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Entspannt Euch ! Schaut euch das Video an :
http://www.youtube.com/watch?v=yKdID5t2SAE dann wird alles gut ;) |
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" Wenn bei meinem Turnier ein OS Alkohol verbietet hat der lebenslang Platzverbot " und sowas ist wahrlich kein Einzelfall |
Da hast du sicherlich recht. Trotzdem sollte einem Sportler spätestens nach dem Fall Sauerland klar sein, dass das ein ganz dünnes rechtliches Eis ist, bei einem offiziell ausgeschriebenen Turnier Alkohol zu trinken, auch wenn das angeblich alle machen und noch nie was passiert ist.
Übrigens ist mir nach wie vor ein Rätsel, wie das Bad Homburger Osterturnier immer wieder eine Genehmigung kriegen konnte. Mir kamen z. B. auch Stories zu Ohren, dass da gewisse Teilnehmer oft nicht die Bahn zu Ende spielten, wenn sie im Endkreis lagen (also ihr Ball, meine ich). Selbst mitgespielt habe ich es nie, daher: alles nur vom Hörensagen. |
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Übrigens der OSchi der immer käftig mitgetrunken hat (und auch andere Böcke geschossen hat) ist leider dieses Jahr in einem stattlichen Alter verstorben. |
@Di.Stefano: schönen Dank für Deine schonungsfreie Einschätzung. :) Wäre schön, wenn dieser Thread mit ähnlich sachlichen Beiträgen ausklingen könnte. :rolleyes:
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Ich habe hier so langsam den Überblick verloren, worum es hier im Kern eigentlich geht. Aber ich habe ein paar Kommentare gesehen, die einfach einer Richtigstellung bedürfen.
1. Kay hat von mir schon vor einigen Tagen auf seine offizielle Anfrage auch eine offizielle Antwort erhalten. Insoweit ist das hier alles das übliche zusätzliche Geplänkel. 2. Alkohol hat nichts mit Doping zu tun, jedenfalls nicht auf unsere Sportart bezogen. Das Alkohol- und Tabakverbot ist eine eigenständige Regelung und hat eine längere Tradition als das Thema Doping. Ich bitte das nicht immer in einen Topf zu schmeißen. 3. Die internationalen Spielregeln gelten weltweit bei allen internationalen und nationalen Turnieren (siehe Text gleich am Anfang der Spielregeln - unsere deutsche Fassung ist eine 1:1-Übersetzung der WMF-Originalfassung). Abweichende nationale Regeln sind nicht erlaubt, es sei denn, dies wird irgendwo ausdrücklich zugelassen. Beim Alkoholverbot ist dies aber nicht der Fall. Insoweit spielt es keine Rolle, ob das Turnier in Dänemark international oder national ausgeschrieben war (es war aber international...). 4. Die Sperre ist eine automatische Folge der Disqualifikation, über die nicht besonders entschieden werden muss. Natürlich muss das entsprechend verkündet werden. Zuständig ist hier der Veranstalter, der es neben dem Spieler auch dem zuständigen Nationalverband mitteilen muss. Das ist hier genau so geschehen. 5. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist - soweit ich es von hier beurteilen kann - formal korrekt. Ob man die Situation auch anders hätte lösen können, kann ich auch nicht beurteilen. Ich denke aber, dass Kay mit seiner Handlungsweise wohl selbst das eher großzügige Maß unserer dänischen Freunde überschritten hat und dafür jetzt die Konsequenzen tragen muss. Der Hinweis auf andere Teilnehmer hilft da auch nicht weiter, denn es gibt nur eine Gleichbehandlung im Recht und nicht im Unrecht, d.h. die Tatsache, dass auch andere gegen Regeln verstoßen, erlaubt es mir nicht, das Gleiche zu tun. 6. Das Thema Alkohol im (Minigolf-)Sport haben wir ja dank opc schon zig-Mal durchgekaut, und dazu mag jeder seine eigene Meinung haben. Nur ist eben bis heute gültige Mehrheitsmeinung, dass Alkohol und Sport nicht zusammenpassen. |
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In Wirklichkeit wird Alkohol in unserer Sportart von manchen als Doping benutzt. |
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wer redet denn hier das thema alkolsucht schön ?
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Es soll ja einige geben oder gegeben haben, die vor dem Turnier ein Beruhigungsbierchen getrunken haben. |
@ pinky
Meinst du , dass ein Alkoholiker 0,3 Promille benötigt oder dass man durch ein Bier während eines Tages ( so lange dauert ein 4 runden Turnier ja inzwischen) zum Alkoholiker wird? Ich fordere ja kein Pflichtbier, sondern die Möglichkeit zum gesunden Umgang und den dann sogar durchaus kontrolliert . |
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Das ist wie im Straßenverkehr wo viele Tempo 30 Zonen nur deshalb eingeführt wurden, damit nicht schneller als 50 gefahren wird. |
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Schade nur das hier wieder gleich die sinnlose Diskussion über Alkohol losgetreten wird. Vielleicht bemerken aber hier die Vertreter der Fraktion "ein Bier ist ok" , dass es dem DMV ernst ist und nicht nur über die Außendarstellung diskutiert wird, sondern sie auch beachtet wird. |
cash
ansonsten gebe ich dir gerne und oft recht ! aber hier nun mal nicht und zwar aus zwei gruenden 1) das absolute alkoholverbot -0,0 Promlle- ist sehr schwer wirklich einzuhalten ! weil es viele versteckte alkohole gibt ( unter anderen zb in obst oder auch fruchtsaeften ) 2) das alkoholverbot nicht kontrolliert wird @ pinkydiver ich weiss gar nicht , was ich auf solchen quatsch antworten soll |
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Die minimalen Mengen Alkohol die Du in einer Banane im Kefir, im Sauerkraut , in Fruchtsäften oder in dem was Du sonst noch alles im Laufe der letzten Monate aufgeführt hast, zu Dir nimmst führen zu einem Blutalkoholgehalt unterhalb der Meßgrenze auch beim Blutalkoholtest, es sei denn du trinkst jetzt auf einmal 5 Liter Fruchtsaft oder Kefir und selbst dann wahscheinlich nicht, weil du das meiste davon wieder raus kotzt. 4-5 kg überreife Bananen ist auch kein normaler Mensch innerhalb 1 Stunde. Laß Dir mal was neues einfallen. 2) den Kommentar gebe ich ungebraucht zurück !! |
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und wenn man etwas anders will als man propagiert warum schreibt man nicht das auf ? mehrheit, das ist die frage, ob das bild hier die mehrheit der minigolfer widerspiegelt, hier treiben sich ja eher die verrueckten rum , die die nur ein paar turniere spielen und fuer die das ganze nur ein freizeitspass ist und nicht DER SPORT , die sind hier naemlich nicht :-) das ist aber die mehrheit von uns dmv mitgliedern |
Einer geht noch...
Eine kleine Frage habe ich noch: gibt es eine Möglichkeit, gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts vorzugehen, außer der Möglichkeit des Protests binnen 15 Minuten nach der Entscheidung?
Ich habe weder im WMF- noch im DMV-Regelwerk etwas dazu gefunden, dort heißt es dann im Nachsatz immer in etwa: "Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig", also unanfechtbar. Was ist das denn eigentlich für ein Blödsinn... Das hieße ja, wenn ein Schiedsgericht sich einig ist, so kann es tun und lassen, was es will? |
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hierzu ganz klares nein !Ein Schiedsgericht kann immer nur nach den bestehenden Regeln entscheiden. Sollte ein Schiedsgericht eine Entscheidung fällen die nachweislich fragwürdig oder falsch ist hat der Vereinsvertreter nach einer Entscheidung die Möglichkeit Protest einzulegen. Ist aber nach geltendem Regelwerk entschieden worden gibt es keine Möglichkeit mehr, es macht ja auch wenig Sinn Endscheidungen nach Wochen neu zu überdenken. Blödsinn ist es meiner Meinung nach während der Runde zum Bier zu greifen. Das der DMV nach Kenntnis vom Veranstalter gar nicht anders kann als sein Regelwerk anzuwenden ist doch unbestreitbar. Das im Regelwerk für ein solches eher harmloses vergehen sechs Monate Sperre vorgesehen sind halte ich für unangemessen vier Wochen würden wohl auch ausreichen. |
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Es sollte doch auch im Nachhinein möglich sein, zu fordern, dass ein Turnier aus der Wertung genommen wird, wenn durch Schiedsgericht und Turnierleitung nachweislich und vorsätzlich erhebliche Verstöße gegen die geltenden Durchführungsbestimmungen begangen wurden. |
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Wird aber nicht funktionieren |
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Derjenige, der die Regeln ignoriert hat, warst du. Zumindest hast du es so auffällig gemacht, dass es auch noch der blindeste Schiri merken musste. |
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Ein nachträglicher Protest gegen eine Schiri-Entscheidung ist nicht möglich. |
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Oder aber eine Regel, die niemals geahndet wurde (Spielen unter Alkoholeinfluss), unabhängig von der Schwere der Übertretung. Und jetzt noch einmal für alle: die Regel, nach der ich disqualifiziert wurde, gibt es im internationalen Regelwerk nicht. Ich zitiere aus der E-Mail von Ole Rasmussen, die unter anderen vor allem auch an Günter Schwarz ging: Zitat:
Das dänische Regelwerk ist mir aber ehrlich gesagt schnurzpiepegal, für mich ist das internationale Regelwerk entscheidend. Die Regeln aus dem internationalen Regelwerk werden ignoriert, also gibt es für mich keinen Anlass, davon auszugehen, hier würde ein Turnier nach WMF Regeln gespielt, auch wenn es Jahr für Jahr die Genehmigung als solches bekommt. Die Anerkennung irgendwelcher Ergebnisse bei Kenntnis dieser Tatsachen (oder wenn zunächst der Verdacht besteht, meine Schilderung könnte zutreffend sein) kommt für mich einer Willkür gleich. |
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Ist schon ein interessantes Turnier. Da kannst du dir in den Pausen die Hucke so vollhauen, dass geradeaus laufen eine Herausforderung ist, aber wenn du deinen ersten Schluck Bier auf der Anlage trinkst wirst du ein Jahr gesperrt. :rolleyes:
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Es gibt auch Minigolfer, denen Du bei 1,8 Promille (außer plötzlich besseren (!) Leistungen) nicht unbedingt etwas anmerkst.
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zu 1) Meinetwegen können wir eine Promillegrenze einführen, damit versteckte Alkohole nicht strafbar sind. Da reicht aber bestimmt auch ein Wert von 0,05 Promille, damit sichergestellt ist, dass wenn jemand bewusst Alkohol zu sich nimmt nach den Regeln vorgegangen werden kann. zu 2) Es ist richtig, dass es keine Kontrolle gibt, dass wer pusten muss, deshalb sind wir ja bei 0,0. Wenn wir also zu Deinen immer wieder vorgeschlagenen 0,3 kommen, kann ich niemanden nachweisen, dass er drüber liegt. Selbst bei einer Kontrolle mit einem Tester kann grundsätzlich über Bedienungsfehler oder ähnliches diskutiert werden. Die 0,3 wären die faktische Freigabe von Alkohol. Die rechtliche Frage ob ein Schiedsrichter überhaupt berechtigt ist einen Alkoholtest vorzunehmen müssen die Rechtsanwälte hier klären. Die 0,0 lassen mir als Schiedsrichter aber die Gewissheit, wenn ich wen beim bewussten Alkoholkonsum sehe, dass ich dann nach den Regeln vorgehen kann, denn die Grenze ist dann auf jeden Fall überschritten. Alles andere als 0,0 oder ein Wert der nach dem ersten Schluck Alkohol übertroffen wird würde eine Grauzone von Möglichkeiten eröffnen und wahrscheinlich würde kein Turnier mehr ohne Proteste enden. |
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Und dass Schiedsgericht und Turnierleitung die Regeln so auslegen ist ok, ist schließlich deren Sache, Regelauslegung und so?:confused: Wenn ich nun offiziell die Wertung dieses Turniers anfechten würde, dann würde das abgeschmettert werden? Interessant. |
Sag mal, hast Du es so nötig, daß Du während der Runde Alkohol trinken musst !?
Was die anderen machen ist unerheblich. Du bist dafür bestraft worden und fertig. Könnt Ihr nur mit Alkohol Spass haben, oder was !? |
Oh Mann...
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Zu Deiner Frage: mein Minigolfspiel leidet schon ziemlich, wenn ich unter Alkoholeinfluss spiele. Bei ernstzunehmenden Turnieren verhalte ich mich entsprechend. Wenn man ein Turnier jedoch nicht Ernst nehmen kann, da die WMF-Regeln von Veranstalter und Schiedsgericht komplett beiseite geschoben werden, dann lass ich mich schon durchaus dazu verleiten, auf diese Art der Sportlichkeit keinen Wert zu legen. Und zur Frage ob ich nur alkoholisiert Spaß haben kann: es fällt mir in einem gewissen Umfeld tatsächlich manchmal schwer. Muss ich deutlicher werden? :o |
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