@Uwe
natürlich habe ich dich hier angesprochen, weil ich einfach mal spontan davon ausgehe, dass du dich auskennst

. Wie schonmal erwähnt ist mir das ziemlich egal ob Schüler mitspielen oder nicht, zumal ich selbst aufgrund des Termins eher nicht mitspielen kann. Ich habe halt nur von dem Fall aus Lorsch berichtet, wo es halt nicht möglich war. Ich denke das Hauptproblem ist das Spielen um Geld. Und wenn ich mir §6 (2) des JuSchuG durchlese, dann spricht das eigentlich dagegeben. Aber wie gesagt, ist ja euer Turnier und ihr entscheidet das selbstverständlich
Viele Grüße
Oliver
P.S.
HIer nochmal der Wortlaut von $6 (2):
Die Teilnahme von Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen
nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der
Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.