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Mannschaftswertung bei Abbruch eines Spielers
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Spieltag 5 von 5 am 29.07.2007 beim MV Lankwitzer Dragons Berlin Offensichtlich hat man hier die gleiche Regelung, die bei der Disqualifikation eines Mannschaftsspieler gilt, angewendet. Frage: Ist es aber nicht so, daß eine Mannschaft dann, wenn Ausfälle nicht durch Auswechselungen kompensiert werden können, ganz aus der Wertung fällt, also den letzten Platz belegt (gleiche Regelung wie bei Nichtantritt)? |
Nach meiner Meinung genügt es wenn die Mannschaft an einer einzigen Bahn vollständig antritt. Denn als Nichtangetreten werden nur Mannschaften gewertet die während des gesamten Spieltages nicht vollständig antreten.
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Wo wird denn im Regelwerk eigentlich das Vorgehen bei persönlichem Turnierabbruch geregelt? Ich habe gesucht und nicht gefunden...
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Ein persönlicher Abruch wird eigentlich immer so geregelt das die offenen Bahnen mit 7 Schlag gewertet werden wenn keine Auswechslung möglich ist. Bei Nichtantritt einer Mannschaft wird das schlechteste Gesamtergebnis plus Strafpunkte ( bin mir jetzt nicht ganz sicher aber ich meine pro Mannschaft 10 Schlag )in der Ergebnisliste eingetragen.
Tragisch wäre es gewesen wenn der Einzelspieler Ersatz hätte spielen können und es nur auf der Ergebnissliste vergessen wurde ihn als Ersatzspieler zu benennen denn auch dann hätte für jede offene Bahn 7 Schlag notiert werden müssen. |
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Bei Nichtantritt zählt das schlechteste Mannschaftsergebnis plus zusätzliche 60 Schlag! In seltenen Fällen hätte sich ein Nichtantritt für die letzte Mannschaft gelohnt, da sie mehr Schläge auf den Vorletzten verloren haben.....:D |
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Damit bleibt wohl nur, den Fall anhand von ähnlichen Regelungen zu lösen. In der Regionalliga-Ost hat man sich also dazu entschlossen, wie bei einer Disqualifikation des Mannschaftsspieler zu verfahren. Genauso wäre es aber auch möglich gewesen (und dazu tendiere ich), in Analogie zum Nichtantritt die Mannschaft auf den letzten Platz zu setzen. Gibt es überhaupt eine einzige "richtige" Vorgehensweise oder kann jede Turnierleitung / jedes Schiedsgericht willkürlich entscheiden? Siehe auch andere Fälle: "Zielbereich am Sandkasten", "Mindestrundenanzahl bei überregionalen Punktspielen" etc. |
Von einem persönlichen Turnierabbruch kann keine Rede sein.
Der Spieler hat offiziell wegen Krankheit das Turnier beendet. Ein persönlicher Turnierabbruch liegt nur dann vor wenn ein Spieler ohne sich beim Schiedsgericht abzumelden die Anlage verläßt und nicht zu seiner nächsten Runde antritt. Die Strafe für ein solches Verhalten wäre eine Disqualifikation mit 4 Wochen Spielsperre. Siehe auch Strafenkatalog S20 §7 Absatz 13. |
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Da wurde dann falsch entschieden denn eine Disqualifikation zieht immer noch zusätzlich Strafpunkte mit sich siehe hierzu S22 11.1.1 des DMV Handbuches. Da wiederum steht auch das wenn kein Ersatzspieler vorhanden ist das die restlichen offenen Bahnen mit 7 Schlag zu notieren sind. Also denke ich mal wenn keine Disqualifikation vorliegt und ein Spieler beendet sein Spiel bevor er alle Runden beendet hat müssen die offenen Bahnen ebenfalls mit je 7 Schlag notiert werden. Mit einem persönlichen Abbruch meinte ich natürlich einen Abbruch mit Abmeldung es war nur etwas unglücklich von mir formuliert denn ein krankheitsbedingter Abbruch ist für mich nichts anderes hauptsache er meldet sich offiziell ab. |
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