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zsov 20.03.2008 06:00

MONDPREISWERBUNG
 
Ich habe heute als Webmaster von www.minigolfhamburg.de unten stehende Mail erhalten.
Ist das eine Finte oder kann das tatsächlich uns Vereine betreffen?

Pressemeldung: 20.3.2008

Bundestag beschließt Gesetz gegen Mondpreiswerbung und Preisschaukelei
MONDPREISWERBUNG ERFÜLLT AB SOFORT EINEN STRAFTATBESTAND
************************************************** *******************************

Jeder Händler der mit unwahren Vorher-Nachher-Preisen wirbt muss
sich nun warm anziehen, denn auf Preislügen, Mondpreiswerbung und Preisschaukelei
stehen jetzt 2 Jahre Gefängnisstrafe. Das hat der Bundestag entschieden:
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html

§ 16 UWG Strafbare Werbung

(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen,
in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von
Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben (Mondpreise) irreführend wirbt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieses Gesetz soll den Verbraucher vor unwahren Preisangaben schützen, nachdem
festgestellt wurde, dass fast keine Werbung mehr ohne durchgestrichene Preise veröffentlicht wird
und oft falsche Herstellerpreisangaben oder Statt-Preise gedruckt werden. Auch das Heraufsetzen von
Preisen um diese dann zu senken wird künftig mit Gefängnisstrafen geahndet. (Preisschaukelei)

Verbraucherschützer begrüßen das neue Gesetz und
hoffen, dass jeder Verbraucher nun die Möglichkeit nutzt, bei Verdacht von unwahren Preisangaben
Strafanzeige bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft zu erstatten.





Verbraucherschützer BLT
Bär Lukas Theissen




Siehe auch Beiträge von:

ZDF
http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,2338890,00.html

http://morgenmagazin.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,7004114,00.html

Frontal21 - Mondpreiswerbung, was kann ich tun?
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,7165885,00.html

Frontal21 - Falsche Sonderangebote, das Geschäft mit Scheinrabatten
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7165509,00.html
Die Welt
http://wap.welt.de/welt/index/sv-welt/wirtschaft/article1480261/Warum_Teppichhaendler_immer_Ausverkauf_haben.xmli

Morgenpost
http://www.morgenpost.de/content/2007/09/02/wirtschaft/919149.html

awhw 20.03.2008 06:17

Strafbare Preisgestaltung
 
Da wo Vereine Preise gestalten (Mitgliederbeiträge, Startgebühren, Eintrittspreise bei eigenen Anlagen usw.) ist eine "Angriffsfläche" wegen Preisverfälschung doch wohl nicht gegeben. Oder?

Beste Grüße vom Stettiner Haff

DiStefano 20.03.2008 23:32

Schon deswegen nicht, weil gemeinnützige Sportvereine keine Händler bzw. Gewerbetreibende im Sinne des UWG sind.

F90X 21.03.2008 07:01

Der Unterzeichner
 
Zitat:

Zitat von zsov (Beitrag 62018)
Verbraucherschützer BLT
Bär Lukas Theissen

kommt bei Google nicht vor.

Wilfried

golfhotel 06.04.2008 00:53

Auch Vereine kann es treffen
 
Wenn ein Verein nun wirbt: Mitgliedsbeitrag statt 1000,- nur 800,- und die 1000,- wurden schon lange nicht mehr verlangt, kann ein Staatsanwalt den Verein durchsuchen lassen und Ermittlungen einleiten.

Der vorher verlangte Preis darf nicht mehr unwahr und somit irreführend sein.

Mal die Zeitungen aufschlagen. Die sind voll mit Mondpreiswerbung. Damit schein nun Schluss zu sein.

Wir dürfen auch nicht mehr schreiben, Hotelzimmer statt 79,- nur 39,- wenn es nicht 100% stimmt.

awhw 06.04.2008 18:55

[quote=golfhotel;65318]Wenn ein Verein nun wirbt: Mitgliedsbeitrag statt 1000,- nur 800,- ....

Welcher MINIGOLF-Verein kassiert schon Jahresbeiträge für 10 Jahre im voraus?? (;--)
Bei uns Familienbeitrag/JAHR 80,00 (acht-null) Euro/Jahr.


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