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At The Drive-In 12.04.2011 12:10

Zitat:

Zitat von Der Vize (Beitrag 207841)
Schaut euch doch einfach mal die Normungsbestimmungen für Bahn 7 an. Es ist NICHT vorgegeben, in welcher Beschaffenheit sich die Fläche zwischen Abschlag und Zielkreis zu befinden hat. Somit ist von löchrigem Teppich über Kies, Schotter, Gras, Steinplatten oder was auch immer alles erlaubt. Daraus ergibt sich auch zwangsläufig, dass eine hochstehende Teppichfuge kein Bahnfehler sein kann, da dieses eine genauere Definition voraussetzen würde.

Wie MJ schon geschrieben hat: Das Problem lässt sich mit Heben recht leicht umgehen. Und es steht ja wohl ausser Frage, dass es an Bahn 7 keinen Anspruch darauf gibt, den Ball in den Endkreis rollen zu dürfen.

Sehr gutes Argument. Darauf basierend kann man entscheiden, dass bei einem Hängenbleiben im Teppich von dort mit dem nächsten Schlag weitergespielt wird.

Ich fände es nur gut, wenn schon am Samstag das Schiedsgericht festgelegt wird und dieses dann Entsprechendes (an die Mannschaftsführer) kommuniziert - damit Klarheit herrscht und sich jeder schon am Samstag im Training darauf einstellen kann.

Gruss, Simon

At The Drive-In 13.04.2011 07:13

Hi,
ich habe gestern mit Norbert Ott telefoniert. Die Hertener haben vor, den Teppich der 7 bis zum Wochenende gründlich zu wässern, so dass die hochstehenden Teppichstücke wieder flach angedrückt werden können. Ich denke, damit kann man das Problem grösstenteils lösen. Zumindest die "Taschen" sollten sich so beseitigen lassen.

Gruss, Simon

MJ 13.04.2011 09:19

Vielleicht sollte Herten im größten "Möbelhaus" am Platz um eine Teppichspende nachfragen :eek:

Uwe Braun 13.04.2011 20:53

@ der Vize:

Deiner Meinung zur Folge kann ich das Spielfeld hinter der Grenzlinie bis zum Endkreis nicht nur mit Schotter und Kies sondern - überspitzt formuliert - sondern nach Belieben, beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder sogar Stacheldraht ausstatten, weil man kann ja den Ball auch darüber heben kann. Wie hoch dürfen dann Deiner Meinung nach die Sträucher sein, 1m oder gar mehr? Da bekomme ichZzweifel, ob Deine Auffassung zutreffend ist. Belehre mich eines besseren!

Böser Eisbär 15.04.2011 23:24

Zitat:

Zitat von Uwe Braun (Beitrag 208033)
@ der Vize:

Deiner Meinung zur Folge kann ich das Spielfeld hinter der Grenzlinie bis zum Endkreis nicht nur mit Schotter und Kies sondern - überspitzt formuliert - sondern nach Belieben, beispielsweise mit Sträuchern, Blumen oder sogar Stacheldraht ausstatten, weil man kann ja den Ball auch darüber heben kann. Wie hoch dürfen dann Deiner Meinung nach die Sträucher sein, 1m oder gar mehr? Da bekomme ichZzweifel, ob Deine Auffassung zutreffend ist. Belehre mich eines besseren!

Hallo Uwe , Ist doch egal wo Du den Neuer oder den Weidenfeller aufstellst, da geht so
viel durch. Ichdenke das bei gewächsen keiner siehtwo der ball korrekt landet und liegengenbleit. Und durch deinenm gestrüb gibt es nicht viel zu halten.

Di.Stefano 16.04.2011 18:58

Ganz so einfach wie von "Der Vize" und G. Schwarz dargestellt scheint mir die Sache nicht zu sein.

So heißt es beispielsweise in den Vorschriften für die Abnahme für Turnieranlagen (S 18, 1.5.), dass diese den Zweck haben, einen "kontrollierten Turnierstandard" sicherzustellen und zu gewährleisten, dass der "Geist des Minigolfsports unter fairen und kalkulierbaren Bedingungen" erfüllt werde. In S18, 1.5. wird m. E. der Standard gesetzt, dass eine Bahn hinreichend technisch in Ordnung zu sein hat (bzw. wieder in Ordnung gebracht werden muss), wenn auf ihr Turniere gespielt werden. Ferner gibt S11, 2.6. vor, dass Bahnen so gestaltet sein müssen, dass auf ihnen ein "zu berechnendes Spiel möglich" ist. Ob bei einer erheblich ramponierten Bahn wie der Bahn 7 in Herten diese zentralen Grundsätze in Kraft sind, scheint mir nicht eindeutig. Und in S11, 16.9. heißt es im Kontext der Aufgaben des Oberschiedsrichters, welcher ja am Turniermorgen die Bahn abzunehmen hat, dass "Mängel" - was auch immer darunter zu verstehen ist - "sofort zu beseitigen" sind, und später in Punkt 19, dass bestehende "Mängel" einen Protestgrund darstellen, wodurch bspw. das an einem Spieltag erzielte Ergebnis Makulatur werden könnte. Die hochstehenden Kanten des Teppichs könnten ein "Mangel" im Sinne dieser Vorschrift sein.

Aus meiner Sicht bedeutet dies, dass am Spieltag dem Schiedsgericht die alleinige Kompetenz zukommt, den Zustand der besagten Bahn aus den bereits genannten Gründen als mangelhaft zu bewerten und sofortige Abhilfe zu verlangen - oder aber die Bahn als "in Ordnung" zu befinden und das Turnier starten zu lassen. Eine solche Entscheidung des Schiedsgerichts wäre, darauf hat uns SF Schwarz schon öfter darauf hingewiesen, endgültig, könnte also durch übergeordnete Instanzen später nicht überstimmt werden. Soll heißen: sagt das Schiedsgericht die Bahn ist o. K., dann ist sie o. K., wenn nicht, dann ist sie es nicht.


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