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BvB 10.11.2011 18:28

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 227112)
zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten


Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 227119)
3. Hilfsmittel
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden.

Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.

Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.

Travis 10.11.2011 19:09

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 227171)
Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.



Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.

Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.

Falsch, der genuss von elektrischen zigaretten ist kein rauchen, es wird definitiv nichts angezuendet, das ist auch der unterschied zu kraeuter zigaretten, daher sind ja e-zigaretten auch in oeffentlichen gebaeuden und nichtraucherzonen erlaubt.. :-)

pinkydiver 10.11.2011 19:57

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 227174)
Falsch, der genuss von elektrischen zigaretten ist kein rauchen, es wird definitiv nichts angezuendet, das ist auch der unterschied zu kraeuter zigaretten, daher sind ja e-zigaretten auch in oeffentlichen gebaeuden und nichtraucherzonen erlaubt.. :-)

Sei doch mal ehrlich, es sieht trotzdem Scheiße aus wenn jemand an so'nem Ding während des Turniers zieht, zumals das aus der Entfernung keiner sieht obs ne echte oder ne E-Ziga ist

Uwe Braun 10.11.2011 20:54

1. Das sogenannte Handy-Verbot beruht auf der früher sicherlich gegebenen Tatsache, dass die Benutzung während des Spiels störte, sei es durch das "Klingeln" oder durch das Führen eines Gespräches. Die technische Weierentwicklung wirft allerdings in der Tat neue Fragen auf. Deutlich wird das insbesondere an der grundsätzlich verbotenen Nutzung eines Handys während des Fahrens eines PKW.. Unter den Begriff des Mobiltelefons fällt nämlich beispielsweise nach Meinung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener "Palm-Organizer". Wenn ein solches Gerät zum Führen von Telefonaten geeignet und bestimmt ist, spielt es nach Auffassung des Gerichts keine Rolle, ob es darüber hinaus über weitere Funktionen verfügt. Wer ein solches Gerät während der Fahrt in der Hand hält, um bei deaktivierter Mobilfunktaste den Datenspeicher abzufragen, handelt nach der Rechtsprechung verkehrswidrig.

Diese Auffassung ist angesichts der bereits erwähnten technischen Entwicklung sehr bedenklich und deshalb sollte im Minigolfsport darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Pistenplan auch in elektronischer Form benutzt werden darf. Darauf, dass zumindest ein iPod keine "Funkausrüstung" darstellt, hat bereits travis hingewiesen.

Deshalb sollte das Verbot darauf beschränkt werden, während des Turniers über ein Mobiltelefon durch akkustisch wahrnehmbare Signale angerufen werden zu können bzw. ein Gespräch zu führen.

2. Bezüglich der sogenannten E-Zigarette vertrete ich im Ergebnis die Meinung unseres BSpWartes.

Auch hierzu sollte man sich zunächst darüber im Klaren sein, warum das Verbot überhaupt besteht: Es widerspricht nämlich dem sportlichen Gedanken, wenn während des Minigolfspiels jemand raucht, weil das Rauchen zweifelsfrei schädlich ist.
Ich sehe hierbei zunächst keinen wesentlichen Unterschied zwischen den Begriffen "Rauchen" und "Dampfen", der Unterschied ist für einen aussenstehender Besucher eines Minigolfturniers - maßgebend ist die Außenwirkung - auch nicht ansatzweise zu erkennen. Wie schädlich die "Benutzung" einer E-Zigarette ist, ist derzeit noch völlig unklar, weshalb ich mich im übrigen wundere, dass diese Form der Zigaretten derzeit offensichtlich ohne Warnhinweise verkauft werden dürfen. Travis schrieb hierzu, es gäbe auch nikotinfreie E-Zigaretten, Das kann ich nicht beurteilen, frage mich dann jedoch, warum solche Zigaretten ohne diesen Suchtstoff überhaupt "verdampft" werden. Tatsache ist allerdings nach den bisherigen Studien, dass sie auch weitere, giftige Stoffe enthalten, wie beispielsweise Propylenglykol, Ethanol und Glyzerin . Ich kann nachvollziehen, das diejenigen, die auf diese Art der Zigarette ein Patent haben, ihre Idee möglichst gewinnträchtig vermarkten wollen. Von der derzeitigen Vermarktungsstrategie sollte sich kein "echter" Raucher blenden lassen und meinen, er würde seinem Körper etwas Gutes tun, wenn er auf die E-Zigarette umsteigt. Ich galube auch nicht, dass sich nach dem ersten Überraschungseffekt durchsetzen wird, dass E-Zigaretten in raucherfreien Zonen "verdampft" werden dürfen.

Bei Minigolfturnieren sollte es also weiterhin rauch- bzw. dampffrei zugehen.

opc 13.11.2011 14:39

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 227171)
Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.


Jetzt aber mal ganz ehrlich, es sollte aber doch so sein, dass man schreibt , was man meint.

Woher sollen es andere denn sonst wissen ?

Und ganz besonders, wenn es um Regeln geht !!

Sonst kann ich es doch gleich lassen, Regeln nieder zu schreiben.

Da kann ich nur sagen, wenn Regeln niedergeschrieben werden, sollten sich Leute hinsetzen und das noch einmal durchlesen, was sie da geschrieben haben und überprüfen , ob dies mit dem gemeinten übereinstimmt und es erst dann auch veröffentlichen bzw. ins Regelwerk aufnehmen.

Die Zeit sollte man sich doch lassen.

opc 13.11.2011 14:41

naschen
 
Uwe braun

....2. Bezüglich der sogenannten E-Zigarette vertrete ich im Ergebnis die Meinung unseres BSpWartes.

Auch hierzu sollte man sich zunächst darüber im Klaren sein, warum das Verbot überhaupt besteht: Es widerspricht nämlich dem sportlichen Gedanken, wenn während des Minigolfspiels jemand raucht, weil das Rauchen zweifelsfrei schädlich ist. ....


Wie ist das denn mit Süssigkeiten, die sind nachweislich auch schädlich, die machen dick und sind schlecht für die Zähne. Sollten wir die auch verbieten ?


p.s. ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht eine einzige Zigarette geraucht, mir ist es aber echt egal, ob dies andere tun.

Di.Stefano 13.11.2011 15:05

[QUOTE=opc;227399
>Jetzt aber mal ganz ehrlich, es sollte aber doch so sein, dass man schreibt , was man meint.
Woher sollen es andere denn sonst wissen ?
Und ganz besonders, wenn es um Regeln geht !!
Sonst kann ich es doch gleich lassen, Regeln nieder zu schreiben.

Deswegen überlässt man zumindest das Ausformulieren von Regeln im allgemeinen nicht irgendwelchen Würsten, sondern Leuten vom Fach.

> Die Zeit sollte man sich doch lassen.

Tja, irgendwie meinen alle Leute heutzutage, es sei die Hauptsache, dass es "schnell-schnell" geht.

Di.Stefano 13.11.2011 15:08

[QUOTE=opc;227400
Wie ist das denn mit Süssigkeiten, die sind nachweislich auch schädlich, die machen dick und sind schlecht für die Zähne. Sollten wir die auch verbieten ?

Da warte mal ab, wie unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren mit diesem Thema umgeht (rote Ampeln auf Süßigkeitenpackungen, Werbeverbot, Strafsteuern...). Genau so lief das doch beim Rauchen auch.

Außerdem glaube ich nicht, dass man sich während des Turnieres auf der Anlage krasse Süßigkeiten reinziehen darf - außer natürlich solche, denen die Werbung ein sportliches Image verpasst hat (Milchschnitte, Müsliriegel, Nutella Sticks...)

Jape 13.11.2011 18:54

krasse Süßigkeiten?
 
Was sind denn für Dich "krasse Süßigkeiten"? Ein Schoko-Riegel? Pralinen?

Und weshalb glaubst Du, daß man diese während eines Turniers nicht verzehren darf?

Gruß

Jape

pinkydiver 13.11.2011 21:37

Zitat:

Zitat von Jape (Beitrag 227426)
Was sind denn für Dich "krasse Süßigkeiten"? Ein Schoko-Riegel? Pralinen?

Und weshalb glaubst Du, daß man diese während eines Turniers nicht verzehren darf?

Gruß

Jape

weil OPC immer alles in Frage stellt, auch die 0,01% restalkohol im Fruchtsaft

und selbst


Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 227400)
Uwe braun
p.s. ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht eine einzige Zigarette geraucht, mir ist es aber echt egal, ob dies andere tun.


ist ihm wahrscheinlich stinklangweilig, kein Nikotin, kein Alkohol, keine Frauen :D :D :D


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