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Nochmal für alle:
Mir ist völlig egal was Schäfersee macht und zu welchem Zeitpunkt. Warum darf ich, in meinem speziellen Fall, nicht an der Aufstiegsrunde teilnehmen? Wer kann mir eine Argumentation liefern? |
Zitat:
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Der Reinickendorfer MGC ist der Rechtsnachfolger des MGC Schäfersee und somit rein rechtlich verpflichtet am Aufstiegsspiel teilzunehmen. (siehe auch Post 25))
Dein Problem Panninho ist ein gänzlich anderes. Frag doch einfach den Funktionär der deinen Antrag abgelehnt hat wieso er abgelehnt wurde. |
Zitat:
Übrigens ist die Regelung mit der Sperre im Ligenverkehr vor allem auf Initiative des NBV zustande gekommen, weil die Spieler dort besonders exzessiv die durch die Saisonumstellung entstandene Lücke ausgenutzt haben. Ist schon irgendwie tragisch.... |
Moment mal.
Du hast mir ausdrücklich geschrieben, dass ich nicht an der Relegation teilnehmen darf. Dann habe ich den Landessportwart des NBV eingeschaltet, der mit dir auch schon gesprochen hat. Mit dem gleichen Ergebnis. Andere offizielle Wege fallen mir spontan nicht ein. Jetzt werde ich hier angeprangert, nur weil ich mir eine Meinung der User einholen will, wie sie die Sachlage sehen. Ohne Worte. |
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Moment mal, du hast bei mir angefragt, wie die Sache zu sehen ist und darauf habe ich dir geantwortet. also eine Auskunft erteilt. Dabei habe ich dir auch das Verfahren dargestellt. Nur dass dieses Verfahren bisher gar nicht eingeleitet wurde. Wenn du also eine endgültige Entscheidung haben möchtest, die dann ggf. auch in einem Instanzenzug angegriffen werden kann, musst du (bzw. dein neuer Verein) erst einmal einen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung stellen und die dazugehörigen Nachweise über das Vorliegen der besonderen Umstände einreichen. Dann sind die beteiligten LV zu hören und danach ergeht eine Entscheidung. All das ist bisher nicht passiert, stattdessen wird das Thema hier aufgeworfen - aber was soll das bringen?
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Weil du, vielleicht kannst du dich erinnern, in dieser mail mir unumstößlich mitgeteilt hast, dass ich nicht teilnehmen darf.
Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt. Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist. Ist es dann nicht legitim andere Personen nach ihrer Meinung fragen zu dürfen? ... |
Zitat:
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Jetzt ich auch:
Die Regel besagt, dass die Spielberechtigung erteilt werden kann, wenn der Wohnsitz gewechselt wird und/oder sich beruflich um 150km verändert. Wie gesagt kann. Stellt sich die Frage, warum ist hier -sicherlich bewusst - eine Kann-Regelung mit Ermessensspielraum getroffen worden? Hintergrund dieser Regel ist doch, dass ein Spieler, der so weit verzieht, wie Christian, deutlich höhere Aufwendungen für den Sport hat und am Vereinsleben des bisherigen Vereins in einem geringeren Maße teilnehmen kann. Und um dies bei einem neuen Verein zu ermöglichen, wurde diese Regelung geschaffen. Im konkreten Fall aber scheint es Panninho wärrend der nach dem Umzug (01.04.) stattgefundenen Meisterschaftsspiele der 2. BL Süd (Arheilgen, Murnau, Kelheim) nicht gestört zu haben, da er jedes Mal als Spieler mit von der Partie war. Und nun, da der alte Verein verdientermassen und auch sicherlich durch die spielerische Qualität von Christian Meister der 2. BL Süd geworden ist und bekanntlich nicht aufsteigen möchte, da möchte er seinem neuen Verein für das Aufstiegsspiel zur 2. BL Nord zur Seite stehen. Somit sollte/ wurde m.E. zu Recht die Anfrage bereits vorab negativ beschieden. Auch ich wohne sehr weit von meinem Heimverein entfernt. Nun bin ich im vergangenen Jahr innerörtlich umgezogen und hätte somit nach SpO auch jederzeit der SGA meinen Rücken kehren können und sofort für den MGC Epe antreten können, obwohl mir vorher auch kein Weg zu weit war. Das fände ich, und schon aus Gründen des faieren Sports, nicht besonders gut. Ich finde es gut und wichtig, dass in solchen Fällen die Regeln - vor dem Hintergrund einer etwaigen Wettbewerbsverzerrung - streng ausgelegt werden. @ Christian: Sicher würden die Kölner mit Dir bessere Karten haben (welcher Verein hätte dies nicht), aber sie schaffen das auch so!! Nachzulesen im Kölschen Grundgesetz, § 3. |
Zitat:
Die Spieler des MGC Schäfersee und des anderen Vereines sind nach Reinickendorf gewechselt, kann man auch so sehen. Ansonsten hätte die Fusionierung auch zum 1.8 oder so rechtswirksam stattfinden können, wenn man sich nicht davon einen Vorteil versprochen hätte und dann wäre die Frage Wettbewerbsverzerrung hier nicht aufgetaucht. Den Ermessensspielraum "man kann eine Spielberechtigung erteilen" ist an sich schon Schwachsinn, aber für klare Regeln war hat der DMV bislang eher selten gesorgt. DC |
Eine Fusion wird rechtskräftig durch Beschluss und Eintragung ins jeweilige Vereinsregister. Erst danach ist die Fusion rechtskräftig vollzogen. Und wenn Du ein Vereinsregisterbeamten kennst, der von Dir von vornherein einen Termin für die Eintragung vorschreiben lassen würde, so zeige mir den bitte.
Zum anderen gibt es im Fusionsfall immer einen beitretenden und einen aufnehmenden Verein. Somit findet tatsächlich kein Vereinswechsel im Sinne der SpO statt. |
Zitat:
Übrigens: Der hier bereits angeführte Punkt 9a der Sportordnung bezieht auch vielmehr auf die Mitglieder der sich "auflösenden" Vereine, die sich nicht mit der Fusion einverstanden erklären und nicht in den neuen Verein wechseln wollen. Diese können (ggf.) sperrefrei wechseln. Die Spieler der verschmelzenden Vereine gehen automatisch in die Spielermasse des neuen Stammvereins über. |
Zurück zum Wesentlichen:
@Landei Rein hypothetisch: Ist es auch Wettbewerbsverzerrung, wenn: ich bei Mainz in der Relegation zur 1.Liga teilgenommen hätte, aufgestiegen wäre und dann gewechselt wäre. Hätte sich nicht der unterlegene Verein geärgert, dass ich mitgespielt habe, aber es überhaupt nicht meine Absicht ist die nächste Saison für Mainz anzutreten? An der Relegation sollten Mannschaften in der Personalstruktur antreten, in der sie auch die nächste Saison spielen wollen. Alles eine Frage der Ansicht. |
@ Lenny, zu Deinem Beitrag Nr. 37: Juristen ohne Einschränkung als Winkeladvokaten zu bezeichnen, ist schon mehr als heftig, Deine Wortwahl war zumindest unbedacht.
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Alles hin und alles her fakt ist doch
Chrstian ist mehr als 150km weggezogen und kann somit ohne sperre wechseln ... Die Tatsache das er nach seinem Wohnort wechsel für seinen verein gespielt hat tut überhaupt nix zur sache weil wo soll er denn sonst spielen wenn er keinen neuen verein so schnell gefunden hat? Wenn mich meine sinne nach der SpO nicht täuschen ist nach gestelltem spielberechtigungsantrag für christian auch keine andere wahl möglich als ihn möglicher weise spielen zu lassen bei der relegation oder??? |
@Panninho: Dein Vergleich hinkt:
Solange Du als Mitglied des MGC Mainz spielberechtigt bist, kannst Du selbstverständlich unabhängig von Deinen Wechselabsichten für den Verein spielen, wie auch jeder andere Teilnehmer eines anderen Vereins, der möglicherweise auch in der kommenden Saison wechseln will. Deiner Logik folgend könnte man sich auch fragen, ob nicht an den Meisterschaftsspielen nur diejenigen Spieler einer Mannschaft teilnehmen dürfen, die in dem Verein auch in der nächsten Saison für diese Mannschaft spielen wollen. Eine sicherlich völlig unsinnige Frage, aber zwischen Meisterschaft und Relegation kann man in diesem Zusammenhang keine Unterschiede machen. In Deinem Beitrag unter Nr 88 führst Du u.a. aus: "Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt. Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist." Die Entscheidung des BSpW ist bekanntlich nicht bindend, sondern kann durch die zuständigen Gremien überprüft und eventuell abgeändert werden. Allerdings hätte Dir ein "normales" Verfahren wenig genutzt, weil die (rechtskräftige) Entscheidung sicherlich nicht bis zu Beginn der Relegationsspielen hätte herbeigeführt werden können. Nach dem Inhalt des mir gestern zugegangen Regelheftes ist ein Eilverfahren nicht vorgesehen. Ein solches Verfahren ist in diversen Verfahrensgesetzen des Bundes (z.B. ZPO, VwGO, FGO, SGG) und der Länder für den Fall vorgesehen, dass aus Zeitgründen eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausreicht, um den erforderlichen Rechtsschutz zu gewähren. In solchen Fällen wird wegen der Eilbedürftigkeit bei der Entscheidungsfindung - einfach formuliert - nur eine Abwägung vorgenommen, ob eine Entscheidung offensichtlich rechtmäßig oder aber rechtswidrig ist. In Rede steht hier eine sogenannte "Kann-Vorschrift", die zwar eine Ermessensentscheidung voaussetzt, aber bei der eben nur abzuwägen ist, ob die entsprechende Ermessensausübung offensichtlich rechtmäßig ist oder nicht. Gäbe es ein solches Eilverfahren im Regelungsbereich des DMV, dann würde ich Deinem Anliegen aus den erwähnten Gründen keine Chancen einräumen. In der Sache selbst hätte ich Dir allerdings mehr Chancen eingeräumt, als das von Holger gesehen wird. In Ziffer 2 Nr. 9 der SpO sind enummerativ 5 Härtefälle aufgeführt, die eine Abweichung vom Regelfall ermöglichen sollen. Wenn eines dieser Fälle vorliegt, dann bedarf es meines Erachtens schon einer trifftigen Begründung, aus welchen Gründen der Antrag für unberechtigt gehalten wird. Alle Ausnahmetatbestände haben letztlich Ihren Grund darin, dass aus persönlichen Gründen ein Härtefall vorliegt. Ich halte es deshalb für bedenklich, die Ausnahme unter dem Hintergrund zu verneinen, dass Du in einer Relegation für einen anderen Verein spielen willst, auch wenn Du - so Holger in seinem Beitrag - trotz Ortswechsels in der laufenden Saison noch für den MGC Mainz gespielt hast. Wie hat denn der BSpW seine Auffassung begründet? Ferner stellt sich die Frage, ob in der Vergangenheit einem entsprechenden Antrag nicht statt gegeben wurde. |
Danke für den sehr sachlichen Beitrag.
> PN |
Zitat:
Ich finde es aber unsportlich, wenn ich dann wechseln möchte, wann es meinem neuen Verein und/oder mir am Besten gefallen würde. Alles meine persönliche Auffassung, nicht gegen Dich persönlich, Christian. |
Und PN zurück!
Gruß Uwe |
Zitat:
In meiner Annahme befindet sie sich im "luftleeren Raum" zwischen 2 Spielzeiten. Danke übrigens für deine Einschätzung der Sachlage. |
Einen "luftleeren Raum" gibt es angesichts des Regelwerkes nicht, eine andere Frage ist es aber, wie man mit Wechseln unter Begründung eines Härtefalles in diesem Zeitraum umgeht. Und hierbei reicht es m.E. allerdings nicht, auf Ziffer 2 (8) der SpO hinzuweisen, weil es in der, im nächsten Absatz normierte Härteregelung heißt, dass von dieser Sperre -also auch den in (8) genannten Regelungen - unter den dort genannten Bedingungen abgewichen werden kann.
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War auch nur eine Hypothese, die eigentlich das Argument der "Unsportlichkeit" von Landei entkräften sollte, bzw. eine andere Ansichtsweise vermitteln wollte.
Das ist die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle. Was kann ich noch tun? |
Zitat:
Einen offiziellen Antrag an den DMV stellen ! Dann müssen sie ja wohl reagieren. |
Die Zeit reicht nicht aus ...
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Leider nicht,
in Deinem Fall ist allein der DMV gem. Ziffer 2 (9) Satz 3 SpO zuständig, vielleicht fragst Du ja einmal bei dem zuständigen Verband und nicht nach dem (untergeordneten) SpW nach. |
Danke für deine Hilfe und die Einschätzung der rechtlichen Lage.
Für mich eine Genugtuung. Thx |
Zitat:
Und wenn im konkreten Fall kein formeller Antrag kommt, wird es auch weiterhin keinen geben. Auf Zuruf werden keine Verfahren in Gang gesetzt. |
Zitat:
War kein Argument sondern eher eine moralische Einstellung meinerseits. Nur nochmal auf mein eigenes Beispiel zurückzukommen: Ich könnte aktuell aufgrund meines gerade erfolgten Umzugs (innerhalb von Epe) nach dieser Härtefallregelung zum MGC Epe wechseln. (Gleiches Maß für alle) Würde sofort die Freigabe zum 30.08. beantragen, zwischendrin DMV-Pokal für Epe spielen und dann ab dem 01.09. wieder für die SGA schlagen. |
@bärliner
Dann sag mir bitte hier im Forum, dass ich von deiner Seite aus an der Relegation teilnehmen darf. Dann sind die Anträge innerhalb von 2 Tagen weggeschickt. Ohne deine Zustimmung ist es sinnlos, weil sich das Verfahren bis nach die Relegation verschiebt. @Landei Ziehst du auch jedesmal 150km hin-und her? Darum gehts doch die ganze Zeit. *kopfschüttel* |
Wechsel Mainz nach Köln
Hallo Leute
ich weiß nicht, was genau so schwer ist. In der Sportordnung ist der nachfolgende Passus enthalten und damit sollte man alles einfach so abwickeln wie es dort geschrieben steht. Wo genau ist das Problem? Christian ist von Mainz nach Köln umgezogen, er hat dort mittlerweile eine Arbeitsstelle, deshalb auch der Umzug. Wir haben keine Probleme mit Christians Wechselwunsch, obwohl wir ihn gerne bei uns behalten würden. Ich würde den Antrag stellen und wäre gespannt, mit welcher Begründung der Antrag abgelehnt werden kann. Bis dann Bernd Szablikowski Vorstand Sport 1. MGC Mainz (in dem Fall der abgebende Verein, der wohl am ehesten Ärger machen könnte, es aber hier überhaupt nicht tut) Stand: 03/2009 Seite 1 von 7 (9) Diese Sperre kann entfallen, wenn a) sich der bisherige Stammverein auflöst oder mit einem anderen Verein fusioniert und der zuständige Landesverband über die Vereinsauflösung bzw. die Fusion oder Verschmelzung ordnungsgemäß unterrichtet wurde, b) ein Spieler/eine Spielerin zur Bundeswehr einberufen oder an einer Hochschule immatrikuliert wird, und die Spielbe- rechtigung für den dem Bundeswehr-Standort oder der betreffenden Hochschule nächstgelegenen Verein beantragt wird, c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen wird, d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt ist, e) ein Spieler/eine Spielerin mindestens ein Jahr nicht für seinen bisherigen Stammverein gestartet ist. Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Landesverband, in dessen Bereich sich der Wechsel vollzieht. Bei Vereinswechsel über den Organisationsbereich eines Landesverbandes hinaus ist der DMV zuständig. Die Stellung- nahme der beteiligten Landesverbände ist einzuholen. |
dmv
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird, d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt ist, zu c ) da ist doch toll, dass da gar nicht steht wie der Wohnsitzwechsel genau auszusehen hat. langt auch ein umzug von der einen strasse zur anderen oder sogar nur die hausnummer. es steht ja eindeutig nicht wohnort, sondern wohnsitz !! wenn ich also in hamburg von a nach b ziehe kann ich den verein wechseln ? zu d ) wenn ich den arbeitspaltz wechsel, von hamburg nach münchen, wechsel ich deswegen von köln nach berlin, bringt mit fahrtechnisch zwar gar nichts ist aber erlaubt ? gruß |
Sorry, dass ich mich als Außenstehender mal in diese merkwürdige Diskussion einmische. Ich verstehe bisher folgendes:
1. Christian ist umgezogen und erfüllt damit alle Kriterien, damit die Sperre nach SpO entfallen könnte. 2. Um das Startrecht für Köln zu erlangen müsste nun ein Antrag gestellt werden. 3. Dies ist bisher nicht geschehen. 4. Der DMV-Sportwart hat auf eine unverbindliche Anfrage seine private Meinung geäußert. 5. Alles weitere spielt sich in diesem Thread, also in der Öffentlichkeit ab. Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln. Wenn Köln wert auf den Einsatz von Christian beim Aufstiegsspiel legt, dann ist es doch logisch, dass der Verein auf dem in der SpO festgelegten Weg einen entsprechenden Antrag stellt. Nur dann kann eine Entscheidung getroffen werden. Und nur diese verbindliche Entscheidung, die Günther sicher weder unter Missachtung aller relevanten Einflußfaktoren noch allein in einem dunklen Hinterzimmer trifft, ist dann sinnvoll diskutierbar. Ich kann den Sportwart verstehen, dass er a) ohne offiziellen Antrag auch keine verbindliche Aussage trifft, zumal wenn er die Rechtmäßigkeit der Anfrage nicht anhand belastbarer Unterlagen prüfen kann b) nicht in diesem Medium Dinge diskutieren mag, die hier einfach in diesem Stadium nicht hingehören Mich würde dabei übrigens mal interessieren, wie sich die Mainzer bzgl. Freigabe verhalten würden, wenn es sich um ein Aufstiegsspiel handeln würde, in dem auch eine Mainzer Mannschaft antritt?!? Ich sehe hier nämlich auch die weiteren teilnehmenden Vereine des Aufstiegsspiels als potentiell Benachteiligte an... |
Zitat:
...deswegen steht ja auch in der SpO "...kann entfallen..." und es bedarf einer Entscheidung im Einzelfall. So blöd ist die Formulierung nicht, lässt alle Möglichkeiten offen. |
[quote=Panninho;124414
@Landei Ziehst du auch jedesmal 150km hin-und her? Darum gehts doch die ganze Zeit. *kopfschüttel*[/QUOTE] Zitat:
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Bitte Diskussion beenden.
Uwe Braun hat alles gesagt. Bevor ihr noch ein Beitrag schreiben wollt, lest euch erstmal Beitrag 57 durch. Danke. |
Zitat:
Bei allem, was juristisch möglich sein könnte (auch Uwe Braun vertritt nur eine Rechtsauffassung, zu der es auch Gegenmeinungen gibt), finde ich es bedenklich, das Sportliche komplett außen vor zu lassen und dann diese Diskussion ins auwi zu stellen.Trägt zwar zur Belustigung des gelangweilten Büroarbeiters bei, ist aber der Sache sicher nicht dienlich... |
-> PN
no comment |
Zitat:
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Gesetzestexte sind das eine, das sportliche Verhalten ggü. den Sportkameraden aus anderen Vereinen ist das andere.
Holger hat in Post #50 genau das gesagt, was auch ich (ganz neutral) aus sportlicher Sicht so empfinde. Wenn es nur um den arbeitsbedingten Umzug ginge, hättest Du schon im Frühling den Wechsel einleiten können (ohne noch dreimal für Deinen alten Verein aufzulaufen) und ich glaube kaum, dass es irgendwen gestört hätte. |
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