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Mannschaftswertung bei Abbruch eines Spielers
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Spieltag 5 von 5 am 29.07.2007 beim MV Lankwitzer Dragons Berlin Offensichtlich hat man hier die gleiche Regelung, die bei der Disqualifikation eines Mannschaftsspieler gilt, angewendet. Frage: Ist es aber nicht so, daß eine Mannschaft dann, wenn Ausfälle nicht durch Auswechselungen kompensiert werden können, ganz aus der Wertung fällt, also den letzten Platz belegt (gleiche Regelung wie bei Nichtantritt)? |
Nach meiner Meinung genügt es wenn die Mannschaft an einer einzigen Bahn vollständig antritt. Denn als Nichtangetreten werden nur Mannschaften gewertet die während des gesamten Spieltages nicht vollständig antreten.
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Wo wird denn im Regelwerk eigentlich das Vorgehen bei persönlichem Turnierabbruch geregelt? Ich habe gesucht und nicht gefunden...
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Ein persönlicher Abruch wird eigentlich immer so geregelt das die offenen Bahnen mit 7 Schlag gewertet werden wenn keine Auswechslung möglich ist. Bei Nichtantritt einer Mannschaft wird das schlechteste Gesamtergebnis plus Strafpunkte ( bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ich meine pro Mannschaft 10 Schlag )in der Ergebnisliste eingetragen.
Tragisch wäre es gewesen wenn der Einzelspieler Ersatz hätte spielen können und es nur auf der Ergebnissliste vergessen wurde ihn als Ersatzspieler zu benennen denn auch dann hätte für jede offene Bahn 7 Schlag notiert werden müssen. |
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Bei Nichtantritt zählt das schlechteste Mannschaftsergebnis plus zusätzliche 60 Schlag! In seltenen Fällen hätte sich ein Nichtantritt für die letzte Mannschaft gelohnt, da sie mehr Schläge auf den Vorletzten verloren haben.....:D |
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Damit bleibt wohl nur, den Fall anhand von ähnlichen Regelungen zu lösen. In der Regionalliga-Ost hat man sich also dazu entschlossen, wie bei einer Disqualifikation des Mannschaftsspieler zu verfahren. Genauso wäre es aber auch möglich gewesen (und dazu tendiere ich), in Analogie zum Nichtantritt die Mannschaft auf den letzten Platz zu setzen. Gibt es überhaupt eine einzige "richtige" Vorgehensweise oder kann jede Turnierleitung / jedes Schiedsgericht willkürlich entscheiden? Siehe auch andere Fälle: "Zielbereich am Sandkasten", "Mindestrundenanzahl bei überregionalen Punktspielen" etc. |
Von einem persönlichen Turnierabbruch kann keine Rede sein.
Der Spieler hat offiziell wegen Krankheit das Turnier beendet. Ein persönlicher Turnierabbruch liegt nur dann vor wenn ein Spieler ohne sich beim Schiedsgericht abzumelden die Anlage verläßt und nicht zu seiner nächsten Runde antritt. Die Strafe für ein solches Verhalten wäre eine Disqualifikation mit 4 Wochen Spielsperre. Siehe auch Strafenkatalog S20 §7 Absatz 13. |
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Da wurde dann falsch entschieden denn eine Disqualifikation zieht immer noch zusätzlich Strafpunkte mit sich siehe hierzu S22 11.1.1 des DMV Handbuches. Da wiederum steht auch das wenn kein Ersatzspieler vorhanden ist das die restlichen offenen Bahnen mit 7 Schlag zu notieren sind. Also denke ich mal wenn keine Disqualifikation vorliegt und ein Spieler beendet sein Spiel bevor er alle Runden beendet hat müssen die offenen Bahnen ebenfalls mit je 7 Schlag notiert werden. Mit einem persönlichen Abbruch meinte ich natürlich einen Abbruch mit Abmeldung es war nur etwas unglücklich von mir formuliert denn ein krankheitsbedingter Abbruch ist für mich nichts anderes hauptsache er meldet sich offiziell ab. |
Die Ersatzspielerregelungen (S22) greifen hier nicht Da keine Auswechslung durchgeführt werden konnte mangels Ersatzspieler.
Eine Disqualifikation eines Spielers muss nicht zwingend im Zusammenhang mit Strafpunkten erfolgen. Eines der Beispiele wo eine Disqualifikation ohne Strafpunkte erfolgen kann ist der schon erwähnte persönliche Turnierabbruch. |
Irgendwie habe ich den Eindruck, daß jetzt wieder (auwi-typisch) Formulierungen auf die Goldwaage gelegt werden, anstatt sich mit der Kernfrage zu beschäftigen...
Wir sind uns doch wohl alle einig, daß die Mannschaft (Lankwitz I) - vollzählig angetreten ist, - es keine Disqualifikation eines Spielers gab, - ein Mannschaftsspieler das Turnier (aus gesundheitlichen Gründen) nach zwei Runden beendete, - aber kein Ersatzspieler aufgestellt war, der (für die dritte Runde) hätte eingewechselt werden können. Die eigentlichen Fragen sind aber noch unbeantwortet: 1. Ist die Behandlung eines solchen Falles im DMV-Regelwerk enthalten (bisher noch nichts gefunden)? 2. Wenn nein, wie ist die Wertung dann vorzunehmen? Oder kann jeder Ausrichter / jedes Schiedgericht nach eigenem Ermessen entscheiden (es gäbe ja auch Argumente für die Alternative "letzter Platz, null Punkte")? |
M.E. wurde im vorliegenden Fall völlig korrekt gewertet. Für jede Bahn, die ein Spieler nicht spielt, werden 7 Punkte notiert - das gehört zu den Grundregeln des Spiels.
Ein Nichtantritt der Mannschaft liegt nicht vor, da sie das Turnier korrekt begonnen hat. Und da es sich offenbar um einen vom Oschi genehmigten (oder beim Oschi angemeldeten) Abbruch handelte, sind hier jegliche Diskussionen über irgendwelche Folgen (Strafen usw.) überflüssig. |
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Sicher nicht zutreffend ist sie ja im Einzelwettbewerb: Dort werden die nach einer Aufgabe nicht gespielten Bahnen eben nicht mit 7 Punkten gewertet (sondern gar nicht). |
Ich kann dem Bärliner nur zustimmen. Man kann nicht jeden möglich oder erdenklichen Fall regeln, unser Handbuch ist eh schon dick genug. Und wenn ich eine Bahn nicht spiele - aus welchen Grund auch immer - gibts eben ne Glocke.
Man kann auch einen Einzelwettbewerb hier nicht mit reinschmeißen, wenn ich da aufhöre falle ich aus der Wertung und das Thema ist erledigt. |
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Anders gesagt: Nehmen wir an, die Turnierleitung / das Schiedsgericht vor Ort hätte entschieden (oder im gleichen Fall würde künftig so entschieden werden), die Mannschaft aus der (Tages-)Wertung zu nehmen und auf den letzten Platz zu setzen. Würdest Du als DMV-Sportwart diese Entscheidung anfechten und wenn ja, mit welcher Argumentation? Zitat:
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