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Alle Mitgliederzahlen beweisen, dass es in der Tat sehr schwer ist, Menschen fürs Minigolfen zu begeistern. Wenn wir allerdings potentielle Kandidaten, sei es auch nur in Gedanken, als "Hansel" abtun, werden wir unsere Chancen nicht steigern! Zitat:
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Es obliegt dem Schiedsgericht oder der Jury festzulegen, inwieweit eine Anlage für Zuschauer freigegeben wird. Das kann ganz sein, oder durch deutliche Abgrenzung eines markierten Zuschauerbereichs. Und natürlich kann sie auch mal ganz gesperrt werden, wenn es die räumlichen Gegebenheiten erfordern. Aber der Regelfall soll eigentlich sein, dass Zuschauer auf der Anlage zugelassen werden. Ansonsten hat Brunsbert bereits alles zu deinem merkwürdigen Kommentar geschrieben. |
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Danke Brunsbert, deine Antwort spart mir die Schreiberei
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... halte du bitte den Ball flach! Wo liegt der Unterschied? Ob 10 Mitglieder eines Vereines sich ein Bier genehmigen oder ob diese als Kettenraucher auf der Anlage rumhängen. Rauchen und Sport gehören definitiv nicht zusammen. Und die Wirkung auf Eltern, deren Kinder in einen rauchenden Minigolfclub eintreten möchten ist mindestens so negativ wie ein Bier. Wenn schon denn schon. Wie man vermuten kann habe ich meine erste Zigarette noch zu rauchen. Trotzdem muss ich mir den Gestank der Raucher durch meine Toleranz antun. Aber wie tolerant sind Raucher gegenüber uns Nichtrauchern? |
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Rauchen, Alkohol und Sport gehören nicht zusammen! |
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Aber mal zurück zum Thema - da geht es nur um Alkohol. |
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Eine Freigabe der Turnieranlage (Bereich zwischen und um die Bahnen) für die Allgemeinheit ist jedoch nicht vorgesehen. |
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Mir ging es darum, deine Frage sachlich richtig zu beantworten, aber auch aufzuzeigen, daß es durchaus Möglichkeiten gibt, sich von den Vorgaben der WMF hinsichtlich eines absoluten Alkoholverbots unabhängig zu machen. Und damit wäre ich wieder beim Thema. |
...sorry wenn es Überschneidungen gibt, die letzten Stunden schreibe ich immer wieder, von
Kunden unterbrochen... SpO § 15 (3) "Die Turnieranlage (außerhalb eines evtl. abgegrenzten Zuschauerbereichs) darf während des Wettkampfes grundsätzlich nur von im Wettkampf befindlichen Spieler/Innen, Betreuern, Mit- gliedern des Schiedsgerichts, der Jury und der Turnierleitung einschließlich den von diesen Gremien eingesetzten Mitarbeitern (z.B. Bahnrichter) betreten werden. Zusätzlich haben die Sport-, Jugend- und Lehrwarte, sowie die Bundes-, Landes- und Fachtrainer des DMV und der Landesverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Aufgabenerfüllung das Recht, die Turnier- anlage zu betreten. Diese zusätzlich Berechtigten sind erkennbar zu kennzeichnen (z.B. durch Armbänder oder Schilder). Aus SpO § 15 (1)-((5) einen Passepartout für jedermann zu kreiren, würde §3 komplett aus- hebeln. Reden wir evtl. aneinander vorbei, Günter und brunsbert und andere ? Ist doch wirklich kein Problem, wenn ausreichend Platz vorhanden ist, daß Zuschauer mit etwas Abstand zu den Bahnen (=Turnieranlage) herumstehen, herumlaufen und zusehen (Ludwigs- hafen, Arheilgen - super, wegen mir auch ohne Abgrenzung, aber auf manchen Anlagen geht es leider überhaupt nicht). Wenn Du mir jetzt aber sagen willst, daß ich die Regeln falsch lese und ein Oschi Zuschauern gestatten kann, sich auf der kompletten Anlage, inklusive Bahnen, vom Abschlag bis zum Ziel- kreis genauso frei zu bewegen wie der Turnierteilnehmer oder die in den Ausnahmen definierten Personen... Ich sag´s Dir ganz konkret: Wenn ich am Abschlag stehe und mich auf den Schlag konzentriere, dann hat direkt an der Bahn, mir gegenüber (wie im Training ein Linksspieler der wartet bis er drankommt) kein Zuschauer etwas zu suchen (live erlebt). Mitspieler wissen das, Zuschauer die freien Zutritt vom OS ohne Einschränkung bekommen, wissen das leider manchmal nicht. Und ja, mich stört es, wenn jemand rauchend in meiner Schlagvorbereitung direkt vor mir vorbeiläuft. Gehst Du mit mir d´accord, daß die besagte Regel der Sportordnung den ordnungsgemäßen, ungestörten Turnierablauf gewährleisten soll (vereinfacht ausgedrückt "daß nicht jeder sorry Hansel - als Synonym für "jedermann" den Spielern zwischen den Füßen rumläuft"). Wenn Du evtl. SpO §15 (5) als Passepartout für jedermann nach Genehmigung durch den Oschi anführen willst, gebe ich zu bedenken, daß damit §15 (1)-(4) hinfällig wären. Die Keule, mit der ständig argumentiert wird ("so kriegen wir nie neue Spieler"), läuft komplett an meiner Argumentation vorbei. Zuschauer ja - aber nicht "mitten unter den Spielern". Mit etwas Abstand, aber nur da, wo dies möglich ist. Man kann Zuschauer "sinnvoll" zulassen, wo es räumlich möglich ist, man kann aber auch jeden auf die komplette Anlage schicken und den Spieler anraunzen, wenn er den Zuschauer darum bittet, beiseite zu gehen, wenn er spielt. Ich hoffe einige verstehen jetzt, was ich meine. Als Auflösung der angespannten Situation habe ich noch einen Vorschlag: Der Oberschiedsrichter, Schiedsrichter oder die Turnierleitung fragt eine Spielgruppe, ob sie einen Zuschauer mit auf die Runde nimmt. Diese Spielgruppe agiert quasi als "Guide", achtet gemeinsam aufeinander und erklärt auch mal etwas, wenn der Zuschauer eine Frage hat. So kann ein Interessierter hautnah miterleben, was unseren Sport ausmacht und kann noch nicht mal versehentlich jemandem dazwischenlaufen oder reinquatschen, da er sich in der Spielgruppe bewegt. Das wäre ein ganz anderes Erleben für den Zuschauer als nur nebendran zu stehen. Wenn alle Spieler der Gruppe einverstanden sind (man findet doch bei einem kompletten Turnier immer eine Gruppe für einen Zuschauer). Etabliert man diese Möglichkeit in den Spielregeln, so wäre dies ein wunderbares Instrument zur Förderung des Minigolfsports. Ob dies bei Punktspielen ratsam wäre, wäre noch eine berechtigte Frage - bei DM´s, EM´´s oder WM´S und NC´s mit Sicherheit nicht... @ irgendein Administrator: Gesonderter "Thread" wenn jemand die Idee für diskussionswürdig hält ? |
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@tg und ballartist:
Ich würde nie in der Mitte anfangen zu lesen, sondern immer am Anfang... Ziff. 15 Abs. 1 ist der Grundsatz und danach kann die Anlage (oder Teile davon) für Zuschauer freigegeben werden. Und den Klammerzusatz in Abs. 3 (außerhalb eines evtl. abgegrenzten Zuschauerraums) bitte nicht locker überlesen, weil der nämlich wichtig ist. D.h. wenn es einen abgegrenzten Zuschauerraum gibt, muss der natürlich auch eingehalten werden. Ist nichts abgegrenzt, ist alles Anlage, und die kann für Zuschauer freigegeben werden oder auch nicht, je nach örtlichen Gegebenheiten (und nicht nach den Wünschen einzelner Spieler). Nein Ballartist, ich verstehe nicht, was du meinst. Du möchtest auf 10m Entfernung keine Störung, aber ich möchte, dass die Zuschauer möglichst nahe ans Geschehen kommen. Da haben wir einen Ziel- und Interessenkonflikt. Die Entscheidung, was bei einem Turnier Vorrang hat, trifft das Schiedsgericht (oder die Jury), und mit der muss dann jeder leben. |
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@RALF N.BALLARTIST
Ich glaube gar nicht, dass unsere Standpunkte so unterschiedlich sind. Du vermittelst mir aber den Eindruck, in einem Zuschauer eher den potentiellen "Störenfried" zu sehen, während ich ihn als möglichen Minigolfer betrachte. In Deinem Fall hoffe ich und bei mir befürchte ich, dass sich unsere Erwartungen sehr selten erfüllen werden. Nichtsdestotrotz sollten wir uns dieser kleinen Chance nicht automatisch durch zu engstirnige Vorgaben berauben, natürlich immer unter Berücksichtigung der (sehr unterschiedlichen) Gegebenenheiten der jeweiligen Anlage. Wer z.B. den angesprochenen Platz in Sundern kennt, wird mir vielleicht bestätigen, dass die Schaffung eines reinen Zuschauerbereichs sehr aufwändig gewesen wäre. Einen grundsätzlichen Unterschied in Sachen Störungen sehe ich bei uns auch. Da ich sie so oder so für unvermeidlich halte, habe ich schon im Training versucht, Tunnelblick und -gehör zu entwickeln. Das hat mir zwar gelegentlich HAeNSELeien(!;) ) meiner Mannschaftskameraden beschert, da ich auch attraktive Angehörige des weiblichen Geschlechts optisch und akustisch ausgeblendet habe, aber immer dann wusste ich, dass ich auf einem guten Weg war:) ! |
Es ist unglaublich, welche Befindlichkeiten manche Leute haben.
Ich habe, zugegeben es ist schon etliche Jahre her, erlebt, das dreizig -vierzig Leute, beim Stechen unmittelbbar an der Bahn standen und es hat sich niemand gestört gefühlt. Ich kann nur sagen: Einige Zeitgenossen sollten sich nicht so wichtig nehmen, man kann Störungen, mit einigem guten Willen, auch ausblenden. Ganz nebenbei bemerkt, geht es hier doch um`s Bier / Alkohol trinken und nicht um Störungen im Turnierbetrieb. |
Der Fransen sind einige!:)
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Gegenteil, wenn Du genau nachschaust. Wir lesen denselben Text und kommen zu völlig unterschiedlichen Auffassungen, wie diese Regel zu interpretieren ist. Turnieranlage ist Turnieranlage (18 Bahnen in einer Reihenfolge) "außerhalb" definiert die Turnieranlage als Bereich, der nicht zum Zuschauerbereich gehört (egal ob abgegrenzt oder nicht). Hier werden doch eindeutig zwei Bereiche als räumlich zueinander abgegrenzt definiert. D.h. daß z.B. in Arheilgen Zuschauer im Bereich des Innenraumes, egal ob jemand ein Absperr- band gezogen hat oder nicht, zugelassen werden können. Die Bahnen stellen die Turnieranlage dar, welche von Zuschauern nicht betreten werden darf. Ist das nicht logisch und nachvollziehbar ? Zuschauer können gerne "herantreten" - bis zu einer evtl. vorhandenen Absperrung oder bis dort- hin wo sie keinen Schatten werfen etc. Aber sie dürfen die Turnieranlage nicht betreten - und das wäre zwischen den Bahnen. Ich denke jeder Turnierteilnehmer hat das Interesse, seinen Wettkampf möglichst störungsfrei abzuhalten. Zuschauern sogar das freie Bewegen zwischen den Bahnen zu gestatten und zu sagen, das müsse der Spieler dann halt aushalten, halte ich für nicht korrekt. Wenn Du der Meinung bist, diese Abgrenzung zwischen Turnieranlage und Zuschauerbereich existiert nicht, wenn ein Oschi die gesamte Anlage freigibt, dann bin ich der Meinung, daß dies nicht dem Wortlaut der Regel entspricht (daß Absatz 1 ein "Grundsatz" ist, sehe ich nicht so. Grundsätzliches wird nur in (3) beschrieben). Nebenbei bemerkt: Zuschauer unterliegen nicht den in unserem Regelwerk festgehaltenen Ver- und Geboten. Demzufolge könnte jeder Zuschauer Deiner Auffassung folgend bei Freigabe der Anlage diese rauchend (wie beim Turnier in Sulzfeld 2017 geschehen) und mit dem Weizenglas in der Hand zwischen den Bahnen herumlaufen - die Spieler müssen halt damit leben. Auf der Turnieranlage (der räumlich vom Zuschauerbereich unterschiedene Bereich) treffen sich die Spieler, die sich gemeinsam unter Einhaltung der Spielregeln im Turnier bewegen. Im Zuschauerbereich (abgegrenzt oder nicht) steht, sitzt, liegt oder wackelt der Zuschauer - und da darf er dann auch sein Weizenglas schwenken, applaudieren, kommentieren. Was bitteschön ist daran falsch oder unlogisch oder nicht regelkonform oder anders gefragt: Wie kann man dies so deuten, daß jemand mit dieser Auffassung Zuschauer generell ablehnen würde ? Verstehe ich nicht. Lösen lassen sich derlei divergierende Auffassungen hier nicht, Streiten sollten wir uns aber eigentlich auch nicht. Was Du von der Idee "Guide", also quasi begleitetes Zuschauen hältst, würde mich interessieren. Damit wäre doch allen gedient - Zuschauer könnten ´ne ganze oder ´ne halbe Runde wenn sie wollen mitlaufen und wären somit im Turnierablauf eingebettet. Das wäre einmal eine aktive Maßnahme zur Präsentation/Förderung des Minigolfsports. Hinweistafeln und Einweisung, wie von brunsbert beschrieben, wären ja schon mal Spitze - die Mühe macht sich nur kaum einer (beinahe gar keiner). |
Ich finde, dass jede Anlage "offen" sein sollte. Oder zumindest so nah wie möglich abgegrenzt, ohne Rücksicht auf Schatten etc.. Nur so bekommt man das Publikum "an die Bahn". und nur so kann man auch hoffentlich irgendwann ein eintsprechendes Feeling entfachen ähnlich wie beim Dart.
Die Regeln gelten meiner Meinung nach für die Teilnehmer. Aber nicht für die Zuschauer. Ein "Guide" ist schwachsinn. Der sagt dann zu den Zuschauern z.B. " Pssst, der Appelmann spielt gerade. Jetzt müsst ihr leise sein..." (Auch wenn mir keiner zuschauen würde ;) ) Da würde ich mir als Zuschauer veralbert vorkommen... |
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sondern nur weil er es nicht besser weiß. Ich sehe nur im ungeübten Zuschauer eine höhere Quote an potentiellem versehentlichen ungeschickten Verhalten, das nicht diesem vorwerfbar ist. Aber es ist unnötig, da er nicht direkt an der Bahn stehen oder dran vorbeilaufen muß. Der Zuschauer stört "zufällig". Im Ergebnis ist es aber wurscht, ob es aus Versehen passiert, denn wenn es schon geschehen ist, ist es zu spät. Ich bin nur der Meinung, daß es ein grober Irrtum ist, daß wir mehr Mitglieder generieren, wenn wir Anlagen komplett inklusive Spielbahnen, so wie ich es beschrieb "den Spielern zwischen den Füßen herumlaufend" freigeben. Ich halte die Idee, daß ein Zuschauer zum Spieler wird, weil er überall herumlaufen darf, für extrem optimistisch, zumindest sehe ich nicht, daß fünf Leute in einen Verein eintreten, weil er das Weiße im Auge des Spielers sehen konnten, während dieser sich am Fenster beim dritten Schlag mehr oder weniger konzentriert, und nur drei Leute eintreten, weil sie mit drei Meter Ab- stand (siehe z.B. Ludwigshafen Fenster) zuschauen konnten. Beachvolleyball ist auch nicht explodiert, weil man während des Spiels auf dem Spielfeld Sand- burgen bauen durfte (Vorsicht: das Mittel der Satire ist die Übertreibung). Vielleicht begeistert sich der Eine oder Andere für meine Idee der Spielgruppe als "'Guide". Wenn so etwas eingeführt würde, könnte man schnell feststellen, daß ich persönlich auch bereit wäre, Zuschauer mitzunehmen. |
@ RALF N.BALLARTIST
Hatte den Störenfried bewusst in Anführungszeichen gesetzt, um ihm die Absicht zu nehmen. Aber erspare mir bitte solche Beispiele wie das mit dem Beachvolleyball. Die hatten früher mal Grenzen für die Größe der Sportbekleidung. Manchen Held des Minigolfs, da schließe ich mich mit ein, möchte ich lieber nicht im knappen Bikini sehen!:eek: :eek: |
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Ich stimme Dir zu, dass jeder nahe an die Bahn dürfende Zuschauer nicht zwangsläufig ein neuer Minigolfer werden wird. Doch wenn wir die Leute aus unserem Sport ausgrenzen, weil wir ihn möglichst ungestört ausüben wollen, dann sind wir bald alleine. Zuschauer stören übrigens nicht deshalb, weil sie es nicht besser wissen. Genau da liegt ja die Oberlehrermentalität, die wir schleunigst ablegen müssen. Nicht wir geben die Richtung vor, sondern die Gesellschaft mit ihren veränderlichen Bedürfnissen. Zuschauer stören (die Spieler), weil sie es sich nicht vorstellen können, dass Minigolf Sport sein kann. Kindergeburtstag, Firmenfeier, Gaudi ja, aber doch kein Spitzensport, wo alles in Ehrfurcht zu erstarren hat, wenn ein Europameister in total verkrampfter Haltung an der Bahn steht. Das nimmt uns keiner ab. Ich weiß, von was ich rede, denn ich habe lange versucht, der Öffentlichkeit ein anderes Verständnis zu vermitteln. |
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und gerade beim Minigolf rauchen bestimmt 30% |
Kann ein Moderator bitte moderierend tätig werden?
Die Beiträge #115, #121, #122, #124, #128, #131, #136, #137, #138, #139, #142 bis #146, in denen es nur noch um die Abgrenzungen auf der (Turnier-)Anlage ging, haben überhaupt nichts mehr mit dem ursprünglichen Thema zu tun. Bitte ein neues eröffnen und dorthin verschieben. |
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Mit Verlaub lieber Ballartist, du schreibst sehr viel aber auch viel Unsinn.
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Wer steht denn bei Stechen direkt an den Bahnen? Richtig, Minigolfer, die am Turnier teilgenommen haben. Ich glaube, dass diese Situation nicht zu vergleichen ist mit Publikum, das während des Turniers in unmittelbarer Nähe der Bahnen herumläuft.
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@Grenchen
du meintest sicher die Abteilungs-DM ;) Du hast aber völlig recht - alles nicht so ernst und verbissen nehmen. Schrieb ich ja hier auch schon. |
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