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Teilnahme an "nichtlizensierten" Turnieren
Aus aktuellem Anlass (s. Thread "Brandt Open") möchte ich einmal die Frage in den Raum stellen nach der Sportordnunsregel, dass ein Mitglied des DMV - also alle beim DMV aktiv gemeldeten Spieler - nicht an Turnieren teilnehmen darf, die nicht vom DMV genhmigt wurden und für die keine Turniergenehmigungsgebühr entrichtet wurde.
Hierzu einige Fragen, Diskussionsansätze: - Gilt diese Regelung für aktive und passive Mitglieder eines dem DMV angeschlossenen Vereins? - Was wären die Konsequenzen einer Teilnahme? - Kann und darf ein Sportverband dieses überhaupt? Gibt es Vergleiche zu anderen Sportarten? - Wie will der DMV das kontrollieren? - Ist die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Vereinsmeisterschaft auch "strafbar"? - Beisst sich diese Regel nicht mit der Öffentlichkeitsarbeit vom DMV? Also ich fang mal selbst an. Ich finde diese Regel nicht glücklich, insbesondere wenn man den letzten Punkt meiner Ansätze liest. Schon nur bei einem aktiven Mitglied, dass hier gewonnen werden kann, hat man die fehlende Turniergenehmigungsgebühr durch die Spielberechtigungspauschale doppelt wieder raus. Und woher sollen die Teilnehmer auf die Minigolfvereine aufmerksam werden, wenn keine aktiven Minigolfer teilnehmen? Ich bin auf den Minigolfsport aufmerksam geworden, weil einige Herren in Epe mit ihren Köfferchen über den Platz liefen und andauernd gute Ergebnisse gespielt haben...... |
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1. Die gleichen Konsequenzen wir für "Spielen ohne Spielberechtigung" 2. a) Ja, b) keine Ahnung, ist aber auch unerheblich 3. Durch Augen offen halten 4. Nein, weil vereinsinterne Veranstaltungen nicht hierunter fallen 5. Im Gegenteil, sie unterstützt sie sogar ganz erheblich. Veranstaltungen, die eine Werbvung für den Vereinssport darstellen sollen, benötigen auch ein Mindestmaß an Qualität. Und genau das soll mit der Anmeldepflicht sichergestellt werden. Und dafür machen wir dann auch gerne Werbung durch Veröffentlichung der Termine, der Ausschreibung usw. Es ist aber eine ganz schlechte Öffentlichkeitsarbeit, wenn aktive Minigolfsportler durch ihre Teilnahme Veranstaltungen einen offiziellen Charakter geben, die unseren allgemeinen Vorstellungen einer Sportveranstaltung widersprechen. |
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Und dadurch, dass ein Turnier als Wellcome-Cup angemeldet wird, verläuft es in vom DMV gewünschten Bahnen?
Was wäre denn, wenn ich bei Stefan Raabs Millionenschow als Kandidat - wie in der 2. Sendung vorgekommen - einige Bahnen spielen muss? Mir wird ja hier vom DMV mein freies Recht genommen, an nicht genehmigten Turnieren teilzunehmen und die evtl. attraktiven Gewinne abzusahnen, nur weil ich Mitglied eines organisierten Minigolfvereins bin. Die zivilrechtliche Seite sollte auch mal beleuchtet werden. Uwe Braun..... wo bist Du? |
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Das ist ja wohl kein Turnier in dem Sinn wie es der DMV meint. |
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Eben darum geht es mir auch: Warum darf ich nicht an nicht gemeldeten Turnieren teilnehmen bzw. warum werde ich dann gesperre?
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Sportrechtlich gehe ich mit Dir konform, aber zivilrechtlich? |
Die ganze regelung ist Schwachsinnig, und ja auch nicht kontrollierbar
1) Was ist z.B. mit Asseturnieren etc am Vorabend eines angemeldeten Turnieres wenn dieses nicht in der Ausschreibung steht 2) was pasiert wenn ich bei einer internen Vereinsmeisterschaft Gäste anderer vereine mitspielen lassen, weil sie gerade zum trainuieren da sind oider weil es gut freunde des einen oder anderen Mitgliedes sind, wird eine nicht meldepflichtige Veranstaltung dadurch illegal und alle werden gesperrt? sperrt ruhig alle die mal bei irgendsowas dieses Jahr mitgemacht haben und ihr werdet weitere Mitglieder verlieren |
turnier:
was ist, wenn ein dmv mitglied seinen geburtstag feiert und das auf dem minigolfplatz, einige spieler einlädt, auch aus anderen vereinen und plötzlich wird ein bier (oh gott -alkohol-) ausgespielt. lt. sportordnung turnier, alle werden gesperrt was ist , wenn ein schüler, aktives mitglied im dmv, zu einem kindergeburtstag mit minigolfturnier eingeladen wird, darf er mitspielen oder wird er dann auch gesperrt ? lt sportordnung ist es ein turnier! noch besser, training zur dkm, spieler mehrerer vereine trainieren gemeinsam und spielen am tag vor der dm ein paar trainingsrunden mit wertung, die runden werden sogar aufgeschrieben lt sportordnung, leider verboten, das hat ja nun eindeutig turniercharakter !!! punkt 1: spieler mehrere vereine punkt 2: auf einer minigolfanlage punkt 3: notierung der schläge punkt 4: dadurch bedingt wertung man, man, man !!!! |
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@ opc, pinky und all die anderen, die sich so gerne wiederholen:
Wie viele Sperren hat es in den letzten 2 Jahren gegeben? Null! Bei zwei nicht angemeldeten Turnierveranstaltungen wurden Spieler ermahnt und der Vorgang mit dem jeweiligen Ausrichter (der die Anmledung schlicht verpennt hatte) geklärt. Wie oft gab es zu solchen Veranstaltungen offizielle Anfragen: Einige Male, und in allen Fällen wurde mit dem Ausrichter ein passender Weg gefunden, der allen Interessen gerecht wurde - und genau das ist auch der Sinn. Und wer nochmals etwas zu diesen Geburtstags-, Vereins- und sonstige Runden wissen möchte, dem empfehle ich einen Gang ins auwi-Archiv. Walter kann da sicher gerne helfen. |
Der Gang zu einem Ziilgericht ist - wie in allen anderen Sportarten auch - selbstverständlich zulässig, wenn die Rechtsmittel der Sportgerichtsbarkeit erschöpft sind. Wie sich allerdings aus dem letzten Beitrag unseres Sportwartes ergibt, wird die entsprechende Regelung allerdings sehr moderat ausgelegt, was man nur begrüßen kann.
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[quote=Uwe Braun;128758]Der Gang zu einem Ziilgericht ist - wie in allen anderen Sportarten auch - selbstverständlich zulässig, wenn die Rechtsmittel der Sportgerichtsbarkeit erschöpft sind.QUOTE]
Danke <UWE BRAUN> mal wieder etwas für alle Eventualitäten dazu gelernt. Wir liegen also mit einem RA als außerordentl. Mitglied im Verein auf der richtigen Seite;) |
Zitat:
Neue Mitglieder gewinnt man damit relativ selten. |
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