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Da frö(h)nt wieder jemand seinem Hobby
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.... und es hat auch schon wieder jmd geboten s4:-)
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Also, die Ausrede, um kein Paypal zu nutzen, finde ich schon fast kreativ :p
Keine Ahnung, ob das schon als Ausschlussgrund reichen kann ??? BOnF |
hat sich wohl von selbst erledigt :
Dieses Angebot (260657392778) wurde entfernt oder der Artikel ist nicht verfügbar. * Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Artikelnummer eingegeben haben. * Angebote, die vor mehr als 90 Tagen beendet wurden, können nicht mehr aufgerufen werden. |
Da ist er wieder.
http://cgi.ebay.de/Koffer-70-Minigol...ere_Sportarten |
Also ich glaube der Typ dreht echt völlig am Rad, ...
Zitat:
Liebe Ebay-Possenkomödianten, anstatt dummdreist Angebote zu löschen, in denen vermerkt ist, daß PayPal nicht funktioniert wäre es angebrachter, sich darum zu kümmern, daß die "Zusätzlich-Nutzer.Abzock-Tochtergesellschaft" Versuche einen account einzurichten positiv bearbeitet bekommt. In meinem Fall ist dem nicht so, daher kann ich PayPal-Zahlungen nicht annehmen. Daher die Devise "Vor dem Löschen des Angebotes wegen angeblicher "Gebührenumwälzung" bitte erst das Kleinhirn einschalten (oder um es freundlich auszudrücken: Einfach mal nachhören wie es dazu kommt, wenn's nicht zuviel verlangt ist) ! Sollte dieses Angebot erneut mit fadenscheinigen Begründungen von Ebay-Seite gelöscht werden erlaube ich mir die Verträglichkeit eines Zwangs zu einer bestimmten Zahlungsmethode (PayPal) mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Auch in Bezug auf die Ausnutzung einer Monopol-Stellung halte ich das Ebay/PayPal-Verhältnis für alles andere als legal in Bezug auf die gültige deutsche Rechtsprechung. Im übrigen verstößt schon "Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten" gegen den Grundsatz "Gleichheit aller Menschen". Also: Im Vergleich zur ersten Angebotseinstellung biete ich PayPal natürlich an, um diesem Unternehmen meine ausdrückliche Daseinsberechtigung auszusprechen (und weil Ebay mich dazu wider geltendem deutschen Recht zwingt). Ob ich anschließend eine PayPal-Zahlung annehmen kann steht jedoch in den Sternen, da PayPal leider nicht imstande ist, mir einen account einzurichten. Aber das klärt dann bitte mit Ihhhh-Bay ab, nicht mit mir. Untertänigst. UNFASSBAR! |
Ich verstehe sein Problem nicht. Er hatte doch einen Account mit mehr als 50 Bewertungen.
Wieso machte er den kaputt? |
davon gibts mehrere siehe meinen Thread zweiter Arnold Froehn ??
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