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25 Euronen
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Das sehe ich auch so, aber ich wäre nicht überrascht, wenn der DMV 250 € nehmen würde.
(Für neu errichtete Anlagen gilt ja etwas anderes als für solche, die vor 2006 gebaut wurden, aber wie kommt Breminho auf 300 € für die Hallenbahn in Halver?) |
@tg
vlt. kommt die Mehrwertsteuer noch drauf |
Zitat:
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Es läßt sich nicht beantworten... von welchen Faktoren hängen die Gebühren denn ab, doch wohl nicht vom Standort oder Bahnensystem? Und hoffentlich nicht von den involvierten Personen...
Dann unabhängig von einem konkreten Fall formuliert: Wieviel kostet im Bereich des DMV die Lizenzierung (Erstabnahme) einer vor 2006 errichteten Einzelanlage, wenn kein MC-Premiumvertrag abgeschlossen wird? (Reicht das an Angaben?) |
Zitat:
Nur, darf/kann/muß die MwSt. überhaupt berechnet werden? Es handelt sich doch um das Erheben von Gebühren im Auftrag der WMF. Nach meinem Verständnis kann die Umsatzsteuer nicht auf die Gebühr, sondern nur auf die Dienstleistung angewandt werden -- die im Fall der Erstabnahme aber kostenfrei ist, da die 250 € an die WMF durchgereicht werden. Steuerexperten, bitte. ;) |
Als vergleichbaren Fall habe ich gefunden, wenn ein Dienstleister die Kfz-Zulassung für einen Kunden übernimmt. Dann sind die verauslagten Zulassungsgebühren ein "durchlaufender Posten", auf den er in seiner Rechnung keine MwSt./USt. aufschlagen muß -- im Gegensatz zu dem Betrag, den er für die Dienstleistung berechnet. Wäre letzterer 20 € netto und die Gebühren 50 €, so bekäme der Kunde 50 + 20 × 1,19 = 73,80 in Rechnung gestellt und nicht (50 + 20) × 1,19 = 83,30.
Kann jemand sagen, wie das in den Rechnungen für die Anlagenabnahme aussieht, ist dort MwSt. aufgeschlagen und worauf? Wer ist der Rechnungssteller (DMV oder MM GmbH)? |
up ;)
Ich bringe das Thema noch einmal vor, da es zur Delegiertenversammlung der WMF, die gestern in Kroatien stattfand, auch einen Änderungsantrag zur Anlagenlizenzierung gab. Ausführliches Informationsmaterial findet sich hier: https://gov.minigolfsport.com/downlo...7-pdf/download (da ist die WMF vorbildlich).
***************************** Achso, da war ja noch etwas... Zitat:
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Update zum vorherigen Beitrag:
zu 1: Im DMV werden tatsächlich auch für die Erstabnahme von vor 2006 gebauten Anlagen 250,00 EUR plus MwSt. berechnet, es wird also nicht nach Baujahr unterschieden. Und das, obwohl die WMF in diesen Fällen nur 10% der Gebühr ansetzt (25,00 EUR). Nette Gewinnspanne... zu 2: Die Rechnungen kommen von der Minigolf Marketing GmbH und enthalten MwSt., sowohl für den Dienstleistungsanteil (im Fall der Verlängerung) wie auch auf die WMF-Gebühren. Die WMF selbst stellt die Gebühren (umsatz-)steuerfrei in Rechnung. zu 3: Der Antrag ist angenommen worden und wird zum 1.1.2018 umgesetzt, d.h. ab dann gibt es eine einheitliche WMF-Gebühr von 250,00 EUR. Das bedeutet Mehreinnahmen für die WMF -- und für die MM GmbH, daß statt 225,00 nun 0,00 EUR 'hängenbleiben'. |
War halt bis jetzt eine gute Einnahmequelle für die MM (DMV).
Wird wohl bald wieder eine Gebührenerhöhung vom DMV kommen, damit sie wieder daran verdienen. |
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