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uwe hat ahnung
unter 1 ) steht
Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet werden. wie definierst du jetzt den begriff wettkampf |
Hallo OPC,
siehst du eigentlich noch über den Haufen gespaltener Haare hinüber, der um dich herum liegen müsste? Grundlage aller Ordnungen des DMV ist die Satzung - und auf die beziehen sich alle weiteren Regelungen. Und die DMV-Satzung spicht in §2 ausdrücklich vom "Minigolfsport" als Zweck - nicht von der Leichtathletik oder vom "Hansemarathon" oder vom "Rund um den Henninger Turm" oder "Links um den Bismarckhering" oder was dir sonst noch einfallen möge. Die Geltung der DMV-Sportordnung ist daher zweifelsfrei ausschließlich auf den Minigolfsport beschränkt. Insofern ist auch der Begriff "Turniere" und "Wettkämpfe" - wie von Uwe Braun richtig aufgezeigt, nicht zu spalten. Viel Spaß beim Weiterrechten und bei der Textexegese wünscht herzlichst Michelino |
Wettkampf
Wäre denn zb die Betriebssport Europameisterschaft im minigolf ein Wettkampf ? Und wenn dies kein Wettkampf ist, warum ist dann zb das treffen einiger minigolfer zu einen geselligen Abend mit grillen und anschließend 2-3 runden minigolf ein Wettkampf? |
Eindeutige regelung
Michelino
Ich will da keine Haare spalten, ich möchte nur eine klare eindeutige Regel bzw eine Auslegung durch den dmv , die für alle gleich sind und auf die man sich dann auch berufen kann . Ansonsten gibt es ja immer mal wieder Androhungen einer Spielsperre , weil ein Turnier nicht beim SMV angemeldet wurde ! Aber dazu muss man ja wissen, was angemeldet werden muss und an was man auch so teilnehmen darf . Und dafür benötigt man eine klare Auslegung des Begriffes Wettkampf im Sinne der sportordnung . |
Noch ein paar gespaltene Haare mehr.
Von welcher Betriebssport-Europameisterschaft im Minigolf sprichst du? FANGEN WIR DOCH MAL MIT EINER BESTRIEBSSPORT-LANDESMEISTERSCHAFT AN, DIE EIN DMV-LANDESBVERBAND ORGANISIERT!!! Unten haben wir unsere Defizite, nicht in irgend welchen konstruierten Wolkenkuckucksheimen! Ein Minigolfer-Grillfest, nach dem noch 2-7 Runden Minigolf gespielt wird ist eben gerade kein Wettkampf. So wenig wie es ein internationaler Wettkampf ist, wenn ich sich im Urlaub in den Dolomiten zufällig Schweizer, Österreichische, Deutsche und Italienische Minigolfer treffen und dann miteinander Minigolf spielen, weil ihnen gerade nix Besseres einfällt. Wenn es nach dir ginge, opc, dann würdest du bei diesem Anlass womöglich auch noch eine Dopingkontrolle erwarten.;) Nach meiner Überzeugung gibt das die jetzige Formulierung, nüchtern betrachtet, absolut her. Auch die dahergesagte "immer wieder Androhungen von Spielsperren" bleibt in diesem Zusammenhang ein Märchen - wieso sollte in einem solchen Fall irgend jemand drohen (außer dir selbst?) Wir bewegen uns hier nach meiner Überzeugung wieder auf dem Feld, das ich mit "Überreglementierung" überschreiben will - unsere Passion, seit es Gerd Snaga geschafft hat, eine Sportordnung für Miniaturgolf auf ein DIN A 4 - Blatt zu bringen (gefühlt Jahrhunderte her), lange Zeit immer mehr erweitert und vor einigen Jahren zum Glück wieder drastisch verkleinert. Das gefällt nicht allen, schon klar, manche mögens haarklein... Vorschlag also: Wem die jetzige Regelung zu unklar ist, der bringe über seinen Landesverband einen Präzisierungsvorschlag in die Sportwarte-Vollversammlung ein, die in der ersten Januarhälfte stattfindet. Lamentieren nützt nix. |
ob eine betriebssportmeisterschaft ein wettkampf ist, beantwortest du leider nicht .
betriebssportmeisterschaften werden vom betriebssportverband organisiert ! sind solche veranstaltungen ein wettkampf im sinne der sportordnung ? der taubstummensportverband richtet auch meisterschaften aus, sollte ich an einer solchen veranstaltung teilnehmen, ( kann ich zum glück nicht , weil keine behinderung in diesem sinne vorliegt ), würde dies eine sperre zur folge haben ? also, wo liegt die grenze, ab wann ist das zusammentreffen und ausspielen von minigolfrunden ein wettkampf im sinne der sportordnung? ab wann muss ein veranstalter die 5 euro pauschale entrichten, damit seine teilnehmer, soweit sie mitglieder unseres verbandes sind keine sperre befürchten müssen. und androhungen von spielsperren hat es auf jeden fall gegeben und diese wurden nicht von mir ausgedroht, sondern von offizieler seite ;-) bei einem doch sehr wichtigen punkt, sollte es eine klare regelung geben, damit ich als vereinsspieler weiß, an welcher veranstaltung ( wettkampf ) ich teilnehmen darf . |
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Zitat:
Bei Grillfesten mit anschließenden Minigolfrunden????? Bei Urlaubstreffen???? Beim Hansemarathon???? Welche offizielle Stelle war das? Die bringen wir gerne und schnell gemeinsam zum Schweigen!! |
@michelino
Du weichst meiner eigentlichen Frage immer aus , es muss doch eine verbindliche Regel geben , dies ist ein Wettkampf , dies nicht ! Dieser Wettkampf benötigt eine Genehmigung , bei diesem darf ein Vereinsspieles nur teilnehmen, wenn er auch genehmigt ist . Das kann doch nicht jedes mal eine einzelfallentscheidung sein , die man in dmv Präsidium nach gut dünken fällt . Ich als Spieler kann da doch vom Verband eine gewisse Rechtssicherheit verlangen. Oder hat der verband Angst, dass ihm dann ein paar mal die 5 Euro verloren gehen, weil diese für eigentlich genehmigungsfreie Turniere entrichtet wurden? Bei uns im Norden gab es ja ein solches " Turnier " , man zahlte 15 Euro es gab essen und trinken satt und dann wurden irgendwann mal 2 oder drei runden minigolf gespielt , einige hatten wohl auch mehr als ein Bier getrunken, aber eigentlich war dies auch mehr eine Party als ein Turnier, obwohl man am Ende aus preise verteilt hat. Diese Veranstaltung gibt es so nicht mehr, jetzt ist es ohne minigolfrunden, weil mit Sperre gedroht wurde. Nun sagst du , ach das ist doch kein Wettkampf im Sinne der sportordnung aber wo steht das und wie lange hat dein Wort bestand ? Deshalb möchte ich eine klare regelung , die für jeden gleich ist . |
Zitat:
"4. Teilnahmeberechtigung (9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet werden." Wie schon erwähnt, ist erkennbar der Begriff "Turnier" maßgebend, und nicht die synonym verwendeten Worte "Wettkampf" oder "Wettbewerb", dass ergibt sich eindeutig aus Ziffer 3 der SpO. Sicherlich hätte man es genauer formuliern können, indem man ausschließlich den Begriff "Turnier" verwendet hätte. Das ändert jedoch an der Sache selbst nichts. Im übrigen weiß zumindest jeder Jurist, dass man sich im Rahmen einer Regelauslegung nicht nur an dem reinen Wortlaut einer Norm, sondern u.a. auch an deren Sinn und Zweck orientieren muss. Ich habe das Gefühl, Du willst mit Deinem Standpunkt mit dem Kopf durch die Wand und hoffe nur, dass Du Dich nicht dabei verletzt. |
Zitat:
a) wenn bei diesem Turnier auch eine Ergebnistafel geführt wird und am Ende Preise verteilt werden? b) wenn zu diesem Turnier per Flyer oder per Mund-zu-Mund-Propaganda eingeladen wird? c) wenn dieses Turnier nicht zu den üblichen Öffnungszeiten einer Minigolfanlage veranstaltet wird, also z. B. nachts? Sonst könnte entsprechend deiner Aussage jemand zum Schluss kommen, dass es genügt, bei einem Turnier zusätzlich ein Grillfest zu veranstalten, um die Anmeldepflicht zu umgehen. Wir wissen beide, wie die Leute im Auslegen von offiziellen Aussagen so sind. |
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