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Alt 21.12.2006, 08:26
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mico mico ist offline
Heulsuse
 
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Dann hier nochmal meine Antwort:

Ich denke, daß eine Vereinskleidung nur bei Mannschaftswettbewerben (und damit nur für die Mannschaftsspieler) vorgeschrieben ist, die allerdings dann auch bei WCT-Turnieren, da die Sportordnung in dieser Hinsicht keine Unterscheidung macht. Ansonsten reicht ein Vereinsemblem o.a. Für Spieler, die keinem Verein angehören, sollte diese Regelung sowieso komplett entfallen. Siehe Sportordnung §22:
(1) Jeder Sportler und jede Sportlerin sowie Betreuer haben bei Turnieren vereinseinheitliche Mannschaftskleidung zu tragen (einheitlich heißt: Vereinsjacken, Hemden, T-Shirts oder Blusen müssen vereinseinheitlich sein). Ausreichend ist einheitliche Kleidung innerhalb von Mannschaften.

(2) Die Vereinszugehörigkeit muss nach außen hin jederzeit deutlich sichtbar gemacht sein (ein Vereinsemblem und/oder Schriftzug (kleines Metallabzeichen genügt nicht), darüber hinaus nur offizielle Auszeichnungen). Vereinsembleme und/oder -namenszüge sind einheitlich zu tragen.
Ohne Verein keine Vereinszugehörigkeit und damit kein Vereinsemblem oder Vereinskleidung.

Und "kein Alkohol" sollte für alle Spieler auf allen offiziellen Turnieren sowieso selbstverständlich sein.


mico
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