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Zitat:
Hier unter Sportkollegen mit Klage zu drohen, ist nicht die feine Englische Art. Sollte es wirklich dazu kommen, wünsche ich Dir, das derjenige, den Dein Haß getroffen hat weiß, wo Dein Haus wohnt !! Ich habe fertig |
Hier stellt sich die Frage, was Du unter der "feinen Englischen Art" verstehst. Offenkundig nicht viel.sp:-)
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An fireglow und kapt blau
Wenn ihr mir eure email addies mitteilt, die ihr aus diesem , von mir versehentlich in die welt hinausgeschickten verteiler , mitteilt. Dann bin ich gerne bereit, eine email, an die mir bekannten ballhändler mit der bitte um löschung eurer dann genannten email addies zu veranlassen. Allerdings ist das ja auch nicht gewollt, Der und ähnliche werden ja nicht nur von ballhändlern sondern auch von vereinen genutzt um für turniere usw zu werben . Schade, wenn dies ein paar minigolfer verhindern, die ja leicht wieder gelöscht werden könnten ! Sie müssten sich ja nur zu erkennen geben. |
@OPC
Oliver reagiere doch einfach gar nicht mehr auf dieses Mist. Der blaue Kapitän ist doch genauso ein Dummy, wie der Dummfrager, vor ein paar Monaten (?????1996). Der hat sich, (wenn er nicht gar der selbe ist ba1:-) ), nur angemeldet, um hier ein bischen für Unruhe zu sorgen. Ich glaube jedoch viel mehr, daß Fireglow86 und KptnBlau ein und die selbe Person sind. |
Guten Morgen,
@OPC: Genau Dich habe ich mit meinem aktuellen Post nicht angesprochen. Im übrigen habe ich Dir meine Mailadressen, die möglicherweise im Verteiler gelandet sind, längst per PN mitgeteilt. Vielmehr ging es mir darum, dass auch die, die möglicherweise meine Mailadresse aus Deinem Verteiler gefischt haben, es unterlassen mir Werbemails zu schicken. Der betroffenen Person habe ich ebenfalls direkt auf die Mail geantwortet. @EllenSuhrbier Wir haben ja zum Glück Religionsfreiheit - daher kannst Du an das glauben was Dir gefällt. Mit Deiner Vermutung liegst Du aber leider daneben.sp:-) Viele Grüße, Michael |
Ja weiter so :) :) Ich will Äktschen sehen !!
aber mal zum Thema: Rechtsgrundlagen Grundsätzlich gilt nach dem Bundesdatenschutzgesetz folgendes: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit das Bundesdatenschutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 BDSG). Sie müssen daher grundsätzlich der Weitergabe Ihrer Adresse zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung ist die Weitergabe nicht zulässig, sofern nicht das Gesetz die Weitergabe ohne Zustimmung erlaubt. Gem. § 28 Abs. 3 BDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten - und damit auch Ihrer Adresse - zulässig, wenn die Weitergabe der Daten für Zwecke der Werbung erfolgt und wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt. Und Minigolfwerbemails gehen ja nunmal alle an Angehörige einer Personerngruppe (nämich Spieler), Bezüglich der Mails ohne BCC Verteiler, konnte ich leider keine eindeutigen Rechtsgrundlagen finden, da es sich jedoch nur um Mailadressen und keine weiteren personenbezogen Daten handelt und zudem viele Mailadressen keinen Rückschluß auf die Person gestatten, dürfte es keine rechtliche Grundlage geben , die das nicht erlaubt. Aber auch da gibts unter Juristen unterschiedliche Meinungen und Urteile zu Spezialfällen die icht unbedingt auf unseren Fall übertragbar ist. Nicht erlaubt ist auf jeden FAll der Handel mit so gewonnen Mail-Listen. Und wer per MAil dem Absender mitteilt, daß er aus dem Verteiler herausgenommen werden will, der muß auch dort verschwinden. Daran sollten sich alle Mailer halten, sonst kann es wirklich juristenschen Ärger geben. So und jetzt haltet mal die Bälle flach, es geht nur um Minigolf!! Unser Sport war eigentlich mal eine friedliche Interessengemeinschaft , aber mittlerweile zicken viele wegen irgendwelcher Lapalien andere Sportkollegen permanent an, das tut der öffentlchen Darstellung des Minigolfsportes nach außen sicher auch nicht gut |
pinky
manchmal aber nur manchmal sind wir tatsächlich einer meinung ! |
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was du mit der Rechtsgrundlage ausdrücken willst, habe ich leider nicht verstanden. Ich lese daraus aber, dass man Werbemails nur mit Zustimmung verschicken darf. Zitat:
Liebe Grüße, Michael PS: Ich habe schon lange Mails an die betreffenden Stellen geschickt und bisher haben alle meinem Wunsch entsprochen. Das heisst trotzdem nicht, dass es für andere OK ist mir Spam zu schicken. |
Ihr nutzt eure Kundenmacht zu wenig aus und lasst euch eine sinnlose rechtliche Diskussion aufzwingen. Dabei seid ihr als potenzielle Kunden doch die Mächtigen auf dem Markt, und die Ballhändler sind in der Pflicht.
Schreibt doch hier einfach mal rein: Als Ballhändler hast du nur dann eine Chance, mir was zu verkaufen, so lange du mir noch kein Spam geschickt hast. Nach deiner ersten Spam-Mail kommst du bei mir (und meinen Kumpels?) auf die schwarze Liste, und dann ist es für immer aus mit Ballkäufen. Dann müssten die Mails doch eigentlich von selber aufhören. |
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