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Jetzt schreibe ich es zum dritten mal: Von all dem steht nichts in der Ausschreibung und die alleine ist maßgeblich.
Daß nicht festgeschriebene Absichten nichts bringen, zeigen ja sehr deutlich die bereits jetzt bestehenden Differenzen in der Erinnerung über die Intentionen zwischen dem DMV-Sportwart und einem Workshop-Teilnehmer. Wenn also die Ligeneinteilung nach bestimmten Kriterien erfolgen soll -- die Diskussion hier und der eingelegte Protest belegen, daß dieser Wunsch besteht --, müssen diese in die Ausschreibung. Ansonsten kann der DMV-Sportwart die Aufteilung immer und völlig zu recht beliebig vornehmen (und ein anderer Sportwart nach seinen Vorstellungen). "Reglementierungswut und Aufblähung des Regelwerks" mag ein Einwand sein; Straffungen können an (vielen) anderen Stellen erfolgen, hier halte ich eine Erweiterung für sinnvoll. Auch wenn ich mich damit abgefunden habe, das bärliner auf meine Beiträge nicht mehr antwortet, finde ich es doch befremdlich, daß er die Aussage "es heißt eine Gleichberechtigte Einteilung für alle" als zutreffend bezeichnet und das so stehen läßt. Jeder kann sich aber mithilfe der zugänglichen Unterlagen leicht vom Gegenteil überzeugen. |
@ tg und cash:
Ich glaube, ihr habt mich beide gründlich missverstanden. Weder habe ich behauptet, dass irgendwo etwas festgeschrieben ist (das wurde auch bewusst so nicht gemacht), noch dass ich lieber mehr Gerechtigkeit als weniger Aufwand hätte. Aber als Verantwortlicher für alle muss ich auch diesen Aspekt im Blick haben, auch wenn ich diesen Konflikt am Ende nicht für alle gleichermaßen befriedigend auflösen kann. Und ja: ich habe auch mit einigen anderen Vereinen über eine evtl. andere Verteilung gesprochen und dies auch in meine Überlegungen einfließen lassen. |
Zitat:
@ tg: der Workshop diente zur Ideenfindung und da ich bei den folgenden Sitzungen nicht dabei war können dort ja nach weiteren Überlegungen Änderungen vorgenommen wurden sein. Daher gilt da kein Vorwurf gegen den BSpW sondern es war eher eine Nachfrage nach welchen Hauptkriterien die Einteilung erfolgt (ohne Festschreibung). |
OFF TOPIC:
Ich finde es nicht gut, dass es Strafen für Vereine gibt, die ihre Mannschaft weit vor Saisonstart z.B. zurückziehen. Ich sage mal so, der letzte Ligenspieltag ist Anfang September, die Aufstiegsspiele z.B. im Oktober, vorher muss ich bereits für die kommende Saison gemeldet haben, die Wechselfrist geht aber bis 31.12. Was mache ich denn als Verein, wenn ich mich sportlich für die oder die Liga im überregionalen Spielbetrieb qualifiziert habe, vorhabe diese mit den Spielern 1-8 zu spielen, und aber z.B. 3-4 Spieler im Wechselzeitraum wechseln und ich u.U. gar nicht mehr die Quantität(von Qualität rede ich an dieser Stelle bewusst nicht) habe, um die Abgänge so zu kompensieren, dass die Mannschaft wie geplant in der Liga spielen kann? Ist ja dann nicht unbedingt Verschulden des Vereines. |
Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegu...sche_Auslegung |
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Daher finde ich das mehr als gut, dass es diese Strafen gibt ! |
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@travis: Jetzt halt mal die Luft an. Ja, ich bin von Spandau, aber ich muss mich hier nicht blöd anmachen lassen. Es geht bei meinem heutigen Statement auch nicht um unseren Verein, sondern es ist eine generelle Sache, die übrigens so wie von mir dargestellt definitiv zukünftig jeden Verein treffen könnte, müssen nur 3-4 Leute im Dezember den Verein wechseln, die im September noch nichts davon gesagt haben, eventuell selber noch nicht wussten, dass sie den Verein wechseln werden. Wenn also ein Verein z.B. bis 15.01. eines Jahres dann meldet dass er seine Mannschaft Mitte oder Ende März nicht starten lassen kann, da ihm zahlenmässig die Leute fehlen, dann findest Du gut, dass dieser Verein eine Strafe zahlen muss?
Die Strafe im vergangenen Jahr fand ich zwar für unseren Verein nicht gut, aber auf Grund der Kurzfristigkeit durchaus nachvollziehbar. |
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