Minigolf-Welt

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tg 07.07.2014 17:12

Eine Frage, über die es sich schon lohnt zu diskutieren, ist, ob "unser Sport" immer als ernst(!) und leistungsorientiert präsentiert werden soll. Du brauchst dich ja nicht zu beteiligen, aber bitte nicht solche Floskeln wie "ich sage eher macht euren Sport und kümmert euch um die wichtigen Dinge".

Michael Hoefig 07.07.2014 17:45

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 276152)
Eine Frage, über die es sich schon lohnt zu diskutieren, ist, ob "unser Sport" immer als ernst(!) und leistungsorientiert präsentiert werden soll. Du brauchst dich ja nicht zu beteiligen, aber bitte nicht solche Floskeln wie "ich sage eher macht euren Sport und kümmert euch um die wichtigen Dinge".


!!!Doch gerade solche wichtigen Dinge sind ausschlaggebend, gern kannst du es Floskeln nennen, jedoch ist die Diskussion um 0,0, oder 0,2 .... nicht zielführend, es muss heissen KEIN Alkohol KEIN Nikotion.
Den Verweis auf meine Beteligung empfinde ich übrigens als unangemessenen Beitrag, denn wenn dieses Forum als Meinungsplattform gedacht ist solltest du dieses auch so Respektieren.

Übrigens sehe ich diesen Sport als ernst und Leistungsorientiert, selbst bei einem Juxturnier steht der Anspruch auf gute Resultate ganz oben auf der Liste.

tg 07.07.2014 19:15

Ich hatte es so empfunden, daß du mit deiner Bemerkung "ich sage eher macht euren Sport und kümmert euch um die wichtigen Dinge" die Diskussion abwürgen wolltest und habe daher geschrieben, daß du dich (bei diesem Thema) nicht zu beteiligen brauchst. Es tut mir leid, wenn es vielleicht anders rübergekommen ist.

Zitat:

Zitat von Michael Hoefig (Beitrag 276151)
[...] ich sage eher macht euren Sport und kümmert euch um die wichtigen Dinge. [...]

Zitat:

Zitat von Michael Hoefig (Beitrag 276154)
!!!Doch gerade solche wichtigen Dinge sind ausschlaggebend, gern kannst du es Floskeln nennen [...]

Jetzt verstehe ich aber nicht, warum dir etwas wichtig ist, was es vorhin noch nicht war.

spassbremse 07.07.2014 19:54

Nochmal,auf dem Platz (während des Turniers oder ofiziellem Training) hat nach meiner Ansicht weder die Kippe noch die Bierflasche (egal ob mit oder ohne Alkohol) etwas zu suchen. Ob Diskussionen in der Kneipe immer schlecht sind, glaube ich auch nicht. Schlecht ist es da wohl eher andere Meinungen mit solchen Formulierungen ins falsche Licht zu rücken.

Zitat:

Zitat von Michael Hoefig (Beitrag 276151)
Auf dem Platz nicht zu Rauchen und auch 0,0 Alkohol ist wohl das kleinste Problem.
Sorry aber zu Diskutieren wie in einer Kneipe, aber auf dem Platz den Anspruch eine Leistungssportlers zu Erwarten passt nicht zusammen.

Selbst auf Spassturnieren ist es nicht angebracht will man unseren Sport als ernst und leistungsorientiert präsentieren.

Wenn ich von Spassturnieren rede, liegt bei mir die Betonung auf Spass, bei Dir habe ich den Eindruck, liegt die Betonung immer noch auf Turnier. Zum Beispiel im Rahmen eines Vereinsfestes, bei dem vielleicht auch 1 oder 2 Runden Minigolf gespielt wird, eventuell mit nur einem Ball oder so, gehts doch wohl eher um das lockere Zusammensein und die Unterhaltung, als um das Ergebnis.

Zitat:

Zitat von Michael Hoefig (Beitrag 276154)
!!!Doch gerade solche wichtigen Dinge sind ausschlaggebend, gern kannst du es Floskeln nennen, jedoch ist die Diskussion um 0,0, oder 0,2 .... nicht zielführend, es muss heissen KEIN Alkohol KEIN Nikotion.


Übrigens sehe ich diesen Sport als ernst und Leistungsorientiert, selbst bei einem Juxturnier steht der Anspruch auf gute Resultate ganz oben auf der Liste.

Ich wäre mit dem ersten Absatz vollständig einverstanden,wenn Du mit den Worten geschlossen hättest "auf dem Platz". Ich werde mir nämlich nicht vorschreiben lassen, ob ich in der Trainings- oder Turnierpause zum Essen ein alkoholfreies Radler trinke oder nicht.

Zum 2. Absatz stelle ich fest, das Du eher als "Spassbremse" auftreten solltest wie ich.

cash 07.07.2014 21:37

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 276143)
Man kann die Ebene der Lächerlichkeit auch wieder verlassen -- wohin genau sollten die Änderungen deiner Ansicht nach gehen (ich habe zwei Zitate von dir herausgesucht)?

Du kannst es ja ausführlicher darlegen, aber ich glaube, was dir an Änderungen vorschwebt, wird zu kompliziert.



Das ist doch gar nicht so schwer darzulegen:

Im Regelwerk steht, dass es keine Bagatellgrenze gibt, daher gilt striktes Alkoholverbot. Dieses halte ich für alle Turniere als oberste Maßgabe.

Nun hat der DMV eine Regelung, dass Vereinsmitglieder nur an angemeldeten Turnieren teilnehmen dürfen. Somit sind sog. wilde Turniere für Vereinsspieler nicht gestattet (diese Regel halte ich für nicht korrekt, da sie aus meiner Sicht gegen die Satzung des DMV verstößt, in der die Freizügigkeit des Minigolfsports als Grundlage festgeschrieben ist). Damit ist es mir eigentlich verboten an einem Turnier teilzunehmen, wenn es eine Ergebnisliste gibt, welches nicht beim DMV angemeldet ist.

Bei jeder Ausschreibung muss dieser Satz vermerkt sein, sonst wird das Turnier nicht genehmigt:

Im übrigen gelten die für die ausgeschriebene Turnierart verbindlichen
WMF- und DMV-Regeln und -Bestimmungen. Die Anti-Doping-Richtlinien
des DMV werden mit der Meldung als verbindlich anerkannt. Jeder
Teilnehmer (Spieler/innen, Betreuer/innen, Schiedsrichter/innen und
sonstige am Turnier beteiligte Funktionäre) ist für die Einhaltung dieser
Bestimmungen selbst verantwortlich und hat die Konsequenzen bei
Verstößen zu tragen.

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 276143)
Vorab: Schiedsgerichte sollten immer unabhängig sein und nicht vom Veranstalter/Ausrichter beeinflußt werden; dein Vorschlag, ein "entsprechendes Schiedsgericht" einzusetzen, ist also nicht akzeptabel.


Aus diesem Grund halte ich es für möglich, dass der Veranstalter von Welcome-Turnieren ohne weiteres bei der Einsetzung des Schiedsgerichtes vorab mit den ausgewählten Schiedsrichtern über die Regelauslegung spricht. Natürlich ist das Schiedsgericht nach seiner Einsetzung unabhängig.

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 276143)
Habe ich dich ansonsten richtig verstanden, daß du bei bestimmten Turnieren den Konsum von alkoholreduziertem Bier erlauben möchtest? Willst du das über den Alkoholgehalt des Getränks regeln? Für welche Turniere sollen diese anderen Regeln gelten? Die Turnierart, die eingeführt wurde, um alle Wettbewerbe anmelden zu können, ist der "Welcome Cup" -- aber schau mal im Terminplan, was mittlerweile alles in dieser Kategorie ausgetragen wird.

Natürlich werden viele Turniere als Welcome-Cup ausgetragen, dafür gibt es eine Menge Gründe:

- Günstigere Anmeldegebühren
- Keine Meldung zur Deutschen Rangliste (geringerer Verwaltungsaufwand)
- Möglichkeit einer erhöhten Teilnehmerzahl, (passive Mitglieder, Freizeitspieler), dadurch höhere Einnahmen bei den Startgebühren

Wenn ich als Ausrichter/Veranstalter mein Welcome-Turnier als Förderung und Aushängeschild für den Sport sehen will, dann lege ich die Regeln strikt aus und verbiete auch alkoholfreies Bier.

Wenn ich mit ein paar anderen Spielern aus verschiedenen Vereinen oder auch bekannten Freizeitspielern mehrmals im Jahr ein paar Runden spielen will, bei denen es eine Ergebnisliste gibt muss ich es aus o.g. Gründen als Turnier anmelden, da würde ich sogar Alkohol zwischen den Runden erlauben (jedoch nicht während der Runde), weil ich im Normalfall so ein Turnier eigentlich nicht anmelden würde, wenn ich es nicht müsste.

Oberhalb von Welcome-Cups und bei Verbandsturnieren gilt aus meiner Sicht das strikte Alkoholverbot:

Die ist meine rein persönliche Meinung, die nicht alle teilen müssen und bestimmt auch wieder was finden, was dem Regelwerk widerspricht, aber hier im Auwi geht es doch um Meinungen, oder?

cash 07.07.2014 21:43

Zitat:

Zitat von spassbremse (Beitrag 276146)
Es wird auch niemand etwas dagegen einwenden, wenn dieses Verbot auf alkoholische Getränke oder auf Getränke, die einen solchen Eindruck machen, ausgedehnt wird.

Na anscheinend doch, dich zum Beispiel!

Du willst doch alkoholfreise Bier während der Spielpause trinken, evtl. auch auf der Terrasse oder der Restauration am Minigolfplatz, also machst du den Eindruck das du ein alkohlisches Getränk zu dir nimmst und danach aufstehst und deine nächste Turnierrunde spielst.

Genau das wolltest du doch vermeiden, oder hab ich dich da falsch verstanden?

spassbremse 08.07.2014 05:52

Zitat:

Zitat von cash (Beitrag 276173)
Na anscheinend doch, dich zum Beispiel!

Du willst doch alkoholfreise Bier während der Spielpause trinken, evtl. auch auf der Terrasse oder der Restauration am Minigolfplatz, also machst du den Eindruck das du ein alkohlisches Getränk zu dir nimmst und danach aufstehst und deine nächste Turnierrunde spielst.

Genau das wolltest du doch vermeiden, oder hab ich dich da falsch verstanden?

Es ist richtig, dass ich diesen Eindruck auf der Anlage vermeiden will.

Ansonsten habe ich aber nicht die geringste Lust, wie in folgendem Beispiel von head202, mich bereits "nur" für den Anschein zu rechtfertigen. Das es sich bei Getränken wie alkoholfreies Bier (egal welche Sorte), Malzbier oder alkoholfreies Radler nicht um alkoholische Getränke im herkömlichen Sinn handelt, beweist doch schon die Tatsache, das dieser Restalkohol weder im Blut, noch in der Atemluft nachweisbar sind. Schon deshalb stellt der Verzehr dieser Getränke keinen Verstoß gegen die int. Spielregeln Punkt 17 dar. Und solange wie der Verband nicht gegen Turnierteilnehmer mit entsprechenden Kontrollen vorgeht und tatsächliche Alkoholsünder aus dem Verkehr zieht (es gibt sie halt immer noch, die auf dem Parkplatz ihr Schnäpschen trinken) will ich mir diese Getränke (außerhalb der Anlage) nicht verbieten lassen.

Zitat:

Zitat von head202 (Beitrag 275695)
Letztes Jahr in Ohlsbach hing mal wieder der Hinweis vom Schiedsgericht, das alkoholfreies Bier während des offiziellen Trainings auf der Anlage verboten ist und das, obwohl das Schiedsgericht noch gar nicht bekannt war.

Ich hatte zum Beispiel eine Apfelschorle, leider wurde diese in einem Bierglas ausgeschenkt. Also wurde ich direkt angemacht, während neben mir ein Turnierteilnehmer (Trainingsfrei) genüßlich ein Weißbier trank. Ob dies alkoholfrei war oder nicht, kann und will ich nicht beurteilen.

Mir stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere Fragen:
1. Darf man, wenn man Trainigsfrei hat, auf der Anlage gegen das Verbot verstoßen?
2. Woher weiß der Schiedsrichter dann, ob ich ich nicht mein Training ebenfalls beendet habe?
3. Warum ist es dann erlaubt, daß an der Anlage weiter Alkohol ausgeschenkt werden darf?
4. In Malzbier ist ebenfalls Restalkohol und auch kaum von einem dunklen Bier zu unterscheiden. Warum regt sich da kein Oschi drüber auf?

Ich halte diese ganze Diskussion für übertrieben und für völlig daneben. Ich kenne Minigolfer, die immer ein stärkeres Tröpfchen im Aoto haben und während der Turnierpausen auch davon Gebrauch machen. Oft sind auch Begleiter der Teilnehmer (teilweise in Vereinskleidung) die fleißig dem Alkohol zusprechen. Geben die auf außenstehende ein besseres Bild ab?

Ich sehe aber die Notwendigkeit hier mal klare Regelungen zu schaffen. Wobei ich dafür plädiere, hier einfach die Verbote zurückzuweisen. Es ist nämlich nicht das Glas Bier, das negativ von außenstehenden gesehen wird, sondern das gesamte Verhalten einzelner. Ob unter Alkoholeinfluß oder auch nicht, spielt dabei keine Rolle.

Den Ausführungen von head202 ist nach meiner Meinung nichts hinzuzufügen.

Grenchen 08.07.2014 08:25

Zwischeninfo
 
Ich habe übrigens noch keine Antwort bezüglich meiner mail, welche ich am 28.6.2014 an unseren Lehrwart geschickt habe. Dort habe ich ein paar Fragen zu dem Thema formuliert.

Ich muss ja nicht nur als Spieler, sondern auch als Schiedsrichter wissen, wie ich mich zukünftig bei diesem Thema zu verhalten haben.

tg 08.07.2014 09:23

Du brauchst doch als Schiedsrichter keine Vorgaben deines Lehrwarts. Entscheidungen in Fragen, die nicht eindeutig geregelt sind und demnach einen Handlungsspielraum bieten, kannst du nach deiner Einschätzung treffen -- sogar von Fall zu Fall unterschiedlich. So ist das Regelwerk entworfen.

Grenchen 08.07.2014 12:45

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 276198)
Du brauchst doch als Schiedsrichter keine Vorgaben deines Lehrwarts. Entscheidungen in Fragen, die nicht eindeutig geregelt sind und demnach einen Handlungsspielraum bieten, kannst du nach deiner Einschätzung treffen -- sogar von Fall zu Fall unterschiedlich. So ist das Regelwerk entworfen.

Meine Entscheidung wäre somit ganz einfach:

Nirgendwo steht dass alkoholfreie Getränke verboten sind. Somit sind sie erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Kate 08.07.2014 13:17

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 276208)
Meine Entscheidung wäre somit ganz einfach:

Nirgendwo steht dass alkoholfreie Getränke verboten sind. Somit sind sie erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

So sehe ich das auch.

bärliner 08.07.2014 15:50

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 276208)
Nirgendwo steht dass alkoholfreie Getränke verboten sind. Somit sind sie erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Und genau das stand schon in meinem Posting Nr. 2.
Schön, dass der ursprüngliche Fragesteller das nach weiteren rund 90 sinnvollen und sinnlosen Postings doch schon erkannt hat.

Grenchen 08.07.2014 20:13

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 276214)
Und genau das stand schon in meinem Posting Nr. 2.
Schön, dass der ursprüngliche Fragesteller das nach weiteren rund 90 sinnvollen und sinnlosen Postings doch schon erkannt hat.

In Deinem ersten Absatz gibst Du eine klare und eindeutige Antwort. Das stimmt.

]Diese Frage wurde doch auch schon x-Mal diskutiert. Faktum ist, dass alkoholfreie Getränke natürlich erlaubt sind.

Im weiteren Verlauf relativierst Du das ganze aber wieder. Hättest Du die folgende Aussage nicht gemacht, wäre es bereits sehr frühzeitig eindeutig und klar gewesen.

["B]Bei alkoholfreiem Bier stellen sich aber zwei Probleme. Zum einen ist der Begriff "alkoholfrei" hier nicht ganz korrekt, denn auch alkoholfreies Bier enthält geringe Mengen Alkohol. (Exkurs: Ich weiß, dass gilt für angefaulte Bananen auch...) Und zweitens ist optisch ein alkoholfreies Bier nicht von einem normalen Bier zu unterscheiden. Daher kommt ja auch die Hilfskrücke mit der Flasche.

Um bei einem Turnier solche Diskussionen zu vermeiden und auch die Schiris nicht in eine unnötige Zwickmühle zu bringen, würde ich jedem Sportler raten, während eines Turniers auf jede Form von Bierkonsum zu verzichten. Das kann doch auch nicht so schwer sein.
Mit Zitat antworte"
[/b]


Ich danke trotzdem für die heutige Klarstellung. Ich denke, dass alle die diese Plörre trinken möchten, können dies nun folgenlos können.

head202 09.07.2014 05:59

Es wird trotzdem wieder Schiedsgerichte geben, die Aushänge wie in Ohlsbach veranlassen.

Wenn du dann disqualifiziert bist, ist es egal ob du hinterher irgendwo Recht bekommst, die DM ist dann für dich gelaufen.

pinkydiver 09.07.2014 08:11

Die nächste DM in Kempten (Bayern) da ist es sicher wieder erlaubt, wie schon seiner Zeit in Landshut :D

Tommy 09.07.2014 14:21

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 276255)
Die nächste DM in Kempten (Bayern) da ist es sicher wieder erlaubt, wie schon seiner Zeit in Landshut :D

Worauf Du wetten kannst, schließlich werden die Sonnenschirme im BIERgarten von Mini's Golfstüberl nicht von Schöller oder Langnese, sondern von der Privat-Brauerei Zötler geliefert.

Produktinfo:
Zötler Hefeweizen Alkoholfrei
Typ Obergärig, Alkoholfreies Weizen
Alkohol 0.1% vol.

pinkydiver 09.07.2014 15:27

Zitat:

Zitat von Tommy (Beitrag 276270)
Worauf Du wetten kannst, schließlich werden die Sonnenschirme im BIERgarten von Mini's Golfstüberl nicht von Schöller oder Langnese, sondern von der Privat-Brauerei Zötler geliefert.

Produktinfo:
Zötler Hefeweizen Alkoholfrei
Typ Obergärig, Alkoholfreies Weizen
Alkohol 0.1% vol.

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wate 10.07.2014 19:00

Warum wird denn über alkoholfreies Bier diskutiert, wenn das Hauptproblem überhaupt nicht Bier ist? Wer Stoff braucht, um den Schläger zu kontrollieren, :D der wird im Leben kein Bier trinken, denn das riecht man 10 Meilen gegen den Wind.

Das eigentliche Problem sind doch die Minihickser, die mit Kaffeetassen oder Coladosen übern Platz laufen und Hochprozentiges drin haben. Oder die Sportfreunde, die ihr Auto etwas abseits parken, um sich scheinbar unbehelligt aus dem Kofferraum zu versorgen.

Ich kann mich an ein viele Jahre zurückliegendes Regionalligaspiel in Höchberg erinnern, wo es regelrechte Karawanen eines Teams zum Parkplatz gab. Damals hatte mich ein total entsetzter Robert Hahn zur Seite genommen, ich solle doch mal auf den und den achten, weil die extrem nach Alkohol stanken.

Was ist das für ein Hirnriss, alkoholfreies Bier hier zu erlauben und dort zu verbieten? Fangt doch zunächst mal mit Getränkekontrollen bei Turnieren an. Manchmal ist nicht das drin, was draufsteht. :D

Grenchen 10.07.2014 23:10

Alkohol und Kontrollen
 
Und schon sind wir bei der nächsten Frage. Als Schiedsrichter habe ich den Eindruck dass Spieler A gegen folgende Regel verstoßen hat, da er ausreichend Alkohol beim bBetreten der Anlage im Blut hat. Niemand hat aber den Konsum gesehen und er riecht auch nicht danach sondern er verhält sich nur entsprechend. Wie soll dieses nachgewiesen werden? Welche Möglichkeiten gibt es jemanden zu sperren, wenn der Verdacht auf Alkoholkonsum besteht - aber keinerlei Testmöglichkeiten erlaubt und vorhanden sind. Finde in der jetzigen Fassung ist auch diese Regel eine Farce.


Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen
auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten

pinkydiver 11.07.2014 12:10

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 276339)
... Welche Möglichkeiten gibt es jemanden zu sperren, wenn der Verdacht auf Alkoholkonsum besteht - aber keinerlei Testmöglichkeiten erlaubt und vorhanden sind. [/b]

Keine !!!

goligolem 11.07.2014 12:14

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 276339)
Und schon sind wir bei der nächsten Frage. Als Schiedsrichter habe ich den Eindruck dass Spieler A gegen folgende Regel verstoßen hat, da er ausreichend Alkohol beim bBetreten der Anlage im Blut hat. Niemand hat aber den Konsum gesehen und er riecht auch nicht danach sondern er verhält sich nur entsprechend. Wie soll dieses nachgewiesen werden? Welche Möglichkeiten gibt es jemanden zu sperren, wenn der Verdacht auf Alkoholkonsum besteht - aber keinerlei Testmöglichkeiten erlaubt und vorhanden sind. Finde in der jetzigen Fassung ist auch diese Regel eine Farce.


Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen
auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten

Da werden wir Schiedsrichter ganz schön allein gelassen denn eine Alkoholkontrolle darfst du nicht veranlassen, wenn du allerdings der Meinung bist der Spieler stark alkoholisiert ist kannst du nur gucken das er nicht mit seinen PKW weg fährt im Notfall mußt du dann die Polizei anrufen.
Ein Torkeln oder ähnliches kann aber auch ein Kreislaufproblem sein auf jeden Fall sollte man den Spieler schützen und ihm raten das Spiel zu beenden. Es ist auf jeden Fall ein richtiges Problem für das Schiedsgericht.

wate 11.07.2014 17:40

Was ist denn mit dem Atemtest?

Grenchen 11.07.2014 22:38

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 276356)
Keine !!!

Also auf Verdacht hin bestrafen? Denke nicht der richtige Weg in einem Rechtsstaat!
Ich denke ich würde niemals jemanden bestrafen ohne dass es sich um eine rechtlich einwandfreie Situation (durch Zeugen welche das vergehen beachtet haben) handelt

wate 12.07.2014 13:29

Blasen lassen.

pinkydiver 12.07.2014 14:13

wer zahlt es? Wird das Ergebnis angefochten kann nur eine Blutprobe entscheiden.
Dann muß ein Arzt kommen.

---> zum scheitern verurteilt, sofern niemand den Alk-Konsum direkt vor Ort gesehen hat.


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