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Danach werden wir alle schlauer sein. |
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Nun sollten alle Verantwortlichen des WBV soviel Charakter beweisen, entweder dieses Urteil anzuerkennen, oder weitere rechtliche Schritte einleiten. Geht man den letzten Weg nicht, sollten diese Verantwortlichen an Walter Klauke herantreten und versuchen die Sache nun endgültig gütlich vom Tisch zu kriegen. Damit würden sie dann letztlich "Eier" beweisen. |
die möglichkeit wurde mir nicht gegeben.
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Walter dies stimmt nicht ganz was da sagst,
wieviel längere Gespräche hatten wir es waren Stunden. Nur mit Dir konnte man nicht reden weil immer den gleichen Standpunkt hattest,bzw.Dich im Kreis gedreht hast,wie es mit vielen andern auch gemacht hast wie ich aus den Berichten was man hier so liest feststellen muß. WP |
Eines wurde auf jeden Fall erreicht :
"Den Minigolfer Walter Klauke kennt jetzt ganz Minigolf-Deutschland" ;) |
... und der Minigolfsport steht mal wieder Bescheiden da.
Ein Verband klüngelt und kungelt und die höchste Rechts-Instanz des DMV wird nicht ernst genommen. Fein habt ihr das gemacht, echt super. Großstümpertum!!! |
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wofür braucht man dann diese rechts-instanz? |
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Das Punktesystem wurde im WBV schon vor ca. 15. Jahren eingeführt. Zur Verständigung : Früher wurde nach Schlagzahl die DM-Plätze vergeben, da aber die Verteilung nicht Klassenbezogen waren, hatten die Sen. 1 fast immer den Vorteil gegen über den Sen. 2. Dann hat man sich im WBV überlegt, dem Besten Sen 1 40 Punkte zu geben und den Besten Sen 2 40 Punkte zu geben. Beispiel: Wenn Sen 2 im Ersten Spiel auf Eternit 98 Schläge braucht und dafür 34 Punkte erhält und im zweiten spiel 112 schläge braucht und dafür 18 Punkte bekommt ergiebt 52 Punkte. Sen. 1 spielt im ersten Spiel 95 Schläge bekommt 28 Punkte, Spielt im zweiten Spiel 111 und bekommt 23 Punkte, dann sind das 51 Punkte. Hätte er 110 Schläge gebraucht, wäre es gleichstand und dann währe erst die Schlagzahl zu tragen gekommen. So einfach ist das. Im Großgolf heißt das Händycup. Walter Klauke |
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Nach nochmaligem Lesen unserer DMV Rechtsordnung komme ich jedoch zu einem anderen Ergebnis. Nach Punkt 8 dieser Ordnung sind die Verwaltungsorgane des DMV für die Durchsetzung der Urteile verantwortlich. In diesem Fall ist es das Präsidium. Der DMV Spw. vertritt das Präsidium in sportlichen Fragen, wie zum Beispiel die Durchführung der Systemmeisterschaften. Nachdem ihm das Urteil des RA zur Kenntnis gegeben wurde und er feststellte, daß das Urteil durch den WBV keine Beachtung fand, hätte er nach meiner Auffassung einschreiten müssen.Über das wie läßt sich sicherlich streiten, aber nichts zu tun war meines Erachtens falsch. |
Ich finde diese Diskussion langsam lächerlich, hier sollte der Thread geschlossen werden denn hier wird es keine Einigung geben und die deutsche Meisterschaft in Rodalben hat ihre Sieger ermittelt. Selbst wenn hier noch einer sagt " ja ich habe mist gebaut" ändert es nichts mehr daran das der Sportfreund Klauke nicht starten durfte. Ich finde der DMV sollte mal überlegen ob er die Quote für den Seniorenbereich nicht genauer definiert, sprich x Teilnehmer in der Kat. Sm1 und x Teilnehmer in der Kat. Sm2 das Gleiche sollte natürlich auch bei den Seniorinnen geschehen.
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Ob das Punktesystem des WBV an sich unter mathematischen oder auch sportlichen Aspekten für die Nominierung zur DM gut oder schlecht ist, ist eine Frage, die von den zuständigen Gremien im WBV diskutiert und entschieden werden muss. |
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grundsätzlich möchte ich hier vorrausschicken, das es mir ausschließlich um die Sache geht. Ich kenne weder SF Klauke noch den verantwortlichen des WBV persönlich. In der Sache selbst fehlen mir entweder Informationen, die hier nicht eingestellt wurden, oder wir zwei bewerten das Urteil vollkommen unterschiedlich. Für mich gehen aus dem Urteil zwei eindeutige Fakten hervor. Punkt 1 ist, das dem Einspruch des BGC Ditzingen stattgeben wird und Punkt 2 ist, das die Startplatzvergabe gemäß der E-Mail vom 30.05.13 um 00:23 Uhr erfolgen muß. Nach beiden Punkten kann es nur einen Starter geben, nämlich SF Klauke. Nach meiner Auffassung kann der WBV aus dem Urteil keine Neuvergabe, wie immer diese auch durchgeführt wird, herleiten. Deshalb komme ich letztlich zu dem Schluß, das Du hättest einschreiten müssen. Gibt es aber Fakten die ich nicht kenne, oder aus welchem Grund auch immer falsch einstufe, würde ich mich über eine Antwort freuen, gerne auch als PN, damit die Geschichte nicht endgültig ausufert. Viele Grüße Herbert |
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Die Turnierleitung erfolgt durch den DMV-Sportwart, der die Aufgaben ganz oder teiweise delegieren kann. Die Jury besteht aus dem Turnierleiter als Vorsitzender, (Günter Schwarz) dem amtierenden Oberschiedsrichter, sowie je einem Vertreter der teilnehmenden Landesverbände. Er hat zu dieser Jurysitzung als Anlagen: Das Rechtsurteil vom DMV-Rechtsausschuss erhalten, mit der Gültigen Vergabe vom 30.05.2013 um (00:23Uhr). Die Ungültige Vergabe von 08:32Uhr und das Schreiben von WBV-Vize-Sportwart Paul Wetzel vom 29.07.2013. Dieses hätte Günter als Juryleiter in der Sitzung vortragen müssen, damit die einzelen Verbandsmitglieder sich einen Einblick verschaffen können, worum es hier eigenlich geht. Dieses hat er aber geschickt verschwiegen/abgewürgt, mit der Bemerkung : Zitat: Entscheidung der Jury am 13.08.: Der Protest des BGC Ditzingen bezüglich der Nominierung durch den WBV wird zurückgewiesen, da es sich um eine LV-interne Entscheidung handelt, für die keine Zuständigkeit der Jury gegeben ist. An wen soll sich ein Verein/Spieler noch wenden oder was soll er noch tun, wenn nicht einmal eine Entscheidungdes obersten Gremiums im DMV einem zum Recht verhilft ??? Walter Klauke |
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Es ist eine unverschämtheit was Günter Schwarz hier von sich giebt.
1.) Die Platzvergabe wurde hier nicht zum Teil aufgehoben,sondern im Urteil genau definiert das dass Schreiben der Startvergabe vom 30.05.2013 (00:23 Uhr ) zu erfolgen hat. 2.) Die Platzvergabe daraufhin neu zu vergeben ist unzulässig, da der WBV sich an die Rechtsbehelfsbelehrung hätte halten müssen. Ein Urteil anzuerkennen wie im Schreiben von Paul Wetzel vom 29.07.2013 und dann mit falschen Daten und Argumenten und Listen zu schreiben ist schon dreist. 3.) Als DMV Seniorensportwart und Gesamtturnierleiter dieser DM währe es schon deine Aufgabe gewesen das Urteil zu Beachten und umzusetzen. 4.) Und wenn er jetzt auch noch meint es gehe ihm nichts an, wie er im Auwi schreibt. Zitat: Nee, durften mich auch nicht interessieren, weil die Nominierung oder Nicht-Nominierung mich nichts angeht. 5.) Weiter gibt er in seinen Äusserungen zu, das er schon vor mehreren Wochen von mir im Telefonat zu diesem Thema informiert wurde. 6.) Wenn ein Bundessportwart meint er könne ein DMV Rechtsausschuss Urteil ignorieren, dann muss er auch die folgen Tragen. Walter Klauke |
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Kann es sein, das du genau so wie WBV Vize-Senioren Sportwart versucht zu verschleiern !!!!!!!! Das Faktum wird nähmlich von euch beiden unterdrückt !!!!!!!! Fakt ist , das die nochmalige Nominierung vom WBV Sen. Sportwart Paul Wetzel ungültig ist, siehe DMV Rechtsausschuss Rechtsbehelfsbelehrung vom Urteil Seite 4 Fakt ist auch das diese Neu-Nominierung von Paul Wetzel mit falschen Daten und Argumenten versehen wurde, siehe WBV Endstandsliste Eternit mit Kreuzchen versehen: (nur die mit Kreuzchen haben sich an der DM Eternit angemeldet, das zur Bemerkung 9er Platz) Bach Peter ( 77 Punkte ) Wörz Ulrich ( 69 Punkte ) Klauke Walter ( 52 Punkte ) Nur Mannschaft Spieler : Hann Johann ( 51 Punkte ) Trojand Mannfred (41 Punkte ) So wie auf der Vergabe vom 30.05.2013 um (00:23 Uhr und durch das Urteil Bestätigt. Fakt ist auch das Günter Schwarz von der WBV Koordinatorin Andrea Laber fristgerecht Anmeldung und Schreiben erhalten hat. Nach ihrer Rechtsauffassung ist dieses Urteil 1:1 und wortwörtlich umzusetzen - d.h. die erste Vergabeliste vom 30.05.2013 00:23 Uhr ist wieder gültig, in der der Spieler des BGC Ditzingen, Walter Klauke, als DM - Teilehmer aufgeführt ist. Fakt ist auch das Urteil des DMV- RA was eindeutig ist und nur in seiner Begründung die Verfahrensfehler des WBV,s gerügt hat und in seiner Begründung seite 3 Zitat: Eine Änderung des Wertungssystems im laufenden Wettbewerb durch eine einzelne Person, hier der WBV Viezepräsident Senioren, birgt den Verdacht der Willkür und ist unzulässig. Der BGC Ditzingen 1990 e.V. hat Rechtsmittel gegen das Urteil des WBV-Rechtsausschusses eingelegt. Dem Einspruch wird stattgegeben. Walter Klauke |
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Das ist doch langsam eine Posse. Es wurde was falsch gemacht - oder auch nicht! Die DM ist gespielt worden und wird nicht neu ausgetragen. Sind auch alles Fakten. Sehr geehrter Herr Klaucke. Das ganze hier bringt in der Form nichts mehr. Sie haben jetzt die Möglichkeit juristisch gegen die Ihrer Meinung nach falschen Entscheidungen von wem auch immer anzugehen. Tun Sie es - oder lassen Sie es! Aber langsam ist doch wohl alles gesagt worden. Die DM Rodalben wird nicht nochmals neu ausgetragen. Vielleicht gibt es die Möglichkeit durch den WBV ihm für nächstes Jahr einen Freiplatz zu geben, oder was auch immer. Jedenfalls kann hier noch bis Weihnachten 2015 lamentiert werden. Es wurden in Rodalben unveränderbare Fakten geschaffen (es sei denn der Rechtsweg wird eingeschlagen - sofern ein Gericht die Klage überhaupt zulässt) |
Ich habe mal folgenden Vorschlag :
Lieber Seniorensportwart nimm bitte unseren SF Klauke in den Senioenkader auf dann brauch er nicht mehr an der Qualifikation zur deutschen Meisterschaft des zuständigen LV teil zu nehmen und er kann seine 50. Teilnahme feiern. |
Startplatzvergabe Klauke
Liebe Sportfreunde,
wir, als WBV-Präsidium, werden uns zum letzten Mal öffentlich zu diesem Thema äußern. Bei unserer ersten Vergabe wurde der Fehler begangen, dass wir aus Versehen nach der Schlagzahl gewertet haben. Dies wurde vom DMV-Rechtsausschuss gerügt. Das Urteil des RA haben wir akzeptiert, haben uns das Urteil vom RA auch telefonisch erklären lassen und entsprechend umgesetzt. Deshalb sehen wir keinen Fehler mehr in der Vergabe der Plätze für die DM Rodalben, wie sie schlussendlich erfolgt ist. Wir haben uns beim BGC Ditzingen und dem SF Klauke für unsere erste Platzvergabe entschuldigt und ihnen unsere Umsetzung des Urteils per Mail und mehrmals telefonisch mitgeteilt. SF Klauke meinte daraufhin, er fährt so oder so nach Rodalben, wenn er nicht speilt, dann mache er halt Urlaub. Wir hoffen nun, dass dieses Thema im Auwi ein Ende nimmt. Des Weiteren haben wir dem BGC Ditzingen und dem SF Klauke ein persönliches Gespräch angeboten. WBV Präsidium Bianca Kühnert, Paul Wetzel, Markus Elbe, Oliver Suche, Uschi Krämer, Andrea Laber und Richard Raith |
Das Ganze erinnert mich irgendwie an die Sache mit der ausgelassenen Bahn !
Da wurden auch Tatsachen geschaffen und deswegen war am Ende niemand mehr zuständig. Ich persönlich denke ( rein rechtlich gesehen), das WK , nachdem er davon erfahren hatte, dass er erneut nicht nominiert wurde, einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung hätte stellen müssen. Und er da auch gute Aussichten auf Erfolg gehabt hätte. Da in dm Urteil ja wirklich steht, dass die Vergabe der Startplätze , wie in der ersten EMail genannt zu erfolgen hat, in dieser Email werden die Nominierten ja sogar benannt. Wollte der Rechtsausschuss etwas anderes ( sich nicht auf die benannten Spieler beziehen ) hätte er sich nur auf die WBV Bestimmungen stützen sollen. Was ich persönlich zu dem Thema denke, ist etwas ganz anderes, sicher waren auch in Rodalben nicht alle Startplätze besetzt, Wann war das eine DM zum letzten Mal ??? Einen Spieler mehr hätte die DM sicher vertragen können, und manchmal ist Recht haben und Recht bekommen etwas anderes , aber Größe zeigen , dass kann man dadurch , dass man auch mal Entscheidungen trifft , die sich ausserhalb der Normen bewegen. |
Günter Schwarz hat alles nötige Bekommen, das hat ihn aber alles nicht interessiert, mit der Bemerkung es sei LV sache.
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Der Fehler wurde nicht bei der ersten Vergabe (00:23Uhr, nach Punkte System) gemacht, sondern bei der zweiten Vergabe (8:32Uhr, nach Schlagzahl. Dies wurde nicht gerügt vom DMV-Rechtsausschuss, sondern geurteilt, dass die erste Vergabe vom 30.05.2013 um 00:23Uhr in kraft tritt. Gerügt wurde das vorgehen des WBV, in der Begründung, Zitat: Das Verfahren des WBV Rechtsausschusses ist dahingehend zu rügen, dass es in Form und Inhalt nicht den Verfahrensformen ( § 4 ) und Verfahrensforschriften ( § 5 ) der Rechtsordnung des Württembergischen Bahnengolf Verbandes e. V. genügt. Es Fehlen unter anderem eine Entscheidung über Gebühren und Kosten sowie eine Rechtsmittelbelehrung. Das Urteil wurde angeblich akzeptiert! Stimmt auch nicht, sondern man hat hier zum dritten mal eine Platzvergabe gemacht, die keine Rechtsgültigkeit hatte, Siehe DMV Rechtsausschuss Urteil mit Rechtsmittelbelehrung, die hier wiederum vom WBV nicht eingehalten wurde.( die Daten und Liste die man hier genommen hat, haben übrigens mit der Vergabe DM Eternit überhaupt nichts zutun . ) Von Entschuldigung kann auch keine Rede sein, ich wurde nur einmal in Rodalben von Paul Wetzel angerufen am 07.08.13 um 20:18Uhr, wobei er versuchte mich Fertig zu machen. Unter diesen Umständen auch noch ein persönliches Gespräch anzubieten , nein danke!!!!!!!!! Unter diesen Umständen werde ich nach 53 Jahren Minigolfen warscheinlich ganz aufhören oder in einem anderen LV spielen, nie wieder für WBV, oder werde mit meiner Frau lieber Urlaub machen. Auch hier zeigt sich wieder mal wie das WBV Präsidium das eine mit dem anderen vermischt hat. (dann macht er halt Urlaub). Walter Klauke |
Ich möchte keine Partei ergreifen, weil man dann schnell zwischen allen Stühlen sitzt und selbst angefeindet wird. Hab ich nicht mehr nötig. Aber eine Geschichte ist mir noch in guter Erinnerung. Walter Klauke hatte mich, als ich noch DMV-Pressemensch war, auf sein damals nächstjähriges 50. Minigolf-Jubiläum angesprochen. Irgendwo hatte ich dann auch veröffentlicht, dass ich auf dieses Ereignis eingehen möchte, mit dem Erfolg, dass in den Tagen darauf das Telefon ständig am Rappeln war, wie ich denn "sowas" machen könne und ob ich denn dies und das nicht wüßte. Herrschaften, hier sind so viele persönliche Befindlichkeiten gegenseitig am Laufen (man kann auch sagen, die Kacke ist am Dampfen), dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass das bei der Nichtnominierung eine große Rolle gespielt hat. Ich habe hier Walter´s Texte verfolgt, die Einlassung des WBV-Präsidiums gelesen sowie das Urteil des DMV-Rechtsausschusses. Spätestens da hören alle Zweifel auf. Insofern finde ich es schade, dass dieses Thema einigen hier lästig wird. Frei nach dem Motto: "Das ändert im Nachhinein auch nichts mehr." Jemand, der sich auf seine 50. DM - Teilnahme gefreut hat, darf das anders sehen.
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Zitat: von Günter Schwarz: Nee, durften mich auch nicht interesieren, weil die Nominierung oder nicht Nominierung mich nichts angeht. Er als DMV Sen-Sportwart und Turnierleiter dieser DM hätte dem DMV Rechtsausschuss Urteil und nach der Rechtsortnung § 8 Vollstreckung folgen müssen. Zitat: Die Urteile und Beschlüsse der Rechtsausschüsse sind von den Verwaltungsorganen des DMV und der Landesverbände zu vollstrecken. Die Urteile des DMV-Rechtsausschusses sind für den gesamten Bereich des DMV rechtsverbindlich. Walter Klauke |
Schade das in syrien der Bär tobt sonst hätte mich dieses Einzelsicksal echt mitgenommen.
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Es gibt nur eines, was diese Posse toppt : das TV-Duell heute abend !:D
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@ alibaba: Heißt das im Umkehrschluß, dass Minigolf zu pausieren hat, wenn in Syrien Krieg droht? ;) |
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Lieber Walter,
bei allem Verständnis für deine Verbitterung - dass du hier dauerhaft den Eindruck erweckst, der DMV-Rechtsausschuss habe dich, Walter Klauke, in seinem Urteil namentlich für die DM nominiert, geht irgendwann einmal auf die Nerven. Der Rechtsausschuss hat das nicht getan. Der Rechtsausschuss hat die falsche Rechenweise des WBV gerügt, und das zurecht, wie auch das WBV-Präsidium einräumt. Zitat:" Bei unserer ersten Vergabe wurde der Fehler begangen, dass wir aus Versehen nach der Schlagzahl gewertet haben. Dies wurde vom DMV-Rechtsausschuss gerügt. Das Urteil des RA haben wir akzeptiert, haben uns das Urteil vom RA auch telefonisch erklären lassen und entsprechend umgesetzt. Deshalb sehen wir keinen Fehler mehr in der Vergabe der Plätze für die DM Rodalben, wie sie schlussendlich erfolgt ist." Damit wurde das Urteil umgesetzt. Der DMV und sein Vertreter vor Ort am Turnier hat aufgrund dieser Tatsache keinerlei Handhabe, die WBV-Nominierung zu ändern. Dein Vorwurf gegen den DMV geht absolut ins Leere. Wie der WBV das Urteil genau umgesetzt hat, erklärt der Beitrag 15 in diesem Thread von Uwe Walther. Diese Rechenweise zu widerlegen, Walter, das wäre nun ein überzeugender Beitrag, um dein Anliegen zu verstehen. Diese Gegenrechnung hast du bislang aber unterlassen und stattdessen immer wieder die gleichen, letztlich nicht nachvollziehbaren Vorwürfe vom Stapel gelassen. |
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Wie ich sagte und meinte wenn der Ausschuss entschieden hat sollte das aktzeptiert werden oder der das nicht ok findet kann sich ja in diesen wählen lassen und dann kann er mit entscheiden. Also es gibt sicher in meinen Augen wichtigere Dinge. |
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Zitat: Nach meiner Rechtsauffassung ist dieses Urteil 1:1 und wortwörtlich umzusetzen - d.h. die erste Vergabeliste vom 30.05.2013 00:23 ist wieder gültig, in der der Spieler des BGC Ditzingen, Walter Klauke, als DM - Teilnehmer aufgeführt ist. Walter Klauke |
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Betreff: Einspruch BGC Ditzingen Hallo zusammen, mit dieser Vorgehensweise bin ich nicht einverstanden! Der BGC Ditzingen hat mit seinem Einspruch beim DMV-Rechtsausschuss recht bekommen und dies muss auch umgesetzt werden. Eine Verteilung der vom DMV zugeteilten Seniorenplätze ist bereits am 30.05.2013 durch den WBV-Vizesportwart Senioren erfolgt und wurde mit Mail vom 30.05.2013 um 00:23 Uhr auch offiziell nach außen (Vereine) kommuniziert. In dieser Mail wurde Walter Klauke ein DM-Platz in Rodalben zugesprochen. Eine korrigierte Fassung, ebenfalls durch den WBV-Vizesportwart Senioren am 30.95.2013 um 8:32 Uhr verschickt, beinhaltete eine Verteilung der DM-Plätze auf Grundlage einer Schlagzahlwertung. Hier erfolgte der "Austausch" von 2 Spielern, unter anderem Walter Klauke, mit der Begründung einer schlechteren Gesamtschlagzahl. Nun hat der DMV-Rechtsausschuss entschieden, dass die Verteilung der Plätze in der korrigierten Mail , die auf einer Schlagzahlwertung gründet, unzulässig ist, da sie den WBV-Durchführungsbestimmungen widerspricht. Demzufolge tritt die Verteilung der Plätze in der 1. Mail wieder in Kraft. Einen Tag vor Meldeschluss zum dritten Mal die Plätze für die Deutschen Meisterschaften zu vergeben ist für mich unmöglich. Wie soll der betroffene Verein - der den Rechtsstreit gewonnen hat - da noch reagieren? Ich erinnere daran: 1. Am 30.05.2013 um 00:23 Uhr erfolgte durch den WBV-Vizesportwart Senioren eine Verteilung der vom DMV zugewiesenen DM-Plätze auf die Senioren (Altersklassen) und die nominierten Teilnehmer wurden namentlich benannt. Indieser Mail, die den betroffenen Vereinen offiziell zuging, ist Walter Klauke als Teilnehmer benannt. 2. In einer zweiten Mail am 30.05.2013 um 8:32 Uhr erfolgte eine Korrektur der Teilnehmer (Hann für Klauke, Weißer für Reinhardt) mit der Begründung eines besseren Schlagzahler- gebnisses. Dies war und ist unzulässig, da allein die Punktewertung zählt (außer bei Punkte- gleichstand). 3. Der BGC Ditzingen hat daraufhin einen schriftlichen Einspruch per Brief mit Anlagen beim WBV-Präsidium eingereicht, der in Form und Begründung den Vorgaben entspricht. 4. Die Abstimmung über diesen Einspruch im WBV-Präsidium wurde per E-Mail durchgeführt. 5. Das Ergebnis dieser Abstimmung wurde dem BGC Ditzingen formlos per Mail in einem Satz mitgeteilt. Eine Begründung fehlt vollkommen, ebenso eine Rechtsbehelfsbelehrung. 6. Der BGC Ditzingen hat daraufhin den WBV-Rechtsausschuss eingeschaltet. 7. Der WBV-Rechtsausschuss hat den Einspruch von Ditzingen ebenfalls abgelehnt. Die Begründung ist nicht nachvollziehbar bzw.widerspricht den WBV-Durchführungsbestim- mungen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt auch hier. Meine persönliche Anmerkung: Hier hat doch der WBV mehrfach fehlerhaft gehandelt. Fehler können vorkommen, aber dann sollte man auch dazu stehen. Und nicht versuchen, diese schönzureden und den Verein, der Einspruch erhoben hat, diese ausbaden zu lassen. Der BGC Ditzingen hat beantragt, die Vergabe der Startplätze gemäß des 1. Mail,s vom Sen- sportwart vorzunehmen. Er hat damit vor dem DMV-Rechtsausschuss Recht bekommen und damit muss dies auch wie beantragt umgesetzt werden. D.h.,die 1. Verteilung der Startplätze ist gültig. Im Übringen muss ich mich doch sehr wundern, dass hier ein Schreiben an den BGC Ditzingen (29.07.2013) verfasst wurde, ohne dass darüber im WBV-Präsidium diskutiert und abgestimmt wurde. Anscheinend haben einige immer noch nicht verstanden, wohin Alleingänge führen können. Mit freundlichen Grüßen Andrea Laber (WBV-Sportkoordinatorin) |
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Man muss manchmal schon sehr genau lesen. Wenn man so vorgegangen wäre, dann hätte man das RA-Urteil ignoriert und sich weitere Schwierigfkeiten seitens des WBV eingehandelt. Das Urteil besagte, dass die Plätze nach dem in der Spielordnung vorgegebenen Modus neu berechnet werden musste. Das Ergebnis ist bekannt. Aus deinem Statement schließe ich, Walter, dass du auch zu keinem anderen Rechenergebnis gekommen bist, sondern nur um alles in der Welt Dinge in das RA-Urteil hineininterpretieren willst, die man so legitimerweise nicht interpretieren kann.. Meinst du wirklich, der Rechtsausschuss hätte eine weitere Ungerechtigkeit zu deinen Gunsten produzieren wollen? |
Wann seid ihr mit der Diskussion fertig?
Im Jahr 2022 oder so. Oder wartet ihr bis der Schuldige sich zu erkennen gibt und das Todesurteil vollstreckt werden kann... |
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Entschuldigung, hier wird in einigen anderen Threads viel unsinniges, unwichtiges oder was auch immer gepostet. Wen dieses Thema hier nicht interessiert, braucht ja nicht mitzulesen.:( :( Aber hier geht es um eine konkrete Sache, wo scheinbar immer noch verschiedene Meinungen herrschen. Diskussionen sind doch erwünscht! |
klar soll hier im Auwi diskutiert werden, aber so langsam reicht es.
Letztendlich kann jetzt sowieso nicht mehr das korregiert werden, was vielleicht hätte anders geregelt werden müssen. Man hört/liest immer nur die eine Seite der Wahrheit, egal von wem sie kommt. Die DM ist lange vorbei und vielleicht hat es ja für die Zukunft was gebracht; wer weiß. Das Thema ist mit knapp 80 Postings ja auch hinreichend angesprochen und reichlich durchgekaut worden - meine Meinung!! |
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