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head202 28.12.2012 18:24

Zitat:

Zitat von Hägar der Schreckliche (Beitrag 251542)
@head202:

Ist es eigentlich von Seiten des Verbandes her möglich, diesen "Sportfreund" wegen unsportlichem oder verbandsschädigenden Verhalten zu sperren? Kann sein Verein ihn nicht wegen vereinsschädigendem Verhalten ausschließen? Habe damals Bottrop ehrlich nie ganz verstanden, warum der Kollege dort so lange gelistet war...

D

Nein von der Verbandsseite ist das ist nicht möglich. Er agiert ja nicht im Namen des Verbandes sondern privat. Es wird weder der Verband oder der Verein bei seinen Aktivitäten genannt.
Nur wir, die ihn kennen, bringen ihn damit in Verbindung. Und was den Verein angeht, da hat er sich mittlerweile mit dem BGC Oberhausen sogar seinen eigenen gegründet.

wate 28.12.2012 23:09

Vielleicht setzt sich der BGC-Vorstand ja aus seinen Ebay-Nicknamen zusammen, und der bei Ebay angemeldete Köter ist Schatzmeister?

Daniel Christ 29.12.2012 06:07

Zitat:

Zitat von head202 (Beitrag 251548)
Nein von der Verbandsseite ist das ist nicht möglich. Er agiert ja nicht im Namen des Verbandes sondern privat. Es wird weder der Verband oder der Verein bei seinen Aktivitäten genannt.
Nur wir, die ihn kennen, bringen ihn damit in Verbindung. Und was den Verein angeht, da hat er sich mittlerweile mit dem BGC Oberhausen sogar seinen eigenen gegründet.

Das kann ich so nicht glauben. Im Umkehrschluß würde das heißen, dass ich im Privatleben alles machen könnte ohne vom Verband Bestrafungen erwarten zu müssen!
Ich könnte also theoretisch rein privat einen anderen Mnigolfer körperlich verletzen und üßte dann nur mit den zivilrechtlichen Folgen leben!?!?

head202 29.12.2012 06:38

Zitat:

Zitat von Daniel Christ (Beitrag 251559)
Das kann ich so nicht glauben. Im Umkehrschluß würde das heißen, dass ich im Privatleben alles machen könnte ohne vom Verband Bestrafungen erwarten zu müssen!
Ich könnte also theoretisch rein privat einen anderen Mnigolfer körperlich verletzen und üßte dann nur mit den zivilrechtlichen Folgen leben!?!?

Das ist völlig richtig.

Der Verband kann nur bei Verstößen gegen sein Regelwerk eingreifen und das auch nur während einer offiziellen Veranstaltung. Ein verbandsschädigendes Verhalten, außerhalb einer offiziellen Veranstaltung, liegt auch nur dann vor, wenn derjenige vorgibt, oder den Eindruck erweckt, er würde im Auftrag oder im Namen des Verbandes handeln. Genauso verhält sich das im Verein. Nur der Umstand, daß hier Minigolfartikel gekauft oder verkauft werden, reicht mit Sicherheit nicht aus.

Daniel Christ 29.12.2012 09:26

Demnach könnte der Verband auch niemanden sperren, der ein privates Turnier durchführt bzw. an einem nicht offiziellem Turnier teilnimmt.

head202 29.12.2012 15:16

Zitat:

Zitat von Daniel Christ (Beitrag 251563)
Demnach könnte der Verband auch niemanden sperren, der ein privates Turnier durchführt bzw. an einem nicht offiziellem Turnier teilnimmt.

Du hast ne PN

Michelino 29.12.2012 18:32

Zitat:

Zitat von Daniel Christ (Beitrag 251563)
Demnach könnte der Verband auch niemanden sperren, der ein privates Turnier durchführt bzw. an einem nicht offiziellem Turnier teilnimmt.

Das wäre dann ein Verstoß gegen die geschriebenen Regeln.
Herbert hat recht - dort, wo keine Regeln des Verbandes übertreten werden, kann dieser Verband gegen ein Einzelmitglied nicht vorgehen. Mitglieder des Bundesverbandes sind die Landesverbände, die der Landesverbände sind die Vereine. Ein LV kann also gegen einen Verein etwas unternehmen, wenn der z.B. einen nicht regelkonformen Heimplatz hat, seine Beiträge nicht bezahlt oder ähnliches.
Ein Durchgriff des Landesverbandes über den Verein hinweg auf den Einzelspieler, z.B,. wegen "verbandsschädigenden Verhaltens", wie hier angedeutet, ist in einem Fall, der nicht direkt Verbandsregeln betrifft, rechtlich nicht möglich.
Was aber wohl möglich wäre (und auch gelegentlich schon praktiziert wurde) ist, dass Platzbetreiber (Vereine oder natürliche Personen) in begründeten Fällen gegen eine solche Person von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie auf diese Weise sanktionieren.

head202 29.12.2012 19:33

Zitat:

Zitat von Michelino (Beitrag 251575)
Das wäre dann ein Verstoß gegen die geschriebenen Regeln.
Herbert hat recht - dort, wo keine Regeln des Verbandes übertreten werden, kann dieser Verband gegen ein Einzelmitglied nicht vorgehen. Mitglieder des Bundesverbandes sind die Landesverbände, die der Landesverbände sind die Vereine. Ein LV kann also gegen einen Verein etwas unternehmen, wenn der z.B. einen nicht regelkonformen Heimplatz hat, seine Beiträge nicht bezahlt oder ähnliches.
Ein Durchgriff des Landesverbandes über den Verein hinweg auf den Einzelspieler, z.B,. wegen "verbandsschädigenden Verhaltens", wie hier angedeutet, ist in einem Fall, der nicht direkt Verbandsregeln betrifft, rechtlich nicht möglich.
Was aber wohl möglich wäre (und auch gelegentlich schon praktiziert wurde) ist, dass Platzbetreiber (Vereine oder natürliche Personen) in begründeten Fällen gegen eine solche Person von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie auf diese Weise sanktionieren.

Eigentlich wollte ich dazu hier nichts mehr schreiben, da das mittlerweile wieder einmal Formen annimmt, die fast nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben.

Michael willst Du Dich wirklich als Richter aufspielen, wenn sich zwei Minigolfer im rein zivilrechtlichen Bereich in die Haare kriegen. Hier behauptet jemand das ein Ball nicht per Post angekommen ist. Beim nächsten mal behauptet jemand, ein anderer hätte ihm fernab von einem Minigolfplatz 10 € geklaut. Dem nächsten verkaufe ich ein Auto, das nach 2 Monaten einen Motorschaden hat und der behauptet nun, ich hätte das beim Verkauf schon gewußt.

Hallo!!! Wo soll das hinführen??? Hierfür gibt es Zivilgerichte, die es schon manchmal schwer genug haben, die Wahrheit herauszufinden.

dersven 29.12.2012 21:53

Hallo,

alles in Ordnung, die Gerechtigkeit hat gesiegt.

Das Thema ist für mich erledigt.

Kriegt Euch bitte nicht in die Haare, das ist es nicht wert !!


Grüße dersven

wate 29.12.2012 22:17

Was ist denn passiert?


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