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alkoholfreis Bier während einem Turnier
Tachschen,
ist alkoholfreies Bier während eines Spieltages/Turnier erlaubt? Immerhin ist es inzwischen ein beliebtes Sportlergetränk geworden. Selbst der beliebte O-Saft hat einen größeren Anteil von Alkohol. |
sehr gute Frage, wollte ich auch schon immer wissen.
Bin jetzt aber mal gespannt NUR DER BVB 09 |
Alkohol ist absolut verboten , also auch der o Saft . Zugelassen ist nur noch Wasser ;-) aber nur vom WMF lizensiertes :)
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GUTE FRAGE
Zitat:
Die Frage hat doch Brisanz, weil Getränkehändler/-Hersteller immerhin noch gute Sponsoren sind. Wenigstens bei uns im Osten. :rolleyes: Also wäre eine Initiative gut, AF Bier anbieten zu dürfen, vielleicht würden HERFORDER, LÜBZER & Co mal Trikots mit AF Bier Werbung herstellen. Gruß vom Stettiner Haff Herbert Weber BGSC-Sportwart (und einiges mehr) |
Alkohol ist verboten.
Bier ist meistens Alkohol. As A-Lizenzinhaber würde ich den Spieler mit der Flasche alkoholfreies Bier vom Platz bitten. Ich bekomme ja keinen Schluck ab. Sollte der Spieler dies nicht tun, gibt es E+1. "Anweisungen vom Schiedrichter ist Folge zu leisten". Ist wie unsportliches Verhalten, Geht immer, nur dann nicht einknicken. |
Bei der Kombi-DM in Bad Münder wurde extra darauf hingewiesen, daß auch alkoholfreies Bier bzw. Weizen während des offiziellen Trainings und des Turniers verboten ist.
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Zitat:
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"Sogenanntes alkoholfreies Bier enthält meist noch eine geringe Menge Restalkohol. Dieser liegt je nach Herstellungsverfahren zwischen 0,02 % und 0,5 %. Zum Vergleich enthalten die meisten Fruchtsäfte von Natur aus durch Gärprozesse vergleichbare Alkoholmengen. Erst seit 2006 gibt es Biere mit 0,0 %"
[ aus Wikipedia , http://de.wikipedia.org/wiki/Bier] bzgl. der Senioren DM habe ich mal irgendetwas gehört, dass das so beschlossen wurde, weil optisch kaum ein Unterschied zwischen normalem Bier und alkoholfreiem besteht. Weiß nicht ob das so korrekt ist, aber das wäre nachvollziehbar. |
Zitat:
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Alles nurWillkür
Zitat:
Wie der Name schon sagt. Alkoholfrei!!!!!!! Der Schiedsrichter kann bei begründeten Verdachtsfällen eine Blutprobe / Alkotest anordnen. Hier werden alle als Täter abgestempelt. Wo bleibt da das Unschuldsprinzip. Ich hatte bei einer WDM selbst mal Alkoteser gekauft und offen im Kühlschrank des Ausrichters deponiert. War ein trockenes Turnier!!! Das Nächste mal werden Yes-Torties verboten, weil dort aus Konservierungszwecken ebenfalls Alkohol drin ist. Ich würde ein "E+1" provozieren und dann einen Einspruch beim Schiedsgericht einlegen. Dieser Einspruch würde sicherlich abgelehnt. Also dann in die nächste Instanz: Sportausschuß. Dann sollte zwecks endgültiger Klärung dieses mal innerhalb des Verbandes/Landesverbandes angesprochen werden. Bei Schiedsrichterlehrgängen sollte dieses ebenfalls mal zur Sprache kommen. |
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