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Turniere sonntags um 11:00 Uhr zu starten würde in unserem LV allein schon daran scheitern, dass du kaum einen Platzbesitzer findest, der auf das sonntägliche Nachmittagsgeschäft verzichten mag.
Und zu den nicht angemeldeten Turnieren @BerndF: ein Turnier muss nicht schon dann angemeldet werden, wenn Vereinsspieler mitspielen wollen, sondern nur, wenn auch noch ein Verein der Veranstalter ist. |
@ di stefano
die aussage ist zwar richtig, aber kann dann für teilnehmende vereinsspieler folgen haben Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet werden. die turnierarten sind hier aufgezählt 3. Turnierarten (1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden: a) Meisterschaftsturniere b) Offizielle Turniere c) Verbandsturniere das nicht genehmigte turnier finde ich hier nicht. bärliner schreibt zwar immer man soll da alles nicht so eng sehen, und so wird es bisher auch ausgelegt, aber man weiß das ja nie ;-) die von pinkydiver angesprochenen betriebssportveranstaltungen finde ich hier auch nicht, sollten an einer solchen veranstaltung spieler aus mehr als einem verein teilnehmen, sollte der betriebssportverband die besser die 5 euro plus mwst entrichten, um für die teilnehmenden spieler schwierigkeiten zu vermeiden. |
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Ist ja auch verständlich, denn für den Platzbesitzer bedeutet das bares Geld. Vermutlich könnte man später starten, wenn man den Platzbesitzer entsprechend entschädigt, aber das würde sicher wieder auf die Teilnahmegebühren durchschlagen... Gruss, Simon |
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Eine Betriebssportveranstaltung als "Wettkampf" oder "Turnier" im Sinne der Sportordnung zu interpretieren, dazu gehört, glaube ich, schon eine große Portion Phantasie! |
@ michelino
ab wann ist es für dich denn ein wettkampf und wo findet man eine verbindliche definition ? ich könnte nach der jetzigen sportordnung ja sogar jemanden "anschwärzen" , der beim hansemarathon mitläuft, das ist nämlich eine wettkampf der nicht hier Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. aufgeführt ist ;-) |
Wird denn beim "Hansemarathon" wirklich Minigolf gespielt oder willst du mich veralbern?
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der Schläger ist heute angekommen.:D Und vielen Dank für das Geschenk. :) Gruß René |
@michelino
Nee, und wenn dann nur , wenn du die sportordnung geschrieben hast! Da steht Wettkämpfe , nirgends eine Definition, wenn ich die Definition dieses Begriffes nicht in der sportordnung finde muss ich die woanders suchen. Turniere werden ja extra benannt . Wenn die sportordnung von Wettkämpfen und von turnieren spricht , dann ist das beides nicht das selbe ansonsten hätte man das anders formulieren müssen , auch hier muss ich Di. Stefano recht geben, wenn er sagt , die Ausformulierung eines regelwerkes oder auch einer sportordnung sollte man Experten überlassen . |
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"3. Turnierarten (1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden: a) Meisterschaftsturniere b) Offizielle Turniere c) Verbandsturniere (2) Meisterschaftsturniere sind Wettkämpfe, die zur Ermittlung von Meistern dienen. Sie werden vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) für den jeweiligen Organisationsbereich ausgeschrieben und veranstaltet. In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere. (3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten: a) Grand Prix (Typ A) b) Trophy (Typ B) c) Welcome Cup (Typ C). Offizielle Turniere sind für den vorgesehenen Teilnehmerkreis allgemein und ohne zusätzliche Qualifikation zugängliche Wettbewerbe. Sie können vom DMV, seinen Mitgliedern (Landesverbänden) oder den ihnen angehörenden Vereinen veranstaltet werden. Welcome Cup-Turniere (Typ C) können darüber hinaus auch von anderen Organisationen oder Privatpersonen veranstaltet werden. Grand Prix-Turniere (Typ A) können als internationale oder nationale Turniere ausgeschrieben werden. Trophy- und Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden. (4) Verbandsturniere sind besondere Wettkämpfe, die vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) veranstaltet werden, und nicht den unter Abs. 1 und 2 genannten Turnierarten entsprechen. Bei Verbandsturnieren sind auch Auswahlmannschaften zugelassen, soweit dies in der Ausschreibung vorgesehen ist." Oberbegriff ist somit eindeutig das Wort "Turniere" und der Begriff "Wettkampf" wurde erkennbar verwendet, um das Wort "Turnier" nicht noch einmal zu wiederholen. Deutlich wird das auch durch die Verwendung des Wortes "Wettbewerb". |
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