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Aus welcher Quelle nimmst Du die Information? Auszug aus Hessen.de zur Auslegung der Landesverordnung Hessen Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Dabei muss während der Sportausübung jederzeit ein Abstand von mindestens drei Metern zur nächsten Trainingsgruppe eingehalten werden, wenn sich mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig auf einer Sportanlage aufhalten. Hier ist lediglich von Trainingsgruppen die Rede. Wettkampfsport im Amateurbereich ist nicht erlaubt.. |
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Tatsache ist zum in dest bis Sonntag dürften wir in hessen trainieren wenn wir woillen, ob das sinnvoll ist lasse ich m al dahin gestellt sein |
Die Einschränkung zu Amateurwettkämpfen ergibt sich indirekt.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und allgemeine Hygieneregeln eingehalten werden. Genaueres regelt ein Erlass vom 3. November 2020. Zuschauer sind nicht gestattet. Der Satz nimmt die Amateure aus. |
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Dann täuscht sich aber auch ein Mitarbeiter aus dem Bereich „Recht und Datenschutz“ des Landessportbundes Hessen, mit dem ich vorige Woche über die Durchführung von Amateursportwettkämpfen gesprochen habe. Zitat:
Na, hoffentlich gilt noch das Gegenteil. Und danach sind Wettkämpfe auch im Amateursport durchführbar, solange sie nicht verboten sind. |
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Aber warum seid ihr alle so geil auf Minigolfturniere während der Pandemie?? Es gibt mittlerweile so viele infizierte Minigolfer (auch in Deutschland) und sogar 2 Todesfälle mit Corona - denkt mal darüber nach !!! Mit dem einen Verstorbenen habe ich rund 6 Wochen vor seinem Tod noch bei meinem einzigen Wettkampf letztes Jahr in einer Paarung zusammengespielt - seitdem denke ich anders über COVID19 |
Hallo Dirk,
ich denke, dass es Thomas eher um die Diskussion an sich geht und nicht das er spielen möchte. Die überwiegende Mehrheit wird in der derzeitigen Situation kein Interesse an Turnieren haben. @Thomas: dann hat der Mitarbeiter des LSBH unrecht. Wenn es stimmen würde, warum hat der LSBH dann eine Vorlage zur Durchführung von Veranstaltungen im Ampelsystem an den hessischen Landtag eingereicht? Zitat: „Das ist jetzt eine interessante Frage … sind wir schon in einer Lage, in der alles, was nicht explizit erlaubt ist, verboten ist?“ Die juristische Logik ist hier - Verbot - partielle Erlaubnis - Einschränkung der partiellen Erlaubnis Zusammenkünfte sind verboten, es gibt jedoch Ausnahmen. Auch wenn ich während meines Studiums nur ein paar Vorlesungen im Bereich Jura besucht habe, sollte ein Jurastudent im 1. Semester den Fall rechtssicher entscheiden können. Rechtsgrundlage: Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) (Stand 08.03.2021). §1 Zusammenkünfte und Veranstaltungen §1 (1) regelt, wer sich im öffentlichen Raum treffen darf. Anmerkung: ein Minigolfplatz ist wohl unstrittig dem öffentlichen Raum zuzuschreiben. §1 (2) hier sind Ausnahmen benannt § 2 Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb §2 (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen und folgende Angebote sind für den Publikumsverkehr untersagt: Anmerkung: der Minigolfspieler-/in ist Publikum im Sinne der Verordnung. §2 (1) Ziffer 5. Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) Anmerkung: mit diesem Passus sind Minigolfplätze zunächst geschlossen. Die partielle Erlaubnis zum Verbot: §2 (2) Der Freizeit- und Amateursport ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur alleine oder in Gruppen, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 erlaubt ist, gestattet. Anmerkung: §2 (2) ist die Ausnahmegenehmigung zum Nutzungsausschluss nach §2 (1) und ist daher die Grundlage der Trainingsmöglichkeit. Gruß Ralf |
Danke, Ralf, für die gut begründete Darstellung; so kann man diskutieren.
Es hängt also an der Frage, ob Sportwettkämpfe an sich Veranstaltungen sind. Wenn ja, dann sind sie zurzeit grundsätzlich verboten und es bedarf der expliziten Erlaubnis (die es für den Amateursport nicht gibt)* – das ist soweit überzeugend. * (aber auch da ein paar Ausnahmen …) Nicht zustimmen kann ich dir in der Einschätzung, daß Minigolfanlagen (immer) öffentlicher Raum seien. Gerade wenn die Anlage für die Durchführung eines Turniers gesperrt ist (und auch keine Zuschauer hineingelassen werden), ist sie meiner Auffassung nach kein öffentlicher Raum mehr. Ich werde speziell an dem Punkt zu den Veranstaltungen beim LSB nochmal nachhaken. Jetzt breche ich aber erstmal auf in den öffentlichen Raum. :) Beim folgenden schätzt du mich übrigens genau gegenteilig ein: Zitat:
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Ironie Modus an:
Wenn Du auf Basis der derzeitigen pandemischen Lage gerne Turniere spielen möchtest, könnte ich mir vorstellen, dass dies möglich ist. Du müsstest halt nur eine weitere Person finden, welche auch spielen möchte. Wenn Patricia und ich gegen Dich spielen, wäre es coronatechnisch erlaubt in einer Dreierpaarung zu spielen. 2 Haushalte mit bis zu 5 Personen. Wäre halt nicht wirklich spannend, da Du als Sieger mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit bereits feststehen würdest. Ironie Modus aus: Ich würde mich auch sehr darüber freuen, wenn es die Pandemielage wieder zulässt Turniere zu spielen. Allen mir fehlt der Glaube, dass dies zeitnah durchführbar ist. |
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