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Panninho 03.06.2009 19:27

Nochmal für alle:

Mir ist völlig egal was Schäfersee macht und zu welchem Zeitpunkt.

Warum darf ich, in meinem speziellen Fall, nicht an der Aufstiegsrunde teilnehmen?

Wer kann mir eine Argumentation liefern?

Panninho 03.06.2009 23:17

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 124006)
Letztlich steht in der Sportordnung, dass die Sperre entfallen KANN....

Wer entscheidet?

BerndF 04.06.2009 04:57

Der Reinickendorfer MGC ist der Rechtsnachfolger des MGC Schäfersee und somit rein rechtlich verpflichtet am Aufstiegsspiel teilzunehmen. (siehe auch Post 25))

Dein Problem Panninho ist ein gänzlich anderes.

Frag doch einfach den Funktionär der deinen Antrag abgelehnt hat wieso er abgelehnt wurde.

bärliner 04.06.2009 07:19

Zitat:

Zitat von Panninho (Beitrag 124001)
Ein DMV-Funktionär, den ich angeschrieben hatte.

Du kannst es ruhig deutlich schreiben, dass du die Auskunft von demjenigen bekommen hast, der in diesem Fall (weil LV-übergreifender Wechsel) letztlich auch zu entscheiden hätte, nämlich von mir. Aber bisher liegt ja noch nicht einmal ein entsprechender Antrag von dir bzw. deinem neuen Verein vor. Also erst einmal den formellen Weg gehen und dann die Rubrik "BILD - ach nee, auwi - hilft dir" einschalten. Umgekehrt bekommt das immer ein "G'schmäckle", wie man im Südwesten zu sagen pflegt.
Übrigens ist die Regelung mit der Sperre im Ligenverkehr vor allem auf Initiative des NBV zustande gekommen, weil die Spieler dort besonders exzessiv die durch die Saisonumstellung entstandene Lücke ausgenutzt haben. Ist schon irgendwie tragisch....

Panninho 04.06.2009 12:02

Moment mal.
Du hast mir ausdrücklich geschrieben, dass ich nicht an der Relegation teilnehmen darf.
Dann habe ich den Landessportwart des NBV eingeschaltet, der mit dir auch schon gesprochen hat.
Mit dem gleichen Ergebnis. Andere offizielle Wege fallen mir spontan nicht ein.

Jetzt werde ich hier angeprangert, nur weil ich mir eine Meinung der User einholen will, wie sie die Sachlage sehen.

Ohne Worte.

Panninho 04.06.2009 12:12

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 124099)
Übrigens ist die Regelung mit der Sperre im Ligenverkehr vor allem auf Initiative des NBV zustande gekommen, weil die Spieler dort besonders exzessiv die durch die Saisonumstellung entstandene Lücke ausgenutzt haben. Ist schon irgendwie tragisch....

Haben die auch alle ihren Wohnsitz um 150km verlagert? Den letzten Satz kannst du dir auch schenken...

bärliner 04.06.2009 13:20

Moment mal, du hast bei mir angefragt, wie die Sache zu sehen ist und darauf habe ich dir geantwortet. also eine Auskunft erteilt. Dabei habe ich dir auch das Verfahren dargestellt. Nur dass dieses Verfahren bisher gar nicht eingeleitet wurde. Wenn du also eine endgültige Entscheidung haben möchtest, die dann ggf. auch in einem Instanzenzug angegriffen werden kann, musst du (bzw. dein neuer Verein) erst einmal einen Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung stellen und die dazugehörigen Nachweise über das Vorliegen der besonderen Umstände einreichen. Dann sind die beteiligten LV zu hören und danach ergeht eine Entscheidung. All das ist bisher nicht passiert, stattdessen wird das Thema hier aufgeworfen - aber was soll das bringen?

Panninho 04.06.2009 13:56

Weil du, vielleicht kannst du dich erinnern, in dieser mail mir unumstößlich mitgeteilt hast, dass ich nicht teilnehmen darf.

Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt.
Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist.

Ist es dann nicht legitim andere Personen nach ihrer Meinung fragen zu dürfen?

...

ABCoolboy 04.06.2009 14:05

Zitat:

Zitat von Panninho (Beitrag 124177)
Weil du, vielleicht kannst du dich erinnern, in dieser mail mir unumstößlich mitgeteilt hast, dass ich nicht teilnehmen darf.

Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt.
Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist.

Ist es dann nicht legitim andere Personen nach ihrer Meinung fragen zu dürfen?

...

Mach dir nix draus. Als Berliner passt er sich der Regierung an. Die machen das auch so :D

Landei 04.06.2009 15:46

Jetzt ich auch:

Die Regel besagt, dass die Spielberechtigung erteilt werden kann, wenn der Wohnsitz gewechselt wird und/oder sich beruflich um 150km verändert. Wie gesagt kann.

Stellt sich die Frage, warum ist hier -sicherlich bewusst - eine Kann-Regelung mit Ermessensspielraum getroffen worden? Hintergrund dieser Regel ist doch, dass ein Spieler, der so weit verzieht, wie Christian, deutlich höhere Aufwendungen für den Sport hat und am Vereinsleben des bisherigen Vereins in einem geringeren Maße teilnehmen kann. Und um dies bei einem neuen Verein zu ermöglichen, wurde diese Regelung geschaffen.

Im konkreten Fall aber scheint es Panninho wärrend der nach dem Umzug (01.04.) stattgefundenen Meisterschaftsspiele der 2. BL Süd (Arheilgen, Murnau, Kelheim) nicht gestört zu haben, da er jedes Mal als Spieler mit von der Partie war. Und nun, da der alte Verein verdientermassen und auch sicherlich durch die spielerische Qualität von Christian Meister der 2. BL Süd geworden ist und bekanntlich nicht aufsteigen möchte, da möchte er seinem neuen Verein für das Aufstiegsspiel zur 2. BL Nord zur Seite stehen.

Somit sollte/ wurde m.E. zu Recht die Anfrage bereits vorab negativ beschieden.

Auch ich wohne sehr weit von meinem Heimverein entfernt. Nun bin ich im vergangenen Jahr innerörtlich umgezogen und hätte somit nach SpO auch jederzeit der SGA meinen Rücken kehren können und sofort für den MGC Epe antreten können, obwohl mir vorher auch kein Weg zu weit war. Das fände ich, und schon aus Gründen des faieren Sports, nicht besonders gut.

Ich finde es gut und wichtig, dass in solchen Fällen die Regeln - vor dem Hintergrund einer etwaigen Wettbewerbsverzerrung - streng ausgelegt werden.

@ Christian: Sicher würden die Kölner mit Dir bessere Karten haben (welcher Verein hätte dies nicht), aber sie schaffen das auch so!!

Nachzulesen im Kölschen Grundgesetz, § 3.

pinkydiver 04.06.2009 17:52

Zitat:

Zitat von BerndF (Beitrag 123989)
Der Reinickendorfer MGC,der MGC Schäfersee und noch ein weitere Verein wurden miteinander Verschmolzen und nennen sich nun Reinickendorfer MGC. .

Fusion ?

Die Spieler des MGC Schäfersee und des anderen Vereines sind nach Reinickendorf gewechselt, kann man auch so sehen. Ansonsten hätte die Fusionierung auch zum 1.8 oder so rechtswirksam stattfinden können, wenn man sich nicht davon einen Vorteil versprochen hätte und dann wäre die Frage Wettbewerbsverzerrung hier nicht aufgetaucht.

Den Ermessensspielraum "man kann eine Spielberechtigung erteilen" ist an sich schon Schwachsinn, aber für klare Regeln war hat der DMV bislang eher selten gesorgt.

DC

Landei 04.06.2009 18:28

Eine Fusion wird rechtskräftig durch Beschluss und Eintragung ins jeweilige Vereinsregister. Erst danach ist die Fusion rechtskräftig vollzogen. Und wenn Du ein Vereinsregisterbeamten kennst, der von Dir von vornherein einen Termin für die Eintragung vorschreiben lassen würde, so zeige mir den bitte.

Zum anderen gibt es im Fusionsfall immer einen beitretenden und einen aufnehmenden Verein. Somit findet tatsächlich kein Vereinswechsel im Sinne der SpO statt.

Lenny 04.06.2009 19:04

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 124230)
Eine Fusion wird rechtskräftig durch Beschluss und Eintragung ins jeweilige Vereinsregister. Erst danach ist die Fusion rechtskräftig vollzogen. Und wenn Du ein Vereinsregisterbeamten kennst, der von Dir von vornherein einen Termin für die Eintragung vorschreiben lassen würde, so zeige mir den bitte.

Zum anderen gibt es im Fusionsfall immer einen beitretenden und einen aufnehmenden Verein. Somit findet tatsächlich kein Vereinswechsel im Sinne der SpO statt.

Absolut richtig in allen Aussagen. Ich hatte oben bereits angedeutet, dass der Fusionstermin nicht in den Händen der Vereine und auch nicht des LV lag. Aber manchmal scheint in diesem Forum in erster Linie zu gelten: Wozu lesen, irgendwas posten ist viel wichtiger... (Und manche werden eh nicht glücklich, wenn sie nicht in jedem dritten bis vierten Posting gegen den BSpW, den DMV oder generell "die da oben" gewettert haben...)

Übrigens: Der hier bereits angeführte Punkt 9a der Sportordnung bezieht auch vielmehr auf die Mitglieder der sich "auflösenden" Vereine, die sich nicht mit der Fusion einverstanden erklären und nicht in den neuen Verein wechseln wollen. Diese können (ggf.) sperrefrei wechseln. Die Spieler der verschmelzenden Vereine gehen automatisch in die Spielermasse des neuen Stammvereins über.

Panninho 04.06.2009 19:17

Zurück zum Wesentlichen:

@Landei
Rein hypothetisch:
Ist es auch Wettbewerbsverzerrung, wenn:
ich bei Mainz in der Relegation zur 1.Liga teilgenommen hätte, aufgestiegen wäre und dann gewechselt wäre. Hätte sich nicht der unterlegene Verein geärgert, dass ich mitgespielt habe, aber es überhaupt nicht meine Absicht ist die nächste Saison für Mainz anzutreten?

An der Relegation sollten Mannschaften in der Personalstruktur antreten, in der sie auch die nächste Saison spielen wollen.

Alles eine Frage der Ansicht.

Uwe Braun 04.06.2009 19:17

@ Lenny, zu Deinem Beitrag Nr. 37: Juristen ohne Einschränkung als Winkeladvokaten zu bezeichnen, ist schon mehr als heftig, Deine Wortwahl war zumindest unbedacht.

Ghost 04.06.2009 19:58

Alles hin und alles her fakt ist doch

Chrstian ist mehr als 150km weggezogen und kann somit ohne sperre wechseln ...

Die Tatsache das er nach seinem Wohnort wechsel für seinen verein gespielt hat tut überhaupt nix zur sache weil wo soll er denn sonst spielen wenn er keinen neuen verein so schnell gefunden hat?


Wenn mich meine sinne nach der SpO nicht täuschen ist nach gestelltem spielberechtigungsantrag für christian auch keine andere wahl möglich als ihn möglicher weise spielen zu lassen bei der relegation oder???

Uwe Braun 04.06.2009 20:21

@Panninho: Dein Vergleich hinkt:

Solange Du als Mitglied des MGC Mainz spielberechtigt bist, kannst Du selbstverständlich unabhängig von Deinen Wechselabsichten für den Verein spielen, wie auch jeder andere Teilnehmer eines anderen Vereins, der möglicherweise auch in der kommenden Saison wechseln will. Deiner Logik folgend könnte man sich auch fragen, ob nicht an den Meisterschaftsspielen nur diejenigen Spieler einer Mannschaft teilnehmen dürfen, die in dem Verein auch in der nächsten Saison für diese Mannschaft spielen wollen. Eine sicherlich völlig unsinnige Frage, aber zwischen Meisterschaft und Relegation kann man in diesem Zusammenhang keine Unterschiede machen.

In Deinem Beitrag unter Nr 88 führst Du u.a. aus: "Warum soll ich dann also einen Antrag stellen, wenn der Entscheidungsträger mir im Vorraus schon seinen Entschluss mitteilt. Welcher übrigens in meinen Augen nicht rechtens ist."

Die Entscheidung des BSpW ist bekanntlich nicht bindend, sondern kann durch die zuständigen Gremien überprüft und eventuell abgeändert werden. Allerdings hätte Dir ein "normales" Verfahren wenig genutzt, weil die (rechtskräftige) Entscheidung sicherlich nicht bis zu Beginn der Relegationsspielen hätte herbeigeführt werden können. Nach dem Inhalt des mir gestern zugegangen Regelheftes ist ein Eilverfahren nicht vorgesehen. Ein solches Verfahren ist in diversen Verfahrensgesetzen des Bundes (z.B. ZPO, VwGO, FGO, SGG) und der Länder für den Fall vorgesehen, dass aus Zeitgründen eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausreicht, um den erforderlichen Rechtsschutz zu gewähren. In solchen Fällen wird wegen der Eilbedürftigkeit bei der Entscheidungsfindung - einfach formuliert - nur eine Abwägung vorgenommen, ob eine Entscheidung offensichtlich rechtmäßig oder aber rechtswidrig ist. In Rede steht hier eine sogenannte "Kann-Vorschrift", die zwar eine Ermessensentscheidung voaussetzt, aber bei der eben nur abzuwägen ist, ob die entsprechende Ermessensausübung offensichtlich rechtmäßig ist oder nicht. Gäbe es ein solches Eilverfahren im Regelungsbereich des DMV, dann würde ich Deinem Anliegen aus den erwähnten Gründen keine Chancen einräumen.

In der Sache selbst hätte ich Dir allerdings mehr Chancen eingeräumt, als das von Holger gesehen wird. In Ziffer 2 Nr. 9 der SpO sind enummerativ 5 Härtefälle aufgeführt, die eine Abweichung vom Regelfall ermöglichen sollen. Wenn eines dieser Fälle vorliegt, dann bedarf es meines Erachtens schon einer trifftigen Begründung, aus welchen Gründen der Antrag für unberechtigt gehalten wird. Alle Ausnahmetatbestände haben letztlich Ihren Grund darin, dass aus persönlichen Gründen ein Härtefall vorliegt. Ich halte es deshalb für bedenklich, die Ausnahme unter dem Hintergrund zu verneinen, dass Du in einer Relegation für einen anderen Verein spielen willst, auch wenn Du - so Holger in seinem Beitrag - trotz Ortswechsels in der laufenden Saison noch für den MGC Mainz gespielt hast.

Wie hat denn der BSpW seine Auffassung begründet? Ferner stellt sich die Frage, ob in der Vergangenheit einem entsprechenden Antrag nicht statt gegeben wurde.

Panninho 04.06.2009 20:28

Danke für den sehr sachlichen Beitrag.

> PN

Landei 04.06.2009 20:38

Zitat:

Zitat von Panninho (Beitrag 124241)
Zurück zum Wesentlichen:

@Landei
Rein hypothetisch:
Ist es auch Wettbewerbsverzerrung, wenn:
ich bei Mainz in der Relegation zur 1.Liga teilgenommen hätte, aufgestiegen wäre und dann gewechselt wäre. Hätte sich nicht der unterlegene Verein geärgert, dass ich mitgespielt habe, aber es überhaupt nicht meine Absicht ist die nächste Saison für Mainz anzutreten?

An der Relegation sollten Mannschaften in der Personalstruktur antreten, in der sie auch die nächste Saison spielen wollen.

Alles eine Frage der Ansicht.

Nö. Fände ich in Ordnung. Oder meinst Du, dass sich in der Fussball-Buli jemand drüber ärgert, wenn Dzeko von Wolfsburg wegwechselt, obwohl er hammerviele Tore gemacht hat?

Ich finde es aber unsportlich, wenn ich dann wechseln möchte, wann es meinem neuen Verein und/oder mir am Besten gefallen würde.

Alles meine persönliche Auffassung, nicht gegen Dich persönlich, Christian.

Uwe Braun 04.06.2009 20:39

Und PN zurück!

Gruß Uwe

Panninho 04.06.2009 20:41

Zitat:

Zitat von Uwe Braun (Beitrag 124264)
@Panninho: Dein Vergleich hinkt:

Solange Du als Mitglied des MGC Mainz spielberechtigt bist, kannst Du selbstverständlich unabhängig von Deinen Wechselabsichten für den Verein spielen, wie auch jeder andere Teilnehmer eines anderen Vereins, der möglicherweise auch in der kommenden Saison wechseln will. Deiner Logik folgend könnte man sich auch fragen, ob nicht an den Meisterschaftsspielen nur diejenigen Spieler einer Mannschaft teilnehmen dürfen, die in dem Verein auch in der nächsten Saison für diese Mannschaft spielen wollen. Eine sicherlich völlig unsinnige Frage, aber zwischen Meisterschaft und Relegation kann man in diesem Zusammenhang keine Unterschiede machen.

Klar hinkt der Vergleich, weil die Relegation offiziell zur alten Saison zählt.
In meiner Annahme befindet sie sich im "luftleeren Raum" zwischen 2 Spielzeiten.

Danke übrigens für deine Einschätzung der Sachlage.

Uwe Braun 04.06.2009 20:50

Einen "luftleeren Raum" gibt es angesichts des Regelwerkes nicht, eine andere Frage ist es aber, wie man mit Wechseln unter Begründung eines Härtefalles in diesem Zeitraum umgeht. Und hierbei reicht es m.E. allerdings nicht, auf Ziffer 2 (8) der SpO hinzuweisen, weil es in der, im nächsten Absatz normierte Härteregelung heißt, dass von dieser Sperre -also auch den in (8) genannten Regelungen - unter den dort genannten Bedingungen abgewichen werden kann.

Panninho 04.06.2009 21:09

War auch nur eine Hypothese, die eigentlich das Argument der "Unsportlichkeit" von Landei entkräften sollte, bzw. eine andere Ansichtsweise vermitteln wollte.

Das ist die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle.
Was kann ich noch tun?

ReDiMa 04.06.2009 21:14

Zitat:

Zitat von Panninho (Beitrag 124320)
War auch nur eine Hypothese, die eigentlich das Argument der "Unsportlichkeit" von Landei entkräften sollte, bzw. eine andere Ansichtsweise vermitteln wollte.

Das ist die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle.
Was kann ich noch tun?


Einen offiziellen Antrag an den DMV stellen !

Dann müssen sie ja wohl reagieren.

Panninho 04.06.2009 21:15

Die Zeit reicht nicht aus ...

Uwe Braun 04.06.2009 21:19

Leider nicht,

in Deinem Fall ist allein der DMV gem. Ziffer 2 (9) Satz 3 SpO zuständig, vielleicht fragst Du ja einmal bei dem zuständigen Verband und nicht nach dem (untergeordneten) SpW nach.

Panninho 04.06.2009 21:37

Danke für deine Hilfe und die Einschätzung der rechtlichen Lage.

Für mich eine Genugtuung.

Thx

bärliner 05.06.2009 05:49

Zitat:

Zitat von Uwe Braun (Beitrag 124264)
Ferner stellt sich die Frage, ob in der Vergangenheit einem entsprechenden Antrag nicht statt gegeben wurde.

Die Frage stellt sich deshalb nicht, weil die Einschränkung für den Ligenbetrieb erst in diesem Jahr in die SpO aufgenommen wurde, nachdem mehrere LV eine Wettbewerbsverzerrung durch Spielerwechsel im Winter befürchtet haben (ist ja auch nicht von der Hand zu weisen). So gibt es also noch keine Vergleichsfälle.
Und wenn im konkreten Fall kein formeller Antrag kommt, wird es auch weiterhin keinen geben. Auf Zuruf werden keine Verfahren in Gang gesetzt.

Landei 05.06.2009 08:54

Zitat:

Zitat von Panninho (Beitrag 124320)
War auch nur eine Hypothese, die eigentlich das Argument der "Unsportlichkeit" von Landei entkräften sollte, bzw. eine andere Ansichtsweise vermitteln wollte.

Das ist die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle.
Was kann ich noch tun?


War kein Argument sondern eher eine moralische Einstellung meinerseits.

Nur nochmal auf mein eigenes Beispiel zurückzukommen: Ich könnte aktuell aufgrund meines gerade erfolgten Umzugs (innerhalb von Epe) nach dieser Härtefallregelung zum MGC Epe wechseln. (Gleiches Maß für alle) Würde sofort die Freigabe zum 30.08. beantragen, zwischendrin DMV-Pokal für Epe spielen und dann ab dem 01.09. wieder für die SGA schlagen.

Panninho 05.06.2009 14:13

@bärliner

Dann sag mir bitte hier im Forum, dass ich von deiner Seite aus an der Relegation teilnehmen darf. Dann sind die Anträge innerhalb von 2 Tagen weggeschickt.
Ohne deine Zustimmung ist es sinnlos, weil sich das Verfahren bis nach die Relegation verschiebt.

@Landei

Ziehst du auch jedesmal 150km hin-und her? Darum gehts doch die ganze Zeit. *kopfschüttel*

Bernd 05.06.2009 15:01

Wechsel Mainz nach Köln
 
Hallo Leute

ich weiß nicht, was genau so schwer ist. In der Sportordnung ist der nachfolgende Passus enthalten und damit sollte man alles einfach so abwickeln wie es dort geschrieben steht. Wo genau ist das Problem? Christian ist von Mainz nach Köln umgezogen, er hat dort mittlerweile eine Arbeitsstelle, deshalb auch der Umzug. Wir haben keine Probleme mit Christians Wechselwunsch, obwohl wir ihn gerne bei uns behalten würden.
Ich würde den Antrag stellen und wäre gespannt, mit welcher Begründung der Antrag abgelehnt werden kann.

Bis dann

Bernd Szablikowski
Vorstand Sport
1. MGC Mainz (in dem Fall der abgebende Verein, der wohl am ehesten Ärger machen könnte, es aber hier überhaupt nicht tut)


Stand: 03/2009 Seite 1 von 7

(9) Diese Sperre kann entfallen, wenn
a) sich der bisherige Stammverein auflöst oder mit einem anderen Verein fusioniert und der zuständige Landesverband
über die Vereinsauflösung bzw. die Fusion oder Verschmelzung ordnungsgemäß unterrichtet wurde,

b) ein Spieler/eine Spielerin zur Bundeswehr einberufen oder an einer Hochschule immatrikuliert wird, und die Spielbe-
rechtigung für den dem Bundeswehr-Standort oder der betreffenden Hochschule nächstgelegenen Verein beantragt
wird,
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird,
d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt
ist,
e) ein Spieler/eine Spielerin mindestens ein Jahr nicht für seinen bisherigen Stammverein gestartet ist.
Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Landesverband, in dessen Bereich sich der Wechsel vollzieht. Bei
Vereinswechsel über den Organisationsbereich eines Landesverbandes hinaus ist der DMV zuständig. Die Stellung-
nahme der beteiligten Landesverbände ist einzuholen.

opc 05.06.2009 15:21

dmv
 
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird,
d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt
ist,

zu c ) da ist doch toll, dass da gar nicht steht wie der Wohnsitzwechsel genau auszusehen hat.

langt auch ein umzug von der einen strasse zur anderen oder sogar nur die hausnummer. es steht ja eindeutig nicht wohnort, sondern wohnsitz !! wenn ich also in hamburg von a nach b ziehe kann ich den verein wechseln ?

zu d ) wenn ich den arbeitspaltz wechsel, von hamburg nach münchen, wechsel ich deswegen von köln nach berlin, bringt mit fahrtechnisch zwar gar nichts ist aber erlaubt ?

gruß

stopi 05.06.2009 15:36

Sorry, dass ich mich als Außenstehender mal in diese merkwürdige Diskussion einmische. Ich verstehe bisher folgendes:

1. Christian ist umgezogen und erfüllt damit alle Kriterien, damit die Sperre nach SpO entfallen könnte.
2. Um das Startrecht für Köln zu erlangen müsste nun ein Antrag gestellt werden.
3. Dies ist bisher nicht geschehen.
4. Der DMV-Sportwart hat auf eine unverbindliche Anfrage seine private Meinung geäußert.
5. Alles weitere spielt sich in diesem Thread, also in der Öffentlichkeit ab.

Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln. Wenn Köln wert auf den Einsatz von Christian beim Aufstiegsspiel legt, dann ist es doch logisch, dass der Verein auf dem in der SpO festgelegten Weg einen entsprechenden Antrag stellt.

Nur dann kann eine Entscheidung getroffen werden. Und nur diese verbindliche Entscheidung, die Günther sicher weder unter Missachtung aller relevanten Einflußfaktoren noch allein in einem dunklen Hinterzimmer trifft, ist dann sinnvoll diskutierbar.

Ich kann den Sportwart verstehen, dass er
a) ohne offiziellen Antrag auch keine verbindliche Aussage trifft, zumal wenn er die Rechtmäßigkeit der Anfrage nicht anhand belastbarer Unterlagen prüfen kann
b) nicht in diesem Medium Dinge diskutieren mag, die hier einfach in diesem Stadium nicht hingehören

Mich würde dabei übrigens mal interessieren, wie sich die Mainzer bzgl. Freigabe verhalten würden, wenn es sich um ein Aufstiegsspiel handeln würde, in dem auch eine Mainzer Mannschaft antritt?!? Ich sehe hier nämlich auch die weiteren teilnehmenden Vereine des Aufstiegsspiels als potentiell Benachteiligte an...

stopi 05.06.2009 15:39

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 124429)
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird,
d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt
ist,

zu c ) da ist doch toll, dass da gar nicht steht wie der Wohnsitzwechsel genau auszusehen hat.

langt auch ein umzug von der einen strasse zur anderen oder sogar nur die hausnummer. es steht ja eindeutig nicht wohnort, sondern wohnsitz !! wenn ich also in hamburg von a nach b ziehe kann ich den verein wechseln ?

zu d ) wenn ich den arbeitspaltz wechsel, von hamburg nach münchen, wechsel ich deswegen von köln nach berlin, bringt mit fahrtechnisch zwar gar nichts ist aber erlaubt ?

gruß


...deswegen steht ja auch in der SpO "...kann entfallen..." und es bedarf einer Entscheidung im Einzelfall. So blöd ist die Formulierung nicht, lässt alle Möglichkeiten offen.

Landei 05.06.2009 15:51

[quote=Panninho;124414

@Landei

Ziehst du auch jedesmal 150km hin-und her? Darum gehts doch die ganze Zeit. *kopfschüttel*[/QUOTE]


Zitat:

Zitat von Johndo (Beitrag 123988)

Diese Sperre kann entfallen, wenn
a) sich der bisherige Stammverein auflöst oder mit einem anderen Verein fusioniert und der zuständige Landesverband
über die Vereinsauflösung bzw. die Fusion oder Verschmelzung ordnungsgemäß unterrichtet wurde,

SPORTORDNUNG (SpO) S 2
Stand: 03/2009 Seite 2 von 7
b) ein Spieler/eine Spielerin zur Bundeswehr einberufen oder an einer Hochschule immatrikuliert wird, und die Spielberechtigung
für den dem Bundeswehr-Standort oder der betreffenden Hochschule nächstgelegenen Verein beantragt
wird,
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird,
d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt
ist,

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hoffe das reicht als erklärung....

siehe Punkt c) und nix mit 150 km Arbeitsplatzwechsel sondern lediglich Umzug und Nachweis.

Panninho 05.06.2009 15:58

Bitte Diskussion beenden.
Uwe Braun hat alles gesagt.
Bevor ihr noch ein Beitrag schreiben wollt, lest euch erstmal Beitrag 57 durch.

Danke.

stopi 05.06.2009 16:08

Zitat:

Zitat von Panninho (Beitrag 124439)
Bitte Diskussion beenden.
Uwe Braun hat alles gesagt.
Bevor ihr noch ein Beitrag schreiben wollt, lest euch erstmal Beitrag 57 durch.

Danke.

Nee, schon klar. Einer schreibt das, was Du gerne hören möchtest und dann soll die Diskussion doch bitte schnell beendet werden... :rolleyes:

Bei allem, was juristisch möglich sein könnte (auch Uwe Braun vertritt nur eine Rechtsauffassung, zu der es auch Gegenmeinungen gibt), finde ich es bedenklich, das Sportliche komplett außen vor zu lassen und dann diese Diskussion ins auwi zu stellen.Trägt zwar zur Belustigung des gelangweilten Büroarbeiters bei, ist aber der Sache sicher nicht dienlich...

Panninho 05.06.2009 16:09

-> PN

no comment

Panninho 05.06.2009 16:14

Zitat:

Zitat von stopi (Beitrag 124432)
Ich kann den Sportwart verstehen, dass er
a) ohne offiziellen Antrag auch keine verbindliche Aussage trifft, zumal wenn er die Rechtmäßigkeit der Anfrage nicht anhand belastbarer Unterlagen prüfen kann.

Das hat er aber getan. Erst lesen, dann schreiben.

stopi 05.06.2009 16:19

Gesetzestexte sind das eine, das sportliche Verhalten ggü. den Sportkameraden aus anderen Vereinen ist das andere.

Holger hat in Post #50 genau das gesagt, was auch ich (ganz neutral) aus sportlicher Sicht so empfinde. Wenn es nur um den arbeitsbedingten Umzug ginge, hättest Du schon im Frühling den Wechsel einleiten können (ohne noch dreimal für Deinen alten Verein aufzulaufen) und ich glaube kaum, dass es irgendwen gestört hätte.


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