten und verlogenen Kommentare die für mich abgegeben wurden, gelöscht.
mir wurde auch bestätigt, dass der Käufer gegen die ebay Richtlinien verstossen hat.
mehr kann ich nicht sagen. ist ein Teilerfolg für mich.....

so, ich denke wir sollten uns jetzt mal den schönen Zeiten zuwenden, und an alle denken denen es nicht so gut wie uns geht.

jetzt kommt bald das neue jahr und deshalb möchte ich hier allen Mitgliedern und bekannten und Vereinsmitgliedern einen guten rusch , viel gute laune und Gesundheit,
sowie "GUT SCHLAG" für 2013 wünschen !!!

Euer dersven

head202 28.12.2012 18:24

Zitat:

Zitat von Hägar der Schreckliche (Beitrag 251542)
@head202:

Ist es eigentlich von Seiten des Verbandes her möglich, diesen "Sportfreund" wegen unsportlichem oder verbandsschädigenden Verhalten zu sperren? Kann sein Verein ihn nicht wegen vereinsschädigendem Verhalten ausschließen? Habe damals Bottrop ehrlich nie ganz verstanden, warum der Kollege dort so lange gelistet war...

D

Nein von der Verbandsseite ist das ist nicht möglich. Er agiert ja nicht im Namen des Verbandes sondern privat. Es wird weder der Verband oder der Verein bei seinen Aktivitäten genannt.
Nur wir, die ihn kennen, bringen ihn damit in Verbindung. Und was den Verein angeht, da hat er sich mittlerweile mit dem BGC Oberhausen sogar seinen eigenen gegründet.

wate 28.12.2012 23:09

Vielleicht setzt sich der BGC-Vorstand ja aus seinen Ebay-Nicknamen zusammen, und der bei Ebay angemeldete Köter ist Schatzmeister?

Daniel Christ 29.12.2012 06:07

Zitat:

Zitat von head202 (Beitrag 251548)
Nein von der Verbandsseite ist das ist nicht möglich. Er agiert ja nicht im Namen des Verbandes sondern privat. Es wird weder der Verband oder der Verein bei seinen Aktivitäten genannt.
Nur wir, die ihn kennen, bringen ihn damit in Verbindung. Und was den Verein angeht, da hat er sich mittlerweile mit dem BGC Oberhausen sogar seinen eigenen gegründet.

Das kann ich so nicht glauben. Im Umkehrschluß würde das heißen, dass ich im Privatleben alles machen könnte ohne vom Verband Bestrafungen erwarten zu müssen!
Ich könnte also theoretisch rein privat einen anderen Mnigolfer körperlich verletzen und üßte dann nur mit den zivilrechtlichen Folgen leben!?!?

head202 29.12.2012 06:38

Zitat:

Zitat von Daniel Christ (Beitrag 251559)
Das kann ich so nicht glauben. Im Umkehrschluß würde das heißen, dass ich im Privatleben alles machen könnte ohne vom Verband Bestrafungen erwarten zu müssen!
Ich könnte also theoretisch rein privat einen anderen Mnigolfer körperlich verletzen und üßte dann nur mit den zivilrechtlichen Folgen leben!?!?

Das ist völlig richtig.

Der Verband kann nur bei Verstößen gegen sein Regelwerk eingreifen und das auch nur während einer offiziellen Veranstaltung. Ein verbandsschädigendes Verhalten, außerhalb einer offiziellen Veranstaltung, liegt auch nur dann vor, wenn derjenige vorgibt, oder den Eindruck erweckt, er würde im Auftrag oder im Namen des Verbandes handeln. Genauso verhält sich das im Verein. Nur der Umstand, daß hier Minigolfartikel gekauft oder verkauft werden, reicht mit Sicherheit nicht aus.

Daniel Christ 29.12.2012 09:26

Demnach könnte der Verband auch niemanden sperren, der ein privates Turnier durchführt bzw. an einem nicht offiziellem Turnier teilnimmt.

head202 29.12.2012 15:16

Zitat:

Zitat von Daniel Christ (Beitrag 251563)
Demnach könnte der Verband auch niemanden sperren, der ein privates Turnier durchführt bzw. an einem nicht offiziellem Turnier teilnimmt.

Du hast ne PN

Michelino 29.12.2012 18:32

Zitat:

Zitat von Daniel Christ (Beitrag 251563)
Demnach könnte der Verband auch niemanden sperren, der ein privates Turnier durchführt bzw. an einem nicht offiziellem Turnier teilnimmt.

Das wäre dann ein Verstoß gegen die geschriebenen Regeln.
Herbert hat recht - dort, wo keine Regeln des Verbandes übertreten werden, kann dieser Verband gegen ein Einzelmitglied nicht vorgehen. Mitglieder des Bundesverbandes sind die Landesverbände, die der Landesverbände sind die Vereine. Ein LV kann also gegen einen Verein etwas unternehmen, wenn der z.B. einen nicht regelkonformen Heimplatz hat, seine Beiträge nicht bezahlt oder ähnliches.
Ein Durchgriff des Landesverbandes über den Verein hinweg auf den Einzelspieler, z.B,. wegen "verbandsschädigenden Verhaltens", wie hier angedeutet, ist in einem Fall, der nicht direkt Verbandsregeln betrifft, rechtlich nicht möglich.
Was aber wohl möglich wäre (und auch gelegentlich schon praktiziert wurde) ist, dass Platzbetreiber (Vereine oder natürliche Personen) in begründeten Fällen gegen eine solche Person von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie auf diese Weise sanktionieren.

head202 29.12.2012 19:33

Zitat:

Zitat von Michelino (Beitrag 251575)
Das wäre dann ein Verstoß gegen die geschriebenen Regeln.
Herbert hat recht - dort, wo keine Regeln des Verbandes übertreten werden, kann dieser Verband gegen ein Einzelmitglied nicht vorgehen. Mitglieder des Bundesverbandes sind die Landesverbände, die der Landesverbände sind die Vereine. Ein LV kann also gegen einen Verein etwas unternehmen, wenn der z.B. einen nicht regelkonformen Heimplatz hat, seine Beiträge nicht bezahlt oder ähnliches.
Ein Durchgriff des Landesverbandes über den Verein hinweg auf den Einzelspieler, z.B,. wegen "verbandsschädigenden Verhaltens", wie hier angedeutet, ist in einem Fall, der nicht direkt Verbandsregeln betrifft, rechtlich nicht möglich.
Was aber wohl möglich wäre (und auch gelegentlich schon praktiziert wurde) ist, dass Platzbetreiber (Vereine oder natürliche Personen) in begründeten Fällen gegen eine solche Person von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie auf diese Weise sanktionieren.

Eigentlich wollte ich dazu hier nichts mehr schreiben, da das mittlerweile wieder einmal Formen annimmt, die fast nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben.

Michael willst Du Dich wirklich als Richter aufspielen, wenn sich zwei Minigolfer im rein zivilrechtlichen Bereich in die Haare kriegen. Hier behauptet jemand das ein Ball nicht per Post angekommen ist. Beim nächsten mal behauptet jemand, ein anderer hätte ihm fernab von einem Minigolfplatz 10 € geklaut. Dem nächsten verkaufe ich ein Auto, das nach 2 Monaten einen Motorschaden hat und der behauptet nun, ich hätte das beim Verkauf schon gewußt.

Hallo!!! Wo soll das hinführen??? Hierfür gibt es Zivilgerichte, die es schon manchmal schwer genug haben, die Wahrheit herauszufinden.

dersven 29.12.2012 21:53

Hallo,

alles in Ordnung, die Gerechtigkeit hat gesiegt.

Das Thema ist für mich erledigt.

Kriegt Euch bitte nicht in die Haare, das ist es nicht wert !!


Grüße dersven

wate 29.12.2012 22:17

Was ist denn passiert?

dersven 29.12.2012 23:40

hallo,
die negative Bewertung wurde von ebay entfernt. ich bin echt froh, dass die nochmal nachgeschaut haben.

viele grüße sven

wate 24.03.2019 07:55

up


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