Minigolf-Welt

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Uwe Braun 18.11.2011 20:09

Don Quichotte auf dem Holzweg
 
Da kann man sich nur den Vorrednern anschließen, OPC. Vielleicht sind wir auch alle nur zu dumm gestrickt, um Deinen Gedankengängen folgen zu können. In der Tat kann man Dir nur empfehlen, eine Überarbeitung des Regelwerks zu formulieren und dann kann man ja sehen, wie stringent Dein Entwurf ist. Zeit genug scheinst Du ja zu haben und das Du Ambitionen hast, die Minigolf-Welt zu verbessern, ist ersichlich.

opc 18.11.2011 21:48

dumm gestrickt
 
vielleicht bin ja auch nur ich es ;-)

aber ich möchte gerne , dass alle das gleiche aus einer regel herauslesen.

wenn da steht nach 60 sekunden ist der schlag auszuführen, dann ist das bitte auch so.

und wenn da steht auf der anlage darf nicht geraucht werden, dann bitte ist das ok, wenn man den begriff anlage klar definiert und das bitte dann auch immer gleich.

und wenn ich ballaufheber meine, dann kann man das doch bitte auch schreiben und nicht saugnapf.

wenn ich in meiner minigolfkarriere nicht schon ab und an auf einige "dumm gestrickte" schiedsrichter getroffen wäre, dann wäre mir das auch egal.

aber auch beim montieren von bahnen, habe ich aufgrund der "dumm gestrickten" regeln ab und an probleme gehabt, da werden die linien geändert, dann werden die hindernisse geändert, dann wird mal was vergessen, dann wird es wieder eingefügt usw. und das ist manchmal gar nicht so lustig ;-)

und schon deshalb würde es mich sehr freuen, wenn das regelwerk durchdacht formuliert wäre.

und wenn mir der dmv ein angebot unterbreitet und ich das gleiche gehalt beziehe wie der dmv sportdirektor, dann schreibe ich glatt ein neues regelwerk.

oder ich bringe es als buch heraus und lasse die komplette auflage durch den dmv aufkaufen.

opc 18.11.2011 22:15

Zitat:

Zitat von cash (Beitrag 227953)
Wenn dir das reicht, warum reitest du dann immer auf allen möglichen Eventualitäten rum.

Sicher würde das im großen und ganzen reichen, aber durch Typen wie Dich, die dann irgendetwas tun was zwar nicht verboten ist, aber gegen den gesunden Menschenverstand geht, und dabei auf ihr Recht pochen müssen die Regeln immer präziser werden.

Und da keiner so dumm denkt wie andere es dann tun, wird es immer Lücken im Regelwerk geben.

erstens reite ich nicht auf eventualitäten rum, sondern auf dingen die im regelwerk genannt sind !

zweitens verhalte ich mich bei turnieren immer regelgerecht.

drittens geht es hier nicht um lücken sondern um falsche formulierungen

ich weise ja nur zb dirk darauf hin, dass er ein und dieselbe regel doch nicht für die eine sache so und die andere sache so auslegen kann , nur weil er rauchen noch ok findet , trinken aber nicht !

ich würde , wie gesagt am liebsten ein regelwerk haben, das auf eine din a4 seite passt.

und ich würde auch gerne wieder den spass in den vordergrund stellen.

in niendorf haben wir ein event für geschäftsleute organisiert, da waren an einem abend mehr teilnehmer, als bei unserem offiziellen turnier. und alle hatten spass und wollen wieder kommen.

wieso ist das bei uns im dmv nicht mehr so, warum verbieten wir alles , warum erlauben wir nicht !

wir fühlen uns immer ungerecht behandelt, wenn x ein bier trinkt spielt er besser als ich, das ist doch doof. wenn y ein wein trinkt dann kann ich ihn nicht schlagen, wenn z eine raucht dann fühle ich mich gestört , wenn a redet dann sört er mich erst recht, da hinten hat ein handy geklinget, um 12 00 uhr läuten immer die kirchenklocken, dass sind alles geräusche, da kann ich nicht spielen. wenn c sein mp 3 player im ohr hat, dann spielt der richtig gut, ist das erlaubt ?

ja aber g hat auch mehr bälle als h, darf g jetzt auch nicht mehr mehr trainieren und nur die bälle benutzen die ha auch hat, damit immer alles gleich ist und alles gerecht ?

wir sollten als verband auf den gewinn von neuen mitgliedern aus sein und das erreichen wir nicht mit regeln, die wir selbst anscheinend nicht verstehen oder zumindest nicht so aufschreiben konnten , wie wir es eigentlich gedacht haben. und mit verschlossenheit und scheuklappen und sturheit.

warum dürfen wir zb nicht rauchen und nicht trinken, weil es geht um das liebe geld, wir erhalten zuschüsse vom staat , gute 110000 euro, aber wer profitiert davon !

es sind nur ganz wenige und die kosten nicht 110000 euro sondern 160000.

ich will auch keine rauchenden säufer oder trinkende raucher auf den minigolfplätzen, aber ich denke die würden, wenn man es ihnen sagt ( das man sie nicht will ) auch so von dem sport fernbleiben. und man kann das auch in das regelwerk aufnehmen,

>wer unangenehm auffällt , kann durch das schiedsgericht vom platz verwiesen werden<

wir versuchen es auf dem falschen weg als sport anerkannt zu werden. entweder man schafft es so in der gesellschaft oder eben nicht , aber durch die auferlegung von regeln macht man sich eher lächerlicher als anerkannt.

jetzt versucht euch mal alle selbst an solche gespräche über unseren sport zu erinnern, die ihr mit bekannten geführt habt.

ihr erzählt , ihr spielt minigolf , wodurch erreicht ihr, dass dies als sport von eurem bekannten anerkannt wird, dadurch dass ihr von eurer begeisterung und der faszination des "spielens" erzählt oder dadurch dass ihr sagt, wir unterliegen den dopingrichtlinien , dürfen kein alkohol trinken und rauchen ist auch nicht erlaubt .

und jetzt bitte ehrlich sein .

ich möchte eins gerne wieder, viele begeisterte minigolfer auf den minigolfplätzen ,die wieder spass daran haben aber ich sehe immer weniger davon ;-(

Di.Stefano 19.11.2011 14:28

Zu deinem letzten Satz:
Kann das einfach damit zusammenhängen, dass du immer seltener auf Minigolfplätze gehst?

Uwe Braun 19.11.2011 16:35

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 227958)
ich will auch keine rauchenden säufer oder trinkende raucher auf den minigolfplätzen, aber ich denke die würden, wenn man es ihnen sagt ( das man sie nicht will ) auch so von dem sport fernbleiben. und man kann das auch in das regelwerk aufnehmen, >wer unangenehm auffällt , kann durch das schiedsgericht vom platz verwiesen werden<(

Auf der einen Seite beklagtst Du ungenaue Formulierungen, schlägst aber selbst nichts Besseres vor. Denn was heißt "unangenehm auffallen"?

Allerdings wäre es sicherlich sinnvoll, einige Formulierungen zu ändern, Du hast das Beispiel "Saugnapf" genannt, die Verwendung des Wortes "Ballaufheber" wäre sicherlich sinnvoller. Hinsichtlich der bereits zuvor angesprochenen Regelung "Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden" wäre es angesichts der technischen Entwicklung zu überlegen, hinter dem Wort "schriftliche" die Formulierung "oder in elektronischer Form vorhandene" hinzu zu fügen. Was sicherlich auch nicht sein sollte, ist in einigen Punkten großzügig mit der Begründung nach Sinn und Zweck eine Regel Vorschriften auszulegen und bei anderen Fragen auf dem Wortlaut einer Norm zu beharren. Darin scheint mir eher das Problem zu liegen weil hierbei einige Schiedsrichter fallbezogen überfordert sind, Beispiele hierzu wurden bekanntlich in den diversen Threads genannt.

opc 19.11.2011 17:02

Uwe

Ich habe ganz oft 0,3 promille vorgeschlagen ( und die bitte durch überprüfung per atemkontrolle )

Der von dir bemängelte satz sollte ja auch keine formulierung für das regelwerk sein.

Aber du scheinst mir in einigen punkten dann doch recht zu geben ;-)

Di stefano

Nur weil ich selten spiele bin ich nicht viel weniger auf den plätzen, bin halt mehr zuschauer .

pinkydiver 19.11.2011 18:12

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 227988)
Ich habe ganz oft 0,3 promille vorgeschlagen ( und die bitte durch überprüfung per atemkontrolle )

Wer soll das zuverlässig kontrollieren, wer soll dazu berechtigt sein mit irgendwelchen Geräten, die ungenaue Werte liefern (Alkotester, wie sie in der TV Werbung angeboten werden, da kann ich auch per Geruchsprobe willkürlich entscheiden) bzw. wer soll geeichte Geräte wie sie die Polizei hat bezahlen und dann wäre im Grenzfall immer eine Blutprobe erforderlich die nicht gerade billig ist und die von einem Arzt vorgenommen werden müßte und zeitnah erfolgen müßte. Im fFalle daß der Wert unter den 0,3 liegt blieben die Kosten beim Verband.

----> was folgt daraus = undurchführbar, dann lassen wir es doch besser bei 0,0 so hat ein Schiri wenigsten eine Handhabe wenn er jmd. zweifelsfrei Alkohol trinken sieht.

opc 20.11.2011 14:07

wenn im regelwerk steht, dass 0,3 Promille erlaubt sind und diese per atemkontrollgerät durch das Schiedsgericht kontrolliert werden können, dann hat jeder auch damit zu leben .

außerdem muss man ja dann auch nicht gleich 6 Monate sperre geben , da kann man ja auch nach Alk Gehalt variieren , mir ist diese sperre genau wie die für rauchen viel zu hoch , das steht ja in keinem Verhältnis zu den anderen strafen.


und wie schon mal gesagt, beim fussball finde ich überhaupt nichts zum Thema Alkoholverbot, da gibt es immer nur Kampagnen aber kein verbot und die bekommen bestimmt auch Zuschüsse vom bmi

goligolem 20.11.2011 14:19

Ob jetzt im Regelwerk irgendein Wert steht oder nicht ist doch vollkommen egal soweit ich mich erinnere bin ich als Schiedsrichter nicht berechtigt eine Alkoholprobe zu machen.
Ich kann einem Spieler der meines Erachtens alkoholisiert ist das Startrecht verweigern oder ihn disqualifizieren wenn ich sehe das er Alkohol zu sich nimmt, Alkoholproben sind nur der Polizei verbehalten.
Viel wichtiger ist aber das wenn ich mitbekomme das einer alkoholisiert ist das ich versuche ihm am Auto fahren zu hindern.

opc 20.11.2011 22:12

Test
 
@goligem

Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!

Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !

Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)

Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!

pinkydiver 20.11.2011 22:27

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228072)
@goligem

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch ! !!!

Mann Oliver, begreif doch mal das daß nicht durchführbar ist, Atemalkotests sind nur ein Anhaltspunkt kein endgültiger Beweis. Der kann nur durch eine Blutprobe ermittelt werden. Wer soll die Kosten tragen??? Im falle einer positiven Probe der Täter sonst der DMV, also das wird nicht passieren, denn das ist richtig teuer

opc 21.11.2011 07:35

Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .

Da du dich per Mitgliedschaft im dmv diesen Regel unterwirfst , ist das Regelwerk für den minigolfsportler bindend .

Deswegen kann der dmv , dir auch die Teilnahme an Turnieren ( minigolf ) verbieten . Es zwingt dich nämlich niemand Mitglied im dmv zu sein.

Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-)

Und wenn im dmv jemand an wichtiger stelle meint Alkohol ist Doping im minigolfsport, dann sollte man es auf die nada liste setzen lassen, dann wird das auch kontrolliert !

Aber das will man anscheinend ja nicht .

cash 21.11.2011 14:21

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228072)
@goligem

Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!

Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !

Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)

Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!

...und damit Dein Regelwerk, welches ja kurz sein soll, noch weiter aufgebläht wird müssen ja auch sämtliche mögliche Alkotestgeräte aufgeführt sein, damit ich nicht mit einem falschen kontrolliert werde.

... was ist, wenn ich ein zweites eigenes Testgerät dabei habe, welches evtl. 0,28 anzeigt und das vom Schiedsrichter benutzte 0,31 anzeigt. Die Diskussion möchte ich als Schiedsrichter nicht führen.

... und wer bezahlt die ganzen Geräte?

pinkydiver 21.11.2011 14:35

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228079)
Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .
Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-) .

Du irrst leider erneut:
Atemalkotests sind rechtlich nicht bindend, noch nicht mal Im Straßenverkehr, zeigt das Ding über dem Grenzwert an, gehts zur Blutentnahme, genauso wäre das im Minigolf auch --> nochmal die Frage wer soll das bezahlen (immer Arzt anwesend für solche Fälle oder sofortige Fahrt zum Arzt mit begleit-person, von den Analysekosten mal ganz zu schweigen. ca 25 Euro je Probe auf der der DMV sitzen bleiben würde wenn das Ergebnis unter dem Grenzwert ist. Weitere zivilrechtlich durchsetzbare Forderungen an den Schiedrichter und/oder den Verband sind auch nicht auszuschließen. Das ist das gleiche wenn Dir ein Schiri bei 15 Grad und Sonne verbieten würde Wetterkleidung zu tragen, das ist auch nicht durchführbar. Ziehst Du sie aus erkältest Dich kannst Du den Schiri persönich haftbar machen, das traut sich keiner

Ach übrigens ein geeigneter Alcotester z.B von Dräger kostet 600-700 Euro zzgl. 45 Euro für 100 Mundstücke und jeder Schiedsrichter müßte dann in der Anwendung dieses Gerätes geschult werden.

Somit wirst auch Du einsehen müssen, daß das nicht durchführbar ist da es schon den finanziellen Rahmen des DMV sprengen würde.

opc 21.11.2011 17:10

pinky

ich irre nicht !!


wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

wir haben im dmv nämlich ein regelwerk und nicht die stvo und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte als standard, dort ist durch die geltende Rechtsprechung geregelt, das atemkontrollgeräte nicht gelten ( aber die geltende Rechtsprechung gilt dort für die durch die Rechtsprechung abgedeckten Gesetze aber das DMV Regelwerk gehört nicht dazu )
sollte das nicht stimmen, dann lasse ich mich gerne durch jemanden mit Ahnung ( zb. Uwe Braun und auch andere mit entsprechender Ausbildung eines besseren belehren.

man könnte natürlich gleich verfahren, wenn aber den dmv alkoholtester der fa x und y als gut empfindet und im regelwerk als gültige Messgeräte auflistet, dann wäre das Messergebnis bindend.

also ich wurde an den alkotestern nicht geschult und das kann jeder !

und wenn der dmv 4 Geräte anschafft und diese dann immer an unterschiedlichen orten einsetzten würde , wäre das sicher finanziell zu bewältigen, immerhin hat der dmv ein Etat von 250000 euro.

zu 0,31 bzw 0,28 kann man locker machen wie der gesetzgeber, Grenzwert 0,3 und wenn das Messgerät 0,4 anzeigt hast du verloren .

also eine messtoleranz ,das ist ja üblich

pinkydiver 21.11.2011 17:54

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228141)
wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

klaro, das hättest Du gerne aber dem ist nicht so !!
so was gabs früher nur in Österreich, da hats mal gereicht wenn der Polizist Deine Geschwindigkeit per Augenmaß geschätzt hat und Du mußtest blechen, Gott sei Dank st das auch Geschichte.

Daniel Christ 21.11.2011 18:07

@ dirk,

warum wäre das nicht bindend? Der DMV beschränkt doch jeden Minigolfer durch seine Regeln doch auch in anderen Rechten ( ohne Wertung nur als Feststellung! ).

opc 21.11.2011 18:14

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 228155)
klaro, das hättest Du gerne aber dem ist nicht so !!
so was gabs früher nur in Österreich, da hats mal gereicht wenn der Polizist Deine Geschwindigkeit per Augenmaß geschätzt hat und Du mußtest blechen, Gott sei Dank st das auch Geschichte.

wieso hätte ich das gerne ?

ich hätte gerne 0,3 oder 0,5 Promille, da ist keiner der betrunkene Raucher oder der rauchende Säufer. der DMV setzt das dann bitte auch ordentlich ins Regelwerk, mit Kontrolle !

Und alle können sich daran halten.


Und eines möchte ich wieder, dass wir mehr Mitglieder im Verband haben.

Und bei der Analyse, warum wir immer weniger Mitglieder im Verband haben, sollten wir nicht nach Aussen schauen und anderen die Schuld geben, sondern mal bei uns selbst schauen und analysieren, was wir in den entsprechenden Zeiträumen geändert haben ( Regeln, Spielmodus , Eigenbetrieb usw ) und dass dann in Verbindung mit den Auswirkungen ( weniger Mitglieder ) setzen.

Und vielleicht ist es ja so, dass zb das Alkoholverbot (0,0 Promille ) zu einigen Austritten geführt hat, vielleicht ja auch nicht.

Vielleicht war es ja aber auch die Umstellung des Ligenspielbetriebes .

Das kann man sicher, wenn man die Zahlen hat, statistisch auswerten, und zwar auch nach Zahl der Austritte und der Eintritte .

Aber diese Mühe hat sich bisher bestimmt noch niemand gemacht und wird es auch nie jemand, weil dann sicher viele Funktionäre Fehler eingestehen müssten und das passiert bei uns Minigolfern nie.

Wir haben ja auch nie Schuld an einer Zwei sondern eher der, der drei bis 5 Bahnen weiter geatmet hat und das gerade als wir schlagen wollten ;-)

pinkydiver 21.11.2011 18:41

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228162)
ich hätte gerne 0,3 oder 0,5 Promille, da ist keiner der betrunkene Raucher oder der rauchende Säufer. der DMV setzt das dann bitte auch ordentlich ins Regelwerk, mit Kontrolle !

Und alle können sich daran halten.

warum nicht 0,0, daß ist das einzige was ein Spieler wirklich selbst im Griff haben kann, und zwar in dem er sagen wir mal 24 Std vorher keinen Alkohol zu sich nimmt. Alles andere ist Wischiwaschi, dem einen reicht ein kleines Bier um locker über den Grenzwert zu kommen, andere können sich zwei genehmigen, und dann ist es noch Tagesform abhängig wie schnell Alk aufgenommen wird oder nicht.

Lenny 22.11.2011 07:57

1. Kein Alkoholkonsum ist eine klare Richtlinie. Während eines Turniers wird nicht getrunken. Wer dabei erwischt wird fliegt. Dafür brauche ich auch kein Messgerät. Wer um 9 Uhr morgens bereits mit einem Alkoholpegel auf den Platz, der hat dann wirklich auch schon ein ganz anderes Problem. (Im übrigen opc, auch wenn du bei 0,3 Promille einen Toleranzbereich ansetzt, verschiebst du die Grenze damit nur. Dann gehen die Diskussionen halt bei 0,39 oder 0,41 los...)

2. Es geht hier nicht (nur/vorrangig) um einen evtl. leistungssteigernden Einfluss von Alkohol, weswegen ja Doping und Alkohol getrennt genannt werden (und nicht in der Art wie "Doping (z.B. Alkohol)). Beides wird gleich bestraft, dennoch wird auch in der Sportordnung dazwischen unterschieden.

3. Es geht darum, einen geordneten Turnierablauf in einem sportlichen Umlauf zu gewährleisten. Da gehört Alkohol mit all seinen Nebenwirkungen auf Körper und Geist nicht herein. Dementsprechend geht es auch nicht darum, ein Mon Cherie oder eine überreife Banane zu verbieten. Wir sind nicht Sklaven einer Bemessungsgrenze, die mit technischem Gerät erst validiert werden muss. Es geht also vordringlich gar nicht, festzustellen, ob jemand 0,0 oder 0,1 Promille hat (steht ja auch gar nicht drin), sondern dass kein Alkohol in der Form konsumiert wird, dass der "sportliche Turnierablauf" gestört wird.

4. Im Gegensatz zu anderen Sportarten findet bei uns bei vielen Veranstaltungen eine große Durchdringung unterschiedlicher Gruppen (sowohl Spitzensport/erweiterter Breitensport als auch altersübergreifendes Teilnehmerfeld) statt. Allein aus Gründen des Jugendschutzes sollten wir zu unserer Vorbildfunktion stehen.

4. Die Forderung nach einer 0,x-Promille-Grenze hat vermutlich gar nicht die von manchem gewünschte Lobby. Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass das Thema nur von ganz wenigen als tatsächlicher Änderungsbedarf im Raum steht.

5. Womöglich würde eine Lockerung dieser Regelung neue Zielgruppen erschliessen (neue Mitglieder). Ob diese aber dann die Leute sind, die wir uns wirklich wünschen und die unseren Sport voran treiben, sei mal dahingestellt. Im Gegenzug ist genauso vorstellbar, dass es bei einer entsprechenden Richtlinienänderung auch Austritte (womöglich sogar in größerem Ausmaß) gibt, vielleicht sogar gerade auch im Nachwuchsbereich, in dem auch die betroffenden Eltern ein Mitspracherecht haben.

cash 22.11.2011 14:01

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228141)
pinky

ich irre nicht !!


wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .

wir haben im dmv nämlich ein regelwerk und nicht die stvo und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte als standard, dort ist durch die geltende Rechtsprechung geregelt, das atemkontrollgeräte nicht gelten ( aber die geltende Rechtsprechung gilt dort für die durch die Rechtsprechung abgedeckten Gesetze aber das DMV Regelwerk gehört nicht dazu )
sollte das nicht stimmen, dann lasse ich mich gerne durch jemanden mit Ahnung ( zb. Uwe Braun und auch andere mit entsprechender Ausbildung eines besseren belehren.

man könnte natürlich gleich verfahren, wenn aber den dmv alkoholtester der fa x und y als gut empfindet und im regelwerk als gültige Messgeräte auflistet, dann wäre das Messergebnis bindend.

also ich wurde an den alkotestern nicht geschult und das kann jeder !

und wenn der dmv 4 Geräte anschafft und diese dann immer an unterschiedlichen orten einsetzten würde , wäre das sicher finanziell zu bewältigen, immerhin hat der dmv ein Etat von 250000 euro.

zu 0,31 bzw 0,28 kann man locker machen wie der gesetzgeber, Grenzwert 0,3 und wenn das Messgerät 0,4 anzeigt hast du verloren .

also eine messtoleranz ,das ist ja üblich

1. Wenn der DMV das einfach so im Regelwerk vorschreiben könnte wären die Rechtsausschüsse stark beschäftigt. Jede subjektive Wahrnehmung ist heute anfechtbar. So wäre dann der Sport wirklich kaputt, und das willst Du ja nicht. So schreibst

2. Wieso sollte nur der DMV Tester haben, das würde bedeuten, wenn ich den Einsatzort der Testgeräte kenne, kann ich mich an anderen Turnierorte "besaufen", ohne das ich bestraft werden kann. Jeder Verein der ein Turnier ausrichtet bräuchte dann ein Testgerät. Wer bezahlt das?

3. Zum Thema Messtoleranz hat sich Lenny bereits sinnvoll geäußert (Verschiebung der Problemzone)

opc 22.11.2011 16:13

lenny, ich nehme mir jetzt mal Punkt für Punkt vor.


Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 228198)
1. Kein Alkoholkonsum ist eine klare Richtlinie. Während eines Turniers wird nicht getrunken. Wer dabei erwischt wird fliegt. Dafür brauche ich auch kein Messgerät. Wer um 9 Uhr morgens bereits mit einem Alkoholpegel auf den Platz, der hat dann wirklich auch schon ein ganz anderes Problem. (Im übrigen opc, auch wenn du bei 0,3 Promille einen Toleranzbereich ansetzt, verschiebst du die Grenze damit nur. Dann gehen die Diskussionen halt bei 0,39 oder 0,41 los...)

die Richtlinie ist vielleicht restrikt aber nicht klar, da sie ja gar nicht kontrolliert wird und ihr alle bisher dem dmv jede Kontrolle untersagt.
ich will keinen tolreanzbereich bei 0,3 sondern eine klare Regel 0,3 oder 0,5 ist mir egal , plus eine Toleranz für die ja so schlechten (aussage pinkydiver) Messgeräte



2. Es geht hier nicht (nur/vorrangig) um einen evtl. leistungssteigernden Einfluss von Alkohol, weswegen ja Doping und Alkohol getrennt genannt werden (und nicht in der Art wie "Doping (z.B. Alkohol)). Beides wird gleich bestraft, dennoch wird auch in der Sportordnung dazwischen unterschieden.

nicht ich habe gesagt, dass Alkohol doping ist, sondern es wird hier von einigen immer wieder in dem selben topf geschmissen, weswegen ich angeführt habe, dass man , wenn man meint es ist doping, dann sollte man es auch auf die doping liste setzen, dann aber auch mit allen Konsequenzen.

3. Es geht darum, einen geordneten Turnierablauf in einem sportlichen Umlauf zu gewährleisten. Da gehört Alkohol mit all seinen Nebenwirkungen auf Körper und Geist nicht herein. Dementsprechend geht es auch nicht darum, ein Mon Cherie oder eine überreife Banane zu verbieten. Wir sind nicht Sklaven einer Bemessungsgrenze, die mit technischem Gerät erst validiert werden muss. Es geht also vordringlich gar nicht, festzustellen, ob jemand 0,0 oder 0,1 Promille hat (steht ja auch gar nicht drin), sondern dass kein Alkohol in der Form konsumiert wird, dass der "sportliche Turnierablauf" gestört wird.

ich denke, dass mit 0,3 bis 0,5 Promille keiner ausfallend wird und den turnierablauf stören würde.Mon Cherie und die überreife Banane sind aber durch das regelwerk verboten. und dein letzter Satz ist hier auch falsch , es geht nämlich nicht nur um den Konsum, sondern auch um das mitführen und das spielen unter Einfluss von und alles ist total ( also 0,0 Promille ) verboten.

4. Im Gegensatz zu anderen Sportarten findet bei uns bei vielen Veranstaltungen eine große Durchdringung unterschiedlicher Gruppen (sowohl Spitzensport/erweiterter Breitensport als auch altersübergreifendes Teilnehmerfeld) statt. Allein aus Gründen des Jugendschutzes sollten wir zu unserer Vorbildfunktion stehen.

deswegen bin ich ja auch für eine vernünftige grenze, die durchaus auch kondoliert wird, das passiert doch bisher gar nicht.

4. Die Forderung nach einer 0,x-Promille-Grenze hat vermutlich gar nicht die von manchem gewünschte Lobby. Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass das Thema nur von ganz wenigen als tatsächlicher Änderungsbedarf im Raum steht.

vielleicht schreiben ja nur meine Gegner auf meine postings, ist bei fast allen Sachen so, die die dafür sind , demonstrieren ja meist auch nicht, oder hast du zb pro Stuttgart 21 Demos gesehen

5. Womöglich würde eine Lockerung dieser Regelung neue Zielgruppen erschliessen (neue Mitglieder). Ob diese aber dann die Leute sind, die wir uns wirklich wünschen und die unseren Sport voran treiben, sei mal dahingestellt. Im Gegenzug ist genauso vorstellbar, dass es bei einer entsprechenden Richtlinienänderung auch Austritte (womöglich sogar in größerem Ausmaß) gibt, vielleicht sogar gerade auch im Nachwuchsbereich, in dem auch die betroffenden Eltern ein Mitspracherecht haben.

deswegen bin ich ja dafür , mal die Mitgliederzahlen und Regelwerks und andere Änderungen bei uns im dmv gegenüber zu stellen. wenn das mit dem einen Bier zu Austrittserklärungen führen würde, dann dürften abdere Sportarten wie Fussball gar keine jugendlichen Mitglieder haben, denn dort ist Alkohol eben gar nicht verboten, es gibt immer nur Kampagnen zu diesen Thema


opc 22.11.2011 16:23

Zitat:

Zitat von cash (Beitrag 228231)
1. Wenn der DMV das einfach so im Regelwerk vorschreiben könnte wären die Rechtsausschüsse stark beschäftigt. Jede subjektive Wahrnehmung ist heute anfechtbar. So wäre dann der Sport wirklich kaputt, und das willst Du ja nicht. So schreibst

2. Wieso sollte nur der DMV Tester haben, das würde bedeuten, wenn ich den Einsatzort der Testgeräte kenne, kann ich mich an anderen Turnierorte "besaufen", ohne das ich bestraft werden kann. Jeder Verein der ein Turnier ausrichtet bräuchte dann ein Testgerät. Wer bezahlt das?

3. Zum Thema Messtoleranz hat sich Lenny bereits sinnvoll geäußert (Verschiebung der Problemzone)

zu 1) der dmv kann so einiges in sein regelwerk schreiben (er verbietet dir ja auch bestimmte balle oder den Genuss von Alkohol oder schreibt bestimmte Kleidung vor ) denn immerhin unterwirfst du dich ja freiwillig seinen regeln, du musst ja nicht Mitglied sein.

zu 2) meinetwegen, kann sich jeder verein einen tester kaufen, ich habe nur angeführt, dass der dmv sicher in der Lage ist ein paar Geräte ( ich habe nur als Beispiel die Zahl 4 genannt ) zu erwerben.
ich kenne übrigens alkoholtest noch aus der geteilten ersten Liga.

zu 3 ) das ist für mich keine Verschiebung der Problemzone, sondern ich denke, dass wir durch viele zu strikte regeln zb Alkoholverbot neue Mitglieder vertreiben bevor sie welche werden.
es geht den meisten minigolfern nämlich nicht um den spitzensport sondern um spass und Geselligkeit und bei einem trunier , dass dann mal 2 bis 3 tage dauern kann, sollte es in diesem rahmen auch möglich sein, ein Bier zur grillierst oder einen schoppen wein zu trinken, wenn es sich so ergibt. dies ist aber total verboten und dadurch fehlt vielen etwas. und zwar nicht um besser zu spielen.

denn seien wir doch mal ehrlich , bei den meisten Turnieren gewinnen immer die gleichen 10 % wenn überhaupt, warum meinst ihr kommen die anderen 90 % und warum werden die andern 90 % immer weniger ;-)

BvB 22.11.2011 17:14

Schreibt OPC:
deswegen bin ich ja auch für eine vernünftige grenze, die durchaus auch kondoliert wird, das passiert doch bisher gar nicht.

Wen willst Du denn zu Grabe tragen :D

pinkydiver 22.11.2011 18:42

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 228264)

Wen willst Du denn zu Grabe tragen :D

Den DMV ist doch klar :D :D :D :D :D :D

ReDiMa 22.11.2011 20:40

Aaaaahhhhh. Wie lange wollt Ihr Euch noch im Kreis drehen !?
So langsam wirds echt mühselig hier mitzulesen !

pinkydiver 22.11.2011 20:43

Zitat:

Zitat von ReDiMa (Beitrag 228272)
Aaaaahhhhh. Wie lange wollt Ihr Euch noch im Kreis drehen !?

solange bis OPC sein Regelwerk auf einer DIN A4 Seite fertig hat :D :D :D :D :D

goligolem 22.11.2011 21:17

Es gibt och eine vernüftige Regelung und die heißt das kein Alkohol erlaubt ist warum soll eine Grenze von 0,3 oder 0,5 Promille fest gelegt werden. Null Promille ist doch ok und außerdem ist dieser Vorschlag damals von einem Landesverband eingereicht wurden bei dem das Bier Grundnahrungsmittel ist.

Des weiteres bin ich als Schiedsrichter nicht befugt eine Alkoholkontrolle durchzuführen also werdeich einen Teufel tun wenn ich allerdings einen Atemalkohol riechen kann und der Spieler keinen geraden Gang mehr hat werde ich ihn nicht starten lassen, sozusagen zu seinen eigenen Schutz.

opc 22.11.2011 22:19

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 228264)
Schreibt OPC:
deswegen bin ich ja auch für eine vernünftige grenze, die durchaus auch kondoliert wird, das passiert doch bisher gar nicht.

Wen willst Du denn zu Grabe tragen :D


Das ist die auswirkung vom schnellen (ver)tippen und autokorrektur ;-)

Was ich nicht begreife ist, dass man lieber mit 0,0 promille ohne kontrolle lebt als mit 0,3 bzw 0,5 aber diese kontrolliert !

Und goligolem, der dmv könnte auch dir als schiedsrichter die befugnis zur atemalkoholkontrolle per regelwerk erteilen.

So lange die 0,0 promille nicht kontrolliert werden , ist das für mich einfach scheinheilig .

Und dann in der jetzigen so absoluten form des alkoholverbotes ( untersagen sogar jeglichen mitführen von alkoholischen lebensmitteln und getränken und ja da gehört auch ein yes torty dazu ) eher abschreckend in einen minigolfverein einzutreten als umgekehrt !

opc 22.11.2011 22:20

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 228274)
solange bis OPC sein Regelwerk auf einer DIN A4 Seite fertig hat :D :D :D :D :D

Das kannst du doch jetzt schon zb bei ruff als regeltafel erwerben !

Langt völlig !!!!

opc 22.11.2011 22:21

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 228267)
Den DMV ist doch klar :D :D :D :D :D :D

Das mache nicht ich, das macht er schon selbst ! Oder hast du das noch gar nicht bemerkt !

pinkydiver 22.11.2011 23:11

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228292)
Was ich nicht begreife ist, dass man lieber mit 0,0 promille ohne kontrolle lebt als mit 0,3 bzw 0,5 aber diese kontrolliert !

Und goligolem, der dmv könnte auch dir als schiedsrichter die befugnis zur atemalkoholkontrolle per regelwerk erteilen.

So lange die 0,0 promille nicht kontrolliert werden , ist das für mich einfach scheinheilig .
!

Kontrolle ist nicht durchführbar da sie zivilrechtlich anfechtbar ist, mit allen Konsequenzen wie Schadenserstaz Kostenerstattung und und und. das einzige was kontrollierbar ist ist der Alkoholgenuß auf der Anlage, die einzige handhabe eines Schiedsrichters ist der sichtbare Alkoholgenuß während des offiziellen Trainings oder Wettkampfes, wie willst Du den handeln bei einer Promille grenze von 0,3-05 Du siehst jmd Bier trinken nach Runde 1 und nach Runde 2 erneut, einer hat immer noch das gleiche erste Bier beim anderen ist es das vierte, das kannst Du nicht beweisen. Und hör endlich mal auf über YES Tortys und überreife Bananen zu diskutieren, das ist unerheblich.

Willst Du wirklich jeden Schiri an Atemtestern und deren zuverlässigen Gebrauch schulen, das ist nämlich unbedingt notwendig. Ich kann sturzbesoffen pusten und das Ding zeigt trotzdem fast nix an, wenn ichs geschickt anstelle, Verkehrspolizisten kennen die Tricks. Andererseits habe ich eine <Kaugummi hier zuhause garantiert ohne Alkohol, rein in den Mund 10x drauf rum kauen und sofort pusten Angezeigt werden ca 1,5 Promille - noch fragen, Atemalko-Test sind immer nur ein Indiz, den Beweis muß immer eine Blutprobe erbringen, diesbezüglich könnte der DMV vorschreiben was er will mit seinem Regelwerk, es hätte vor keinem Gericht oder Sportgericht bestand.

opc 23.11.2011 09:03

Pinky

Was willst du denn zivilrechtlich einklagen !

Da würdest du immer abgewiesen werden, weil du halt freiwillig Mitglied im dmv bist und du dich ja auch freiwillig dessen regeln unterwirfst !

Ich könnte ja auch sagen , ich finde die Regel Alkoholverbot doof ! Das ist ja auch nicht verboten, der dmv schränkt mich ein ;-)

Ist von der rechtlichen Sicht genau das gleiche .

Der dmv stellt die regeln auf und die gelten, wie sinnig das auch immer ist ! Leider .

Und zum Thema Sportgericht siehe die Entscheidung dmv Pokal Wolfsburg !

Entscheidungen werden nicht widerrufen, wobei ich mich da gefragt habe , wofür wir überhaupt eine höhere Instanz haben ! Wenn sie noch nicht mal krasse Fehlentscheidungen kippt ;-)

pinkydiver 23.11.2011 11:09

folgender Fall:
Ein Schiri läßt Dich blasen (erlaubter Grenzwert incl Toleranz sagen wir mal 0,4) das Ding zeigt 0,43 und der Schiri disqualifiziert Dich. Das Meßgerät ist nicht geeicht der Schiri hat es eventuell nicht richtig bedient, weil er das das erste Mail in der Hand hat, Du läßt Dich sofort ins Krankenhaus fahren und eine Blutprobe von Dir analysieren, dieser ergibt mit Hochrechnung auf den Minute in der du geblasen hast 0,38 somit wäre eine Disqualifikation nicht rechtens und das ist anfechtbar. ich kann meine Fahrtkosten für das Turnier einklagen, ist es en Teamwettbewerb und das team wurde auch disqualifiziert kann auch der Verein Ansprüche stellen, es kann zu einer Wiederholung des Spieltages kommen und und und, theoretisch kann ich darüber hinaus auf entgangen Lebensfreude und psychische Schäden plädieren und Schadensersatz fordern. Das Risiko geht doch niemand ein. Ob nun der Verband oder Schiri haftbar zu machen ist muß im Einzelfall geklärt werden.

Das ist genauso wie bei einem Verbot von Wetterkleidung etc. Der OS ist ja sogar theoretisch dafür persönlich haftbar zu machen, wenn Du bei einem Turnier im Regen auf die Fresse fliegst, weil die Bahnumrandung bemoost und glitschig ist, das wird bei Lehrgängen sogar so geschult. Und da kommt ruck zuck was zusammen, Krankengeld Verdienstausfall etc.

der DMV kann in seinen regularien festlegen was er will, wenn er aber Strafen ausspricht muß er auch den Beweis eines Vergehens auf Anforderung erbringen und das ist bei 0-8-15 Atenalkotestern ohne geschultes Personal nicht der Fall.

Also 0 Alkohol während der Wettkämpfe, wenn jmd bei Trinken gesehen wird kann man ihn Disqualifizieren, weil der Tatbestand dann zweifwlsfrei ist. Alles andere ist undurchführbar.
Was meinst Du denn, warum nicht regelmäßig Alkohollontrollen durchgeführt werden und das nur ganz kurz mal bei Einführung des Alkoholverbotes so um 1988 der Fall war, meist wurde es nur angedroht, was schon reichte das die Alkoholspezialisten nix getrunken haben und mit 40 aus der Eternitrunde kamen obwohl sie sonst sehr gute Spieler und sogar Nationalspieler waren. die meisten dieser Leute haben sofort ihre aktive Karriere beendet.

opc 23.11.2011 13:00

Disqualifikation
 
Wenn man es sieht( also das trinken )das ist doch genauso nicht durchführbar, du brauchst ja nur das gegenteil zu behaupten.


ich behaupte, dass da safft drin ist bzw es gar nicht meine flasche ist.

Dann steht aussage gegen aussage und bei 0,0 ist es dann genauso wie du es beschreibst.


Man behauptet einfach man hat nichts getrunken, wer will einem dann das gegenteil beweisen ?

Du ?

cash 23.11.2011 13:09

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228334)
Wenn man es sieht( also das trinken )das ist doch genauso nicht durchführbar, du brauchst ja nur das gegenteil zu behaupten.


MINIGOLF MACHT SPASS UND DIE ERDE IST EINE SCHEIBE !

Stimmt ja weil ich es behaupte.

Ich glaube hier ist einigen der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen.

pinkydiver 23.11.2011 13:56

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228334)
Wenn man es sieht( also das trinken )das ist doch genauso nicht durchführbar, du brauchst ja nur das gegenteil zu behaupten.


ich behaupte, dass da safft drin ist bzw es gar nicht meine flasche ist.

Dann steht aussage gegen aussage und bei 0,0 ist es dann genauso wie du es beschreibst.


Man behauptet einfach man hat nichts getrunken, wer will einem dann das gegenteil beweisen ?

Du ?

Ich sehe doch wenn jmd ne Flasche ansetzt und trinkt und kann auch feststellen was drin ist, das ist Beweis genug, und Du sagst doch immer daß das Regelwerk beinhaltet daß mitführen von Alk auf der Anlage schon strafbar ist , da widersprichst Du Dir jetzt doch mal wieder selbst. ba1:-)

opc 23.11.2011 14:27

Pinky,

Ich widerspreche mir nicht, nur scheinst du recht wenig mit der heutigen Rechtsprechung am Hut zu haben .

Bei Aussage gegen Aussage gilt immer noch , im Zweifel für den Angeklagten und wenn du sagst er hat getrunken und er sagt , dass er das nicht hat ! Ist das genau so ein fall .


Aber du kannst die das gerne von Juristen erklären lassen .

Und nicht ich Sage, dass das mitführen von Alkohol verboten ist, sondern es steht da ! Kannst du gerne im Regelwerk nachschauen !

pinkydiver 23.11.2011 14:36

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228340)
Pinky,

Ich widerspreche mir nicht, nur scheinst du recht wenig mit der heutigen Rechtsprechung am Hut zu haben .

Bei Aussage gegen Aussage gilt immer noch , im Zweifel für den Angeklagten und wenn du sagst er hat getrunken und er sagt , dass er das nicht hat ! Ist das genau so ein fall .


Aber du kannst die das gerne von Juristen erklären lassen .

Und nicht ich Sage, dass das mitführen von Alkohol verboten ist, sondern es steht da ! Kannst du gerne im Regelwerk nachschauen !

Du kannst das auch gerne klären lassen, wenn ich sehe als Schiedrichter , daß Du getrunken hast ist das kein Zweifelsfall der wo die Aussage gegen Aussage Regel anwendbar ist, ich hab ja auch geschrieben, daß Du immer gerne das regelwerk zitierst und mehr nicht.

Und Du hast Dir schon wieder widersprochen. mit Deinem Ausage gegen Aussage Zitat, wenn im regelwerk steht daß der Schiri befugt ist bei sichtbarem Alkoholgenuß die Leute zu sperren ist daß doch Deiner Meinung nach OK, der DMV kann j alles bestimmen wie er will --- Deine Aussage.

Aber wir kommen hier nicht weiter, irgendwer sollte mal dieses Thema schließen es führt zu nix

opc 23.11.2011 14:40

Zitat:

Zitat von cash (Beitrag 228335)
MINIGOLF MACHT SPASS UND DIE ERDE IST EINE SCHEIBE !

Stimmt ja weil ich es behaupte.

Ich glaube hier ist einigen der gesunde Menschenverstand abhanden gekommen.


Wenn du jemanden beim trinken erwischen solltest und er sagt , dass dies kein Alkohol war ! Dann Beweise ihm mal das Gegenteil ! Und zwar dann bitte so , wie ihr das bei mir immer anführt , nämlich Hieb und stichfest !

Das schaffst du nicht! Er kann immer sagen, das war nicht meine Flasche, du hast etwas gesehen, was so nicht war .

Und dann geht er , das sagt ja pinky, zum Zivilgericht und klagt auf Schadensersatz !

Und was sagst du dann vor gericht, aber meiner Meinung nach hat er ein Bier getrunken! Ich Wünsche dem Schiedsrichter dann viel Spaß !

Übrigens widerspreche ich mir hier absichtlich, weil ich mich eurer Argumentationen bedient habe , um deren Fehler aufzuzeigen


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