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Zitat:
bekommen nur beim DMV aktiv gemeldete Mitglieder ein Minigolfmagazin. Ansonsten würden manche Bahnengolfer auch mehrere Exemplare bekommen, wenn sie in mehreren Vereinen passives Mitglied wären. |
Wie der Begriff Spielberechtigungspauschale schon sagt, geht es hier um aktive Mitglieder.
Diese Pauschale ist ein Teil unseres Beitrags- und Gebührensystems und somt auch ein Teil der Haushaltsplanungen. Und der Haushalt wird nun mal immer für das laufende Jahr beschlossen. Das wird in Euren Vereinen auch ncht anders sein, es sei denn, ihr macht Eure Mitgliederversammlungen immer im Dezember. |
Dann muss ich gleich mal schauen von wann bis wann mein MM-Abo läuft. Soweit ich weiß, bekomme ich die Rechnung immer im Juli oder August. Wenn es über diesen Zeitraum läuft und das Abo ab 01.01.09 gilt, bekomme ich von der Minigolf-Marketing noch Geld zurück für den Zeitraum Jan-Juli/August oder 2 Exemplare des Magazins.
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Muss ich denn jetzt mein MM-Abo kündigen oder wird das automatich umgestellt auf die SB-Pauschale?
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Diese Frage hatte ich mir auch gestellt und habe heute an den DMV einen Brief mit folgenden Inhalt verfasst:
"Betr.: Bezug der Zeitschrift „Minigolf Magazin“ Sehr geehrte Damen und Herren, bekanntlich hatte der MGC Bottrop in den vergangenen Jahren eine bestimmte Anzahl der oben erwähnten Vereinszeitschrift abonniert. Wie ich nunmehr über das Forum von Walter Teupe erfahren habe, wurde anlässlich der am letzten Wochenende stattgefundenen Bundesversammlung des DMV unter anderem die sogenannte große Spielberechtigungspauschale - rückwirkend zum 01.01.2009 - beschlossen. Diese Pauschale soll nach den mir vorliegenden Informationen - leider gibt es hierzu wie zu der Beschlussfassung insgesamt - bis dato keine offiziellen Informationen seitens des DMV - den automatischen Bezug der Zeitschrift „ Minigolf Magazin“ (MM) beinhalten. Die Wirksamkeit der Rückwirkung des Beschlusses einmal unterstellt und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass somit künftig ohnehin alle (aktiven) Vereinsmitglieder das MM erhalten, ist in unserem Falle dem ursprüngliche Sinn und Zweck der Auftragserteilung zum Abonnement jedwede Grundlage entzogen worden, sodass ich davon ausgehe, dass das Abo automatisch storniert wird. Im Übrigen und nur vorsorglich: Wenn denn schon die Regelung rückwirkend gelten soll, dann betrachte ich es als selbstverständlich, dass ich zumindest ebenso rückwirkend das Abonnement kündigen kann und spreche hilfsweise die Kündigung rückwirkend zum 01.01.2009 hiermit aus. Ich bitte um Bestätigung und verbleibe abschließend mit freundlichen und sportlichen Grüßen Uwe Braun" |
Sehr geehrter Herr Braun unbekannterweise,
alle Abos die auf Aktive Minigolfer laufen werden automatisch gelöscht. Somit war dein Schreiben unnötig. Der DMV und die Marketing sind nicht Geldgierig. Also alles kein Grund so ein Zinober zu Veranstalten. Gruß Holger |
Sehr geehrter Herr Laubigw 13,
ich habe dem DMV weder "Geldgierigkeit" unterstellt noch mit meinem Beitrag "Zinober" veranstaltet bzw. veranstalten wollen. Zum einen ist ausweislich des Impressums im MM eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass ein automatische Stornierung sicherlich nicht für Diejenigen gilt, die nicht aktiv spielen. Aus den genannten Gründen solltest Du vielleicht Deinen Standpunkt mir gegenüber noch einmal bedenken. Hierbei solltest Du auch erwägen, dass es zur Vermeidung der aufgetretenen Unsicherheiten sicherlich hilfreich gewesen wäre, nicht nur den Beschluss der sogenannten großen Spielberechtigungspauschale zu verkünden, sondern gleichzeitig auch die Konsequenzen hinsichtlich der Abo`s aufzuzeigen, und zwar von offizieller Seite. So kann ich unter anderem nicht nachvollziehen, inwieweit Du berechtigt bist, für den DMV eine Erklärung Deines Inhaltes abzugeben. Gruß Uwe |
So wie Uwe Braun es geschrieben hat hat der Verein einige Ausgabe abonniert. Und somit muß er ein Kündigung ausssprechen. Die Abos die automatisch storniert werden können nur die persönlich abonnierten sein und nicht die die Verein/Verband für seine Mitglieder abonniert hat.
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Nochmals: Vor allem kann und werde ich mich nicht auf die Ausführungen eines anonymen Users verlassen.
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Uwe Braun hat natürlich recht.
Vereins-Abos müssen 2009 für Vereine rückwirkend auf 01.01. kündbar sein, alles andere wäre Humbug und Beutelschneiderei. Am besten - wenn noch nicht geschehen - schriftlich rückwirkende Kündigung an die Minigolf Marketing GmbH senden, dann hat das seine Ordnung. Aktive Spieler brauchen nicht zu kündigen, da läuft die Umstellung über die zentrale Datenbank des DMV automatisch. Ganz unglücklich finde ich es, dass hier - bevor alle Beschlüsse, die gegenüber den Vorlagen teilweise verändert worden sind und daher vor der Veröffentlichung eine akribische Nacharbeit erfordern, dass da nichts Falsches rüberkommt, Bruchstücke von Beschlüssen hineingestellt werden, die (berechtigterweise) zu Missverständnissen führen. Manchmal wird eine Nachricht durch die Eile, in der sie verbreitet wird, wertlos. Lieber alles aufarbeiten und dann sauber veröffentlichen, denn die Beschlüsse sollen ja eine Weile gelten und von allen verstanden werden. Die Bundesversammlung ist sehr harmonisch verlaufen, viel und gute Kompromisse, um möglichst allen gerecht zu werden, da dürfen wir nicht danach so verwirren. |
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