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uwe hat ahnung
unter 1 ) steht
Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet werden. wie definierst du jetzt den begriff wettkampf |
Hallo OPC,
siehst du eigentlich noch über den Haufen gespaltener Haare hinüber, der um dich herum liegen müsste? Grundlage aller Ordnungen des DMV ist die Satzung - und auf die beziehen sich alle weiteren Regelungen. Und die DMV-Satzung spicht in §2 ausdrücklich vom "Minigolfsport" als Zweck - nicht von der Leichtathletik oder vom "Hansemarathon" oder vom "Rund um den Henninger Turm" oder "Links um den Bismarckhering" oder was dir sonst noch einfallen möge. Die Geltung der DMV-Sportordnung ist daher zweifelsfrei ausschließlich auf den Minigolfsport beschränkt. Insofern ist auch der Begriff "Turniere" und "Wettkämpfe" - wie von Uwe Braun richtig aufgezeigt, nicht zu spalten. Viel Spaß beim Weiterrechten und bei der Textexegese wünscht herzlichst Michelino |
Wettkampf
Wäre denn zb die Betriebssport Europameisterschaft im minigolf ein Wettkampf ? Und wenn dies kein Wettkampf ist, warum ist dann zb das treffen einiger minigolfer zu einen geselligen Abend mit grillen und anschließend 2-3 runden minigolf ein Wettkampf? |
Eindeutige regelung
Michelino
Ich will da keine Haare spalten, ich möchte nur eine klare eindeutige Regel bzw eine Auslegung durch den dmv , die für alle gleich sind und auf die man sich dann auch berufen kann . Ansonsten gibt es ja immer mal wieder Androhungen einer Spielsperre , weil ein Turnier nicht beim SMV angemeldet wurde ! Aber dazu muss man ja wissen, was angemeldet werden muss und an was man auch so teilnehmen darf . Und dafür benötigt man eine klare Auslegung des Begriffes Wettkampf im Sinne der sportordnung . |
Noch ein paar gespaltene Haare mehr.
Von welcher Betriebssport-Europameisterschaft im Minigolf sprichst du? FANGEN WIR DOCH MAL MIT EINER BESTRIEBSSPORT-LANDESMEISTERSCHAFT AN, DIE EIN DMV-LANDESBVERBAND ORGANISIERT!!! Unten haben wir unsere Defizite, nicht in irgend welchen konstruierten Wolkenkuckucksheimen! Ein Minigolfer-Grillfest, nach dem noch 2-7 Runden Minigolf gespielt wird ist eben gerade kein Wettkampf. So wenig wie es ein internationaler Wettkampf ist, wenn ich sich im Urlaub in den Dolomiten zufällig Schweizer, Österreichische, Deutsche und Italienische Minigolfer treffen und dann miteinander Minigolf spielen, weil ihnen gerade nix Besseres einfällt. Wenn es nach dir ginge, opc, dann würdest du bei diesem Anlass womöglich auch noch eine Dopingkontrolle erwarten.;) Nach meiner Überzeugung gibt das die jetzige Formulierung, nüchtern betrachtet, absolut her. Auch die dahergesagte "immer wieder Androhungen von Spielsperren" bleibt in diesem Zusammenhang ein Märchen - wieso sollte in einem solchen Fall irgend jemand drohen (außer dir selbst?) Wir bewegen uns hier nach meiner Überzeugung wieder auf dem Feld, das ich mit "Überreglementierung" überschreiben will - unsere Passion, seit es Gerd Snaga geschafft hat, eine Sportordnung für Miniaturgolf auf ein DIN A 4 - Blatt zu bringen (gefühlt Jahrhunderte her), lange Zeit immer mehr erweitert und vor einigen Jahren zum Glück wieder drastisch verkleinert. Das gefällt nicht allen, schon klar, manche mögens haarklein... Vorschlag also: Wem die jetzige Regelung zu unklar ist, der bringe über seinen Landesverband einen Präzisierungsvorschlag in die Sportwarte-Vollversammlung ein, die in der ersten Januarhälfte stattfindet. Lamentieren nützt nix. |
ob eine betriebssportmeisterschaft ein wettkampf ist, beantwortest du leider nicht .
betriebssportmeisterschaften werden vom betriebssportverband organisiert ! sind solche veranstaltungen ein wettkampf im sinne der sportordnung ? der taubstummensportverband richtet auch meisterschaften aus, sollte ich an einer solchen veranstaltung teilnehmen, ( kann ich zum glück nicht , weil keine behinderung in diesem sinne vorliegt ), würde dies eine sperre zur folge haben ? also, wo liegt die grenze, ab wann ist das zusammentreffen und ausspielen von minigolfrunden ein wettkampf im sinne der sportordnung? ab wann muss ein veranstalter die 5 euro pauschale entrichten, damit seine teilnehmer, soweit sie mitglieder unseres verbandes sind keine sperre befürchten müssen. und androhungen von spielsperren hat es auf jeden fall gegeben und diese wurden nicht von mir ausgedroht, sondern von offizieler seite ;-) bei einem doch sehr wichtigen punkt, sollte es eine klare regelung geben, damit ich als vereinsspieler weiß, an welcher veranstaltung ( wettkampf ) ich teilnehmen darf . |
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Bei Grillfesten mit anschließenden Minigolfrunden????? Bei Urlaubstreffen???? Beim Hansemarathon???? Welche offizielle Stelle war das? Die bringen wir gerne und schnell gemeinsam zum Schweigen!! |
@michelino
Du weichst meiner eigentlichen Frage immer aus , es muss doch eine verbindliche Regel geben , dies ist ein Wettkampf , dies nicht ! Dieser Wettkampf benötigt eine Genehmigung , bei diesem darf ein Vereinsspieles nur teilnehmen, wenn er auch genehmigt ist . Das kann doch nicht jedes mal eine einzelfallentscheidung sein , die man in dmv Präsidium nach gut dünken fällt . Ich als Spieler kann da doch vom Verband eine gewisse Rechtssicherheit verlangen. Oder hat der verband Angst, dass ihm dann ein paar mal die 5 Euro verloren gehen, weil diese für eigentlich genehmigungsfreie Turniere entrichtet wurden? Bei uns im Norden gab es ja ein solches " Turnier " , man zahlte 15 Euro es gab essen und trinken satt und dann wurden irgendwann mal 2 oder drei runden minigolf gespielt , einige hatten wohl auch mehr als ein Bier getrunken, aber eigentlich war dies auch mehr eine Party als ein Turnier, obwohl man am Ende aus preise verteilt hat. Diese Veranstaltung gibt es so nicht mehr, jetzt ist es ohne minigolfrunden, weil mit Sperre gedroht wurde. Nun sagst du , ach das ist doch kein Wettkampf im Sinne der sportordnung aber wo steht das und wie lange hat dein Wort bestand ? Deshalb möchte ich eine klare regelung , die für jeden gleich ist . |
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"4. Teilnahmeberechtigung (9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet werden." Wie schon erwähnt, ist erkennbar der Begriff "Turnier" maßgebend, und nicht die synonym verwendeten Worte "Wettkampf" oder "Wettbewerb", dass ergibt sich eindeutig aus Ziffer 3 der SpO. Sicherlich hätte man es genauer formuliern können, indem man ausschließlich den Begriff "Turnier" verwendet hätte. Das ändert jedoch an der Sache selbst nichts. Im übrigen weiß zumindest jeder Jurist, dass man sich im Rahmen einer Regelauslegung nicht nur an dem reinen Wortlaut einer Norm, sondern u.a. auch an deren Sinn und Zweck orientieren muss. Ich habe das Gefühl, Du willst mit Deinem Standpunkt mit dem Kopf durch die Wand und hoffe nur, dass Du Dich nicht dabei verletzt. |
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a) wenn bei diesem Turnier auch eine Ergebnistafel geführt wird und am Ende Preise verteilt werden? b) wenn zu diesem Turnier per Flyer oder per Mund-zu-Mund-Propaganda eingeladen wird? c) wenn dieses Turnier nicht zu den üblichen Öffnungszeiten einer Minigolfanlage veranstaltet wird, also z. B. nachts? Sonst könnte entsprechend deiner Aussage jemand zum Schluss kommen, dass es genügt, bei einem Turnier zusätzlich ein Grillfest zu veranstalten, um die Anmeldepflicht zu umgehen. Wir wissen beide, wie die Leute im Auslegen von offiziellen Aussagen so sind. |
Der Unterschied ist, meine ich, einfach zu ziehen:
Ich sprach von einem Grillfest mit anschließend 2-7 gespielten Runden Golf. Ich betone: Grillfest. Deine drei Fälle beginnen jeweils mit dem Wort Turnier. Ich denke, dass wir hier ein Problem diskutieren, dass in Wirklichkeit gar keins ist. Ein Minigolfurnier, zu dem andere Vereinsspieler eingeladen werden und das einen Leistungswettbewerb (mit oder ohne Preise) enthält, ist ein anmeldepflichtiges Turnier. Breitensportmaßnahme, Betriebssportfest, Minigolf-Familiensportfest usw. usw. - auch wenn dort Vereinsspieler als Lockvögel, Joker, Tandempartner, Grüß-Gott-Onkels oder was auch immer mitmachen - sind es nicht. Ansonsten wäre ich, der sich jährlich mehrfach in solche Veranstaltungen stürzt, als Vielfach-Wiederholungstäter schon mehr als lebenslang gesperrt. Nachdem Uwe nun ein klares Schlusswort unter dieses Thema gesprochen hat, möchte ich auch nicht mehr weiter dazu Stellung nehmen. Gerne aber sollten wir zum ursprünglichen Thema des Threads weiter diskutieren. |
Jetzt mal angenommen, in den nächsten Wochen verabreden sich Schwaikheimer und Remsecker und ... Golfer, die regelmäßig in die Vaihinger Halle kommen, vor Ort zu einem kleinen "Halleneröffnungsturnierchen" am Freitagabend über 3 Runden. Veranstalter: der Hallenbetreiber persönlich. Bei diesem Halleneröffnungsturnierchen zahlt jeder 5 Euro in einen großen Pott, und das wird dann abends ausgespielt. An diesem Abend zufällig anwesende Nichtvereinsspieler dürften auch teilnehmen. Zwischendurch gibt es Bier, anderes Trinkbares sowie Essbares. Anmeldepflichtig oder nicht? Spielsperre für die Teilnehmer, wenn das nicht angemeldet wird, oder nicht?
Nur mal so gefragt, dass man eine konkrete Vorstellung bekommt. |
Die derzeitige Regelung stellt in der Tat insofern ein Problem dar, dass ich jede Veranstaltung bei dem DMV als Turnier anmelden muss, bei der ein nicht vereinszughöriger Spieler teilnimmt. Ob man allerdings schon dann von einem Welcome Cup sprechen kann, wenn beispielsweise nur ein vereinsfremder Spieler an dem "Wettbewerb" teilnimmt, ist allerdings nicht geregelt. Denn dazu heißt es lediglich in der SpO:
3. Turnierarten (3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten: c) Welcome Cup (Typ C). Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden." Man könnte also allenfalls die Frage aufwerfen, was sind "Welcome Cup"-Turniere, aber ich glaube diese Diskussion hatten wir schon zumindest einmal. |
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@ Uwe
Das ist jetzt das Problem , das ich angesprochen haben wollte und genau da möchte ich eine klare verständliche Regelung, die auch für alle gleich ist ! |
In welchen Punkten genau möchtest Du jetzt (noch) ein klare Regelung?
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@OPC
Interessant wäre hier vor allem eine offizielle Aussage von der zuständigen Stelle oder einem anderen Vorstandsangehörigen des DMV, denn nur seine Auffassung, was ein Turnier/einen Wettkampf genau ausmacht, ist hier von Belang. Die kann uns Uwe wohl nicht liefern, es sei denn, er kennt diese offizielle Auffassung. |
Uwe
Du sagst nach dem Regelwerk ist eigentlich jedes Turnier , Wettkampf oder wie immer man es nennen will, das einen vereinsfremden Teilnehmer hat als Welcome Turnier gilt . Somit ist doch eigentlich fast jedes Turnier , Wettkampf oder wie man immer die Veranstaltung schimpft zu melden ! Also ab wann wird aus einem sportlichen zusammentreffen , einer Veranstaltung ein Wettkampf der zu melden ist ? Ich hatte ja die Veranstaltung in Schleswig Holstein angesprochen, das ist für michelino ein zu meldendes Turnier , vorher hat eraberdas grillfest mit anschliessenden minigolfrunden ausgeschlossen . Wo ist also die Grenze und warum formuliert man das nicht aus ? |
Weiß nicht irgend jemand ein schönes Hobby für opc? s4:-)
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lenny, pinkydiver und co
kommt doch einfach mal in diese situation ;-) mir persönlich liegt ja daran, dass allen vereinsspielern eine echte sicherheit vermittelt wird, wenn sie an einem solchen turnier teilnehmen. denn sollte es mal probleme geben und jemand möchte einem anderen etwas böses, ist es in zeiten des internets oft etwas über ein solches turnier hier und dort zu finden. und dann ist es dann zu spät oder soll man sich dann auf die schwammigen aussagen von michelino hier im forum berufen. wobei ich zb immer noch nicht weiß, ob man zb an der betriebssport em ( minigolf ) teilnehmen dürfte. |
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Mach's doch einfach und guck' was passiert |
na ich bringe erst einen bof raus und dann werde ich gesperrt ;-)
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vielleicht auch nicht, weil ich einen bof auflege ;-)
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Wie wär's mit BoF DiM Hati Hati??
OPC vllt solltest Du Dir die Exclusiv-Rechte sichern ? |
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an alle Experten oder die es noch werden wollen...
wie waere es denn nun in meinem speziellen Fall?? Teilnahme an einem Turnier der British Minigolf Association (keine ahnung,ob es irgendwo gemeldet ist beim WMF) ? Werd ich schon gesperrt, wenn ich in einer Ergebnisliste auftauche?? oder nur,wenn mich ein "Offizieller des WMF" vor Ort packt? oder doch gar keine Sperre (wie es aus meiner Sicht sein sollte) ?? |
Du hast es doch gehört , spiele einfach mit und dann wirst du eventuell gesperrt ,
Nein ist ja ein auslandisches Turnier, da musst du auf jeden Fall eine Meldung an den dmvmachen, das hat barliner irgendwo veröffentlicht, ich glaube im bahnengolfer Anfang des Jahres. |
SPORTORDNUNG S 2
4. Teilnahmeberechtigung (7) Die Teilnahme von Spieler/innen mit einer gültigen DMV-Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 (Spielberechtigung) an Turnieren im Zuständigkeitsbereich eines anderen WMF-Aktivmitgliedes - außerhalb des grenznahen Bereichs nach Abs. 6 - ist nur zulässig, wenn das Turnier im WMF-Terminplan veröffentlicht ist. Darüber hinaus ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Genehmigung durch den DMV-Sportwart zulässig. |
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Wenn Güntter jeden einzelnen Auslandsstart genehmigen wollte, hätte er ja viel zu tun, man meldet einfach und fertig, außerdem gibt es genug internationale Turnier die nicht im WMF Terminplan stehen und an denen seit Jahren z.T. duzende deutsche Spieler teilnehmen ohne irgendwelche Konsequenzen. Ich spiele seit 1970 iregelmäßig irgendwelche internationalen Turnier im angrenzenden Ausland und habe mir den Start noch nie genehmigen lassen. |
Turnier ist nicht auf wmf liste (nur GBO) ,aber der Verband ist ja offiziell gelistet und das Turnier offiziell im Verband. Ergo sollte es kein Vergehen darstellen?!?!
waere extrem laecherlich! |
Pommes hat die einschlägige Vorschrift korrekt zitiert. Und wer das nicht nur in Gesetzessprache nachlesen möchte, greife zum Minigolf-Magazin 1 oder 2/2010, da habe ich das Ganze nochmals kompakt zusammen gefasst.
Um Martins Frage zu beantworten: Wenn Du ein Turnier in England spielen möchtest, das nicht im WMF-Kalender steht, bitte rechtzeitig vorher eine Email an sportwart@minigolfsport.de, damit ich weiß, wo "meine" Aktiven sich so herumtreiben. In der Regel ist die Genehmigung nur eine Formsache. @pinky: Ich weiß ja, dass dir die Rolle des Minigolf-Rebellen besonders gut gefällt, aber irgendwann ist man dafür einfach zu alt.... ;) |
@BÄRLINER
Du hast PN |
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Star City Open 2011 When:23.01.2011 Where:Adventure Island Mini Golf (Star City) - Birmingham Category:BMGA 2011 Da ich noch keien Mailantwort erhalten habe, werd ich da wohl spaetestens Freitag anrufen und fragen,wie das hier ablaeuft. Falls ich mitspielen darf von deren Seite, schreib ich dir auch ne offizielle Mail! gruss Martin |
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