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head202 20.02.2014 15:07

Zitat:

Zitat von Travis (Beitrag 269671)
Wate - das stimmt SO definitiv nicht. In meinem Kommentar habe ich mich nicht auf die Person aus OB bezogen, sondern vielmehr die "Meinung" von head kommentiert, der hier einem anderen Ebay´er (der keineswegs dafür bekannt ist, dass er selbst auf seine Aktionen bietet) unterstellt, andere über den Tisch zu ziehen. Ich bitte das klar zu trennen !!!

Wenn Du das seinerzeit aus meinem Beitrag herausgelesen hast, bin ich aber vollkommen falsch verstanden worden. Ich weiß nicht mal wer sich hinter dem Nickname verbirgt, wie könnte ich dann behaupten das er auf seine eigene Ware bietet. Auch unserem Freund aus Oberhausen würde ich das nicht unterstellen.

Bei dem Herrn aus Berlin stören mich die hohen Startpreise. Du wirst jetzt sagen, da muß ja keiner drauf einsteigen. Die Versuchung ist jedoch sehr groß, wenn man gerade den Ball gerne hätte.

EllenSuhrbier 23.04.2014 15:22

Achtung - unser Oberhausener Freund hat wieder mindestens 2 neue Accoun ts bei eBay

nightwish_2014
ken_hensley_2014

und die berühmte MArmortreppe hat auch weitgehend ausgedient, bei jedem Account gibts fast einen anderen Untergrund

VPF 23.04.2014 15:49

Zitat:

Zitat von EllenSuhrbier (Beitrag 272789)
Achtung - unser Oberhausener Freund hat wieder mindestens 2 neue Accoun ts bei eBay

nightwish_2014
ken_hensley_2014

und die berühmte MArmortreppe hat auch weitgehend ausgedient, bei jedem Account gibts fast einen anderen Untergrund

ich weß nicht, was dieser Running Gag soll.
Dem geht doch einer ab und er lacht sich nen Ast, wenn er sieht, wie sich die Leute aufregen.
Ist ja doch nichts dran zu ändern !

Yoda 25.04.2014 11:56

Unser Jung war auf dem Transfermarkt tätig und hat neue Spielereingekauft
firefly_2014
holy_diver_2014

wate 25.04.2014 12:50

Zitat:

Zitat von VPF (Beitrag 272791)
ich weß nicht, was dieser Running Gag soll.
Dem geht doch einer ab und er lacht sich nen Ast, wenn er sieht, wie sich die Leute aufregen.
Ist ja doch nichts dran zu ändern !

Ihm wird das Lachen am 7. Mai vergehen.

Prinz-Joachim 25.04.2014 17:04

Arnold Fröhn
 
Was soll der ganze Scheiß ???

Ich dachte Deutschland wäre ein Rechtsstaat in der als Erstes die Unschuldsvermutung gilt.
Wer gibt hier jemand das Recht vorab zu urteilen, vor allem aus der Entfernung und ohne besseres Wissen.
Sollte sich jedoch eine rechtskräftige Verurteilung heraus stellen, muss der Verband Konsequenzen ziehen.

Noch was. Jeder kann sein Eigentum verkaufen wie er will.

wate 25.04.2014 17:20

Zitat:

Was soll der ganze Scheiß ???

Ich dachte Deutschland wäre ein Rechtsstaat in der als Erstes die Unschuldsvermutung gilt.
Wer gibt hier jemand das Recht vorab zu urteilen, vor allem aus der Entfernung und ohne besseres Wissen.
Sollte sich jedoch eine rechtskräftige Verurteilung heraus stellen, muss der Verband Konsequenzen ziehen.

Noch was. Jeder kann sein Eigentum verkaufen wie er will.
Meintest Du mich damit?

Falls ja, will ich Dir gerne antworten: Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Sie gilt z.B. auch für einschlägig Vorbestrafte, die in erster Instanz erneut verurteilt wurden und nun der Berufung entgegensehen. Mit der Entfernung hast Du Recht, mit dem besseren Wissen nicht. Und noch eins zur Entfernung: Mir ist die Entfernung zu solchen Menschen lieber als die Nähe z.B. auf einem Minigolfplatz.

Die EBAY-Geschichten spielen hierbei keine Rolle, werfen allerdings auch ein Licht.

wate 29.04.2014 09:26

Wir gehen weiter von der Unschuldsvermutung aus und reden über das, was in der öffentlichen Sitzung am 7.1.2014 vor dem Amtsgericht Bottrop verhandelt wurde.

Die Anklage lautete, dass OS auf der Minigolfanlage am Stenkhoffbad vor 2 kleinen Mädchen masturbiert hätte. OS gab an, er habe "lediglich" uriniert.. Die beiden Kinder wurden vom Richter daraufhin angehört, und sie waren sich nach 6 Monaten nicht mehr sicher, ob das "nur" pinkeln oder mehr war. Wir reden von kleinen Kindern - wie schlimm ist das, wenn sie vor Gericht aussagen müssen. Dies mal nur so nebenbei.

Das Gericht ging dann vom Anklagepunkt "masturbieren" weg und wollte nun das Vorstrafenregister vorlesen. Daraufhin wurde beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen,. was der Richter jedoch ablehnte.

Es gibt 4 Vorstrafen, u.a. unerlaubter Waffenbesitz, Betrug und Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften.

Zwar wurde OS bezüglich letztgenannter Vorstrafe in der jüngsten Vergangenheit nicht mehr auffällig, doch kam der Richter trotzdem nicht umhin, das Pinkeln aus einer Entfernung von 5 Metern vor Kindern als Straftat zu werten, weshalb es vorm AG eine Verurteilung zu 5 Monaten auf Bewährung gab.

Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Essen ist am 7. Mai 2014 um 11:30 Uhr im Saal 244 (LG Essen). Die Verhandlung ist öffentlich. AZ: 33 Ns 42/14

Das Sport- und Bäderamt Bottrop hat ihm das Pachtverhältnis fristlos gekündigt und ihm Hausverbot für die Minigolfanlage erteilt.

tg 29.04.2014 09:40

Ist das die Veröffentlichung, die du am 17.03.14 in Beitrag #36 des "geschlossenen" Themas "neuer Gag aus Oberhausen" angekündigt hast?

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 271049)
Ich kündige hiermit für Ende nächster Woche hier eine Veröffentlichung an, die ich aus zwingenden Gründen für notwendig und unumgänglich halte. Der NBV-Landesverband sowie Gerd Zimmermann sind bereits von mir informiert.


wate 29.04.2014 09:44

Warum fragst Du?

Wie Du nachlesen kannst, habe ich nach dieser Ankündigung 3 Tage später den Termin der Verhandlung vorm LG Essen gepostet.


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