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besitzstandswahrung
@ bärliner
besitzstandswahrung hat nichts mit ausbildungsinhalten zu tun, wenn dies so wäre müßtest du dauernd einen neuen führerschein machen, da sich dort die anforderungen auch ständig ändern. bei der besitzstandswahrung geht es allein um die bisherigen rechte. ein schiri konnte wenn er die ausbildung hierzu gemacht hat , in jeder liga als schiri eingesetzt werden ein oberschiri konnte das auch und zwar auch in jeder liga. dann habt ihr den lehrgang buli eingeführt. damit habt ihr ab dann die lizenzen ( aber nur für neuerwerber ) beschränkt, vielleicht habt ihr das schlauerweise auch irgendwo schriftlich niedergelegt, ansonsten war der aufbaulehrgang ja in der praxis gut aber theoretisch für die katz. somit hat jeder lizenzinhaber jetzt durch die besitzstandswahrung mindestens die lizenz b und einige ( aufbaulehrgangsteilnehmer und besitzer der lizenz vor einführung des aufbaulehrganges ) die lizenz a. das ein paar sogar besser gestellt werden interessiert , die die schlechter gestellt werden , bestimmt wenig. aber frage doch einfach mal bei uwe braun nach , der hilft doch gerne bei juristischen fragen aber es gibt noch mehr echte juristen unter den minigolfern. die können das bestimmt auch. |
wikipedia
Besitzstandswahrung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche Die Besitzstandswahrung (auch als Schlechterstellungsverbot bezeichnet) ist ein Begriff des Arbeits- und Verwaltungsrechts. Sie gibt Personen Rechtssicherheit bei geänderten Rechtsvorschriften. Diese dürfen in der Regel nicht dazu führen, dass eine Person durch eine Neuregelung schlechter gestellt wird. Indirekt wird die Besitzstandswahrung in Gesetzestexten manchmal mit Formulierungen wie „Paragraph ... des ...-Gesetzes bleibt davon unberührt“ festgelegt. Eine Besitzstandswahrung kann befristet geregelt sein. Beispiele [Bearbeiten] Ein Beispiel für die Besitzstandswahrung ist die Umstellung von den alten deutschen Führerscheinklassen 1-5 (verwendet bis 31. Dezember 1998) auf die neuen EU-Führerscheinklassen A-D und zugehörige nationale Klassen. Wurde die Fahrerlaubnis nach der alten Klasse 3 (PKW bis 7,5 Tonnen) vor dem 1. April 1980 ausgestellt, beinhaltete dieser automatisch auch die später eingeführte Klasse 1a (Deutschland) bzw. A1 (EU). Personen, die ihre Fahrerlaubnis bereits vor diesem Zeitpunkt erhalten haben, sind auch mit dem EU-Führerschein berechtigt, entsprechende Fahrzeuge zu führen, obwohl für diese nach gültigem Recht eine separate Prüfung notwendig wäre. |
Zitat:
Es ist auch völlig uninteressant, ob sich durch die Regelung irgendwelche Leute besser stellen, letztendlich darf sich nach meinem bescheidenen juristischen Verständnis keiner schlechter stellen. Das wäre z.b bei mir der Fall - habe den "normalen" Kombi-Schiri-Schein letztes Jahr gemacht, und darf nun nicht mehr in der Regionalliga ins Schiedsgericht. Da ich zurzeit der einzige Schiri in unserer Mannschaft bin, werden wir somit deutlich schlechter gestellt, oder etwa nicht? Letztendlich ist das sehr gut mit den Führerscheinen zu vergleichen - ich darf mit meinem 1989 erworbenen Klasse 3 Führerschein noch 7.5t fahren - Leute die den Schein deutlich später gemacht haben, dürfen dieses nicht mehr. Nur noch wenn sie einen erweiterten Führerschein machen, in denen dann auch zusätzliche Inhalte vermittelt werden. Ist fast 1:1 zu übertragen. Ach was genau muss denn ein Schiri im NBV in der Regionalliga anders machen, als ein Schiri in der NBV-Oberliga? Hier würde mich eine detaillierte Antwort interessieren. |
travis
du brauchst dir keine gedanken machen, der dmv hat sicherheitshalber die sportordung vergessen zu ändern, dort gibt es die begriffe schiri lizenz a b oder c nicht, dort wird nur vom oberschiedsricher/ schiedsrichter gesprochen.
daher kannst du bis zu einer änderung der sportordnung weiter mit deiner schiri lizenz auch überregional richten. oder sehe ich das auch falsch |
Zitat:
Die Lizenzstruktur ergibt sich ausschließlich aus der Lizenz- und Ausbildungsordnung. |
Wenn es stimmt, das es noch nicht einmal schriftliche Prüfungsbögen gibt, dann sollte ich eine so unausgegorene Sache auch nicht auf den Tisch bringen.sp:-)
Wenn ich Änderungen im Regelwerk oder sonstwo anstosse, darf ich nicht die Idee verabschieden und dann mal in der Zukunft sehen, wie ich es umsetze. Der Unmut vieler wäre nicht gegeben, wenn ein fertiges Konzept vorliegen würde, mit genauen Daten zur Übergangslösung (großzügig bis zum letzten Auslauf der aktuellsten Lizenz, also 4 Jahre) und auch ein Lehrgangswesen, welches zumindest in den Prüfungsfragen einheitlich im DMV sein sollte. |
Wer darf dann eigentlich bei einem Internationalen Grand Prix Turnier Schiedsrichten.
Schiedsrichter C, Schiedsrichter B oder nur Schiedsrichter A |
Zitat:
Also mit A macht du auf jeden Fall nichts falsch ;) :D :D :D |
Zitat:
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Ich denke man sollte mal die Interpretation von unserem Bundeslehrwart abwarten nicht das dieser sagt es bleibt mit den alten Lizenzen so wie es bis jetzt war und für alle neuen Lizenzen gelten auch die neuen Einsatzgebiete !!!
Nicht für ungut Bärliner aber ich bin nicht ganz sicher in wie weit deine Meinung mit der vom Bundeslehrwart Lothar Homey decken. Und da wohl noch keiner das offizielle Protokoll gelesen und der DMV noch nichts veröffentlich hat sollte man auch mal abwarten. |
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