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Alexander sagte mir, dass die Veröffentlichung von Bildern vom Turnier den Teilnehmern untersagt worden sei. Vom Training war keine Rede. Und das hier Zitat:
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Es geht doch nichts über gesundes Halbwissen. Einfach ABZ fragen, der macht aus Halb- dann Ganzwissen. Und Bilder sind - meines Halbwissens - sowieso kein Problem, nur VIdeos.
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Wäre doch schön, wenn Bilder doch veröffentlicht werden dürften. Vielleicht hat Alexander das ja missverstanden und ABZ kann uns aufklären. Es geht nichts über eine vielseitige Berichterstattung - ganz im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit, oder?
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Fotos und Videos
Hallo zusammen,
ich habe vor den Bundesligaspieltagen ein Infoblatt an die teilnehmenden Vereine bzgl. des neuen TV-Vertrages geschickt. Wie schon im alten Vertrag geht es hier ausschließlich nur um die Verwertung von audiovisuellem Bildmaterial. Es ist weiterhin allen Teilnehmer, Vereinen LV usw. erlaubt, Fotos zu machen und diese auch zu veröffentlichen. Auch eine Eigenverwertung von Bewegtbildern (audiovisuelle Bilder / Videos) ist grds. erlaubt, aber eben nur dann, wenn es über die Homepages der Ausrichter, der Vereine, des DMV oder der LV geschieht und die dort eingestellten Videos NICHT DOWNLOADBAR sind. Das ist technisch leider derzeit bei wohl allen nicht möglich. Wir arbeiten als DMV an einer technischen Lösung (Streamingserver), die wir bereitstellen können. Nicht gestattet ist daher nur die Veröffentlichung von diesen Bewegtbildern auf Plattformen wie YouTube, Facebook etc. Hintergrund ist, dass die öffentlich rechtlichen Sender mit dem TV-Vertrag die Exklusivrechte haben. Da die Rechte am Material bei Veröffentlichung aber an die Seitenbetreiber übergehen, hätten in dem Falle auch Dritte dies Rechte an dem Material. Daher ist dies ausgeschlossen. Das Infoblatt/der Leitfaden ist in dieser Hinsicht auch eindeutig, daher verstehe ich nicht, wie die Diskussion überhaupt aufkommen kann. Hier die Stellen aus dem Infoblatt: "Der Ausrichter hat weiterhin das Recht, in Bild und Schrift auf allen Kanälen zu berichten. Das gilt auch für YouTube, Facebook und andere Medien des Web 2.0. Lediglich die Veröffentlichung von Bewegtbildern der Veranstaltungen über diese Kanäle ist untersagt." "Dieser Leitfaden gilt auch für die Medienaktivitäten der teilnehmenden Vereine und Verbände" -> und natürlich darfst auch Du, Walter die Fotos nutzen. ;) Ich rufe daher natürlich gerne dazu auf, Fotos zu machen und zu veröffentlichen, im Sinne einer breiten Berichterstattung und hoffe, dass das Thema damit nun geklärt ist. |
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Welche Meisterschaften sind denn vom Vertrag betroffen? |
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Lies doch mal den letzten NBV-Newsletter, den "Willi Minigolf" ja leider zur Zeit nur auf Facebook Posten kann.
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Der Leitfaden für Medienaktivitäten für Ausrichter von DMV-Veranstaltungen ist im NBV Newsletter 9/2015 veröffentlicht worden. Hierzu heißt es u.a.:
Welche Veranstaltungen erfasst der Vertrag? A Alle Veranstaltungen bei denen der Deutsche Minigolfsport Verband Veranstalter ist. Dies sind zur Zeit die im Folgenden aufgeführten Veranstaltungen: 1. Spieltage der 1. Bundesliga 2. Spieltage der 2. und 3. Bundesliga 3. Jugendländerpokal 4. DMV-Pokal Final Four 5. Seniorencup 6. Bundesländer-Vergleichskampf 7. Filzgolf-Masters 8. Deutsche Minigolfsport Jugendmeisterschaften 9. Deutsche Minigolfsport Meisterschaften 10. Deutsche Minigolfsport Seniorenmeisterschaften 11. Deutsche Meisterschaften der System (Beton, Miniaturgolf, Cobigolf) B Alle internationalen und nationalen Veranstaltungen, deren audiovisuelle Rechte (international und/oder national) dem Deutschen Minigolfsport Verband übertragen werden. Wenn Du den vollständigen Text haben willst, dann teile mir bitte Deine E-Mail-Adresse mit. |
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