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Spielberechtigung nach Wechsel
Hallo an alle Regelkundigen eine Frage:
Ab wann darf ein Spieler, der einen Verein wechselt, für den neuen Verein spielen? a) Beim Wechsel innerhalb des Landesverbandes b) Beim Wechsel über die Landesverbandsgrenzen Wann darf er in Mannschaften oder im DMV-Pokal eingesetzt werden? |
Es gibt ein paar Sonderfälle, in denen ein Spieler auch außerhalb des üblichen Zeitraums den Verein wechseln kann. Ich kenne aber keine Regel, die nach den Situationen 'a' oder 'b' unterscheiden würde -- und auch nicht nach Turnierarten.
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Die Frage ist ja sehr allgemein gehalten. An konkreten Fällen läßt sich es leichter darstellen. ...frag´ doch mal in Lu nach. Die haben sich sicher genauestens informiert, damit der Wechsel von Boni (8.10. MGC Mannheim, 15.10. 1. MGC Ludwigshafen) regelkonform vonstatten geht. Umzug oder sowas, studiert neuerdings oder hat den Arbeitsplatz gewechselt...vielleicht auch Vereinsauflösung Mannheim ? Ich weiß es nicht. Im Prinzip mußt Du ja nur in der Sportordnung nachschlagen - die Paßzentrale darf ja die Spiel- berechtigung für den neuen Verein nur erteilen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Ich tippe auf Wechsel des festen Arbeitsplatzes, denn in diesem Passus ist noch nicht einmal festgelegt, ob man in einer größeren geographischen Entfernung wechseln müßte - über die Straßenseite würde also genügen :D :D :D |
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Hast eine PN. |
Mir ging es eigentlich um eine allgemeine Aussage. Vielleicht zwischen Tür und Angel unklar eingegeben. Formuliere es mal anders.
Bis wann muss ein Spieler bei seinem alten Verein gekündigt haben und bei einem neuen Verein einen Beitritt erklärt haben, wenn er Wechseln möchte. Bei einem regulären Wechsel oder ... ... wenn ein Spieler Stress mit seinem alten Verein hat und ab sofort nicht mehr für seinen alten Verein spielen möchte, wie lange wird er während der Saison gesperrt? Ergänzung (fällt mir gerade ein): Spieler spielt bei Verein A und meldet sich im Juli abohne in einem anderen Verein beizutreten. Nun schließt er sich im April oder Mai des nächste Jahres einem anderen Verein bei. Darf er dann sofort für diesen spielen? Ein Spieler, der im DMV-Pokal während der dreijährigen Periode schon für Verein A gespielt hat und anschließend wechselt, darf er in dem laufenden Wettbewerb auch für den Verein B spielen oder ist der im gesamten Wettbewerb gesperrt? Da ich seit 20 Jahren für den gleichen Verein spiele und andere mehr Erfahrung mit Wechseln haben, hätte mich das mal interessiert. |
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Ich hab' wieder mal nicht zuende gelesen. Klar, immer 150 km. Wer von a) bis d) liest, muß auch e) lesen. Ich geh' dann mal in Rente (blind, taub und blauäugig). |
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Liegt die Freigabe des Vereins vor, spielt es keine Rolle wann sich eine Spielerin oder ein Spieler entscheidet, ob er für einen neuen Verein spielen will. Frühestens erhält man aber die Spielberechtigung für den neuen Verein erst ab dem 01.01. des Folgejahres. Die Frage, was passiert wenn ein Spieler Stress mit dem alten Verein hat, spielt dabei keine Rolle. Ausnahmen regelt die Sportordnung unter 2.9 |
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Wie kann es dann sein, dass Spieler A,B,C die ersten drei Spieltage einer (damaligen) Regionalligasaison für Verein X bestritten, jedoch die Aufstiegsspiele für den Verbandsligameister Y bestreiten konnten. Ist es nicht so, dass es eine dreimonatige Sperrfrist gibt bzw. gab und ich somit auch wie an dem Beispiel gezeigt in einer Saison (ausgetragen im Kalenderjahr) für 2 Vereine spielen kann.
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Neben dem Normalfall gibt (und gab) es noch Ausnahmen, in denen man schneller/sofort wechseln kann: Auflösung des bisherigen Vereins, Wechsel des Wohnorts/Arbeitsplatzes, Studium/Bundeswehr. Irgendwann wurden hier (zumindest auf DMV-Ebene) Regelungen eingeführt, daß Spieler, die auf diese Art gewechselt sind, für die restlichen Punktspiele bzw. für ein Aufstiegsspiel gesperrt waren. Also muß der oben beschriebene Fall noch davor stattgefunden haben oder für diese Verbandsliga gab es keine solche Regelung. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß du einfach für den künftigen Verein spielst, ohne ihm bereits anzugehören. |
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@allesroger: Meiner Meinung nach haben Namen nichts mit einer Regelauslegung zu tun. Ist doch egal ob Hans Wurst oder Max Mustermann was getan hat, die Regeln sollten für alle gleich sein. Gleiches gilt auch für beteiligte Vereine |
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Vor zwei oder drei Jahren war dies auch einmalig möglich, da hatten wir nämlich die zwei Wechselfristen bei der Saisonumstellung von Jahresübergreifend auf Jahressaison. Da wurde es völlig Widersinnig ermöglicht, das bei der Relegation schon die gewechselten Spieler eingesetzt werden konnten. |
Hallo ,
ich gehe davon aus dass dieser Thread aufgrund des vorgezogenen Spieltages im MRP für die kommende Saison ins Leben gerufen wurde. Man hat gesehen dass nicht nur ein Spieler bereits für einen neuen Verein gespielt hat sondern mehrere. Kann es sein dass diese Spieler bereits für Ihren neuen Verein auflaufen durften da dieser Spieltag bereits für die Saison 2018 zählt. ??? Wenn Sie im Jahr 2017 noch an einem Turnier teilnehmen könnte es dann sein dass Sie noch für Ihren bisherigen Verein spielen ? ? ? Ist das möglich und vielleicht gibt es da eine Sonderregelung - es betrifft 3 verschiedene Vereine für die diese Spieler eingesetzt wurden Wissen da die Regelkundigen mehr dazu ? |
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Wenn es z. B. ein für sich abgeschlossenes Pokalturnier ist, dann spielt man für den bisherigen Verein; ist es aber ein Spieltag eines Winterpokals, der bis 2018 läuft und eine Gesamtwertung hat, tritt man bereits 2017 für den künftigen Verein an. :o |
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Klar, Ranglistenturniere im Herbst zu spielen, mag wegen des dicht gedrängten Terminplans in der ersten Jahreshälfte sinnvoll sein. Und wenn sie dann stattfinden, ist man versucht, die durchgehende Spielberechtigung für eine Mannschaft oder die Frage des Kategorienwechsels irgendwie zu lösen. Trotzdem, es ist schlichtweg nicht möglich -- nämlich wegen 2 (4) der Sportordnung: "Ein Spieler/eine Spielerin erhält nur für einen Verein die Spielberechtigung". Und diese Spielberechtigung ist bis zum 31.12. auf den 'alten' Verein ausgestellt. Gleiches gilt für die Kategorie des Spielers und damit ist der Start in anderen Altersklassen ggf. ausgeschlossen. Selbst das Ansetzen von Ranglistenturnieren im Vorjahr ist nicht zulässig: Sportordnung 3 (2) "In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere." in Verbindung mit 1 (4) "Die Meisterschaftssaison beginnt am 01.01. eines jeden Jahres und endet am 31.12." Das gute an der Sache ist jedoch die ganz praktische Argumentation für die jahresübergreifende Saison. ;) |
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Da sich hier aber bisher offensichtlich niemand benachteiligt fühlte gab es auch noch keinen Kläger. |
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Tut mir leid, René, aber das ist Bullshit. Du sagst damit nichts anderes aus als daß sich jeder seine eigenen Regeln basteln kann. Wenn ich erst ab 1.1.18 für den neuen Verein spielberechtigt bin, muß ich halt auf das Turnier verzichten, anstatt mir die Teilnahme vom Verband zusammenmauscheln zu lassen. Ich glaube auch nicht, daß alle Teilnehmer des ersten Spieltage befragt wurden - und die Teilnehmer von kommenden Spieltage (selbstredend) schon gar nicht. Läge ich mit dieser Vermutung richtig, so wäre Deine Äußerung haltlos. Ich denke, tg hat es richtig dargelegt. Wenn nicht noch eine Regelung aus dem Gebüsch gezogen wird, die überraschenderweise den Start für den neuen Verein rechtfertigt, war die Erteilung der Starterlaubnis (hat nicht der OS die Spielberechtigung vor Turnierstart zu prüfen ?) irregulär. |
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http://www.mrp-minigolfsport.de/index.php/praesidium Dann wirst Du schon die richtigen Antworten bekommen! Ich spiele jetzt seit 40 Jahren Minigolf und ich habe noch NIE erlebt, daß ein OS vorher die Spielerlaubnis geprüft hat. Auch wenn er es laut Regelwerk eigentlich machen sollte. |
Ich denke dass alle Qualis und Meisterschaftsspiele für die Saison 2017 beendet sind und diese Vorgehensweise in Ordnung ist - die Verantwortlichen werden sich da schon abgesichert haben
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Mal ein Gedankenspiel: Bei einer LV-Rangliste wird Doping freigegeben -- weil sich die LV-Verantwortlichen in dieser Frage abgesichert haben, vielleicht bei einem "höheren" Verbandsverantwortlichen... Nun gibt's aber gerade bei diesem Turnier eine unangemeldete Doping-Kontrolle, die auch noch positiv ausfällt.
Also war's kein Doping-Verstoß? |
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Fragt doch einfach bei den zuständigen Personen im MRP nach. Die geben euch bestimmt Auskunft darüber |
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Ist völlig am Thema vorbei, Setzen 6 !! |
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Hiermit soll verdeutlicht werden, daß es keine Entscheidungen (Absicherung "von oben") nach Gutsherrenart geben kann, geben darf, die durch das Regelwerk nicht gedeckt sind. Ansonsten wäre Tür und Tor für jedwede andere Idee der gestalterischen Regelauslegung geöffnet. Ob dann die Entscheidung lautet "heute dürfen Spieler für einen Verein antreten, für den sie laut Regelwerk erst in ein paar Monaten spielberechtigt sind" oder "heute darf jeder Alkohol trinken" oder "heute spielen wir bis 4 und schreiben 5" oder (tatsächlich einmal geschehen) "an den stumpfen Kegeln muß über beide Kegel gespielt werden" oder "heute gibt´s mal eine Kategorie Senioren männlich 3". ...gemeinsame Basis bei Diskussionen über Regelfragen sollte das für alle gültige Regelwerk sein. Wenn nun Dinge geschehen, die konträr zum Regelwerk stehen, sollte es selbstverständlich erlaubt sein, diese zu hinterfragen, auch wenn man nicht soweit gehen möchte, die Organe des betreffenden Verbandes zu befragen. |
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Was passiert denn, wenn ein Spieler aus einen Anderen Landesverband, rechtmäßig zum 01.01. den Verein in den neuen Landesverband wechselt und dort fanden schon Spiele für die Saison im Vorjahr statt und dadurch kann Spieler sich nicht mehr zur Deutschen qualifizieren?
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Das ist ja genau der Grund, weshalb ich weiter oben schon geschrieben habe, daß dieses LV-RT im alten Jahr gar nicht hätte stattfinden dürfen; die Meisterschaftssaison läuft nun mal vom 1.1. bis zum 31.12. Die Qualifikation ist zwar weiterhin möglich, aber ein Streichresultat ist verloren und damit keine Chancengleichheit mehr gegeben.
Es gab zwar mal einen Beschluß, der solche vorgezogenen RT ermöglichen sollte (und von einer 'Härtefallregelung' sprach), aber offensichtlich existiert diese Regelung nicht mehr. |
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Gibt es einen Streicher, ist das ja kein Problem. |
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und es ist doch wohl unstrittig das dieser Spieler auf jeden Fall benachteiligt wird. |
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Es war früher durchaus üblich als OS die Spielberechtigungen zu prüfen. Gleichzeig wurde geprüft, ob eine Spielerleichterung durch eine entsprechende Bescheinigung vorlag. Das ist immer mehr eingeschlafen und ist heute gar nicht mehr möglich, da keine Pässe mehr ausgestellt werden. Der zweite Fall ist deutlich schwieriger: Nach meiner Auffassung ist nicht erlaubt etwas zu tun, das durch unser Regelwerk nicht gedeckt ist. Da hilft es auch nicht, wenn man darauf verweist, das womöglich ein LV eine Erklärung dafür im Keller haben könnte. Im vorliegendem Fall gibt es nur eine Möglichkeit, wenn ein LV etwas machen will, das durch das Regelwerk nicht gedeckt ist, kann er einen Antrag auf Änderung bei den zuständigen Gremien stellen. Findet er eine Mehrheit, werden die Regeln entsprechend geändert. Mein Eindruck in den letzten Jahren ist aber, das einige machen was sie wollen, teilweise sogar mit Rückendeckung des DMV. Siehe zum Beispiel die doppelte Wechselfrist bei der letzten Saisonumstellung, die es ermöglichte, das bei den Relegationen Spieler eingesetzt werden durften, die die Quali zur Relegation noch gar nicht mitgespielt hatten. |
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