Zitat:
Beschlossene Sache dagegen ist folgende Änderung der Sportordnung: Wechselt ein(e) Spieler(in) außerhalb der Wechselfrist, ist er/sie als Mannschaftsspieler(in) für den neuen Verein bis Saisonende nicht spielberechtigt, wenn er/sie anfangs der Saison für eine andere Mannschaft gespielt hatte.
Viel wichtiger ist doch die Frage ab wann gilt diese Regelung ich hoffe das uns da der Bundessportwart Auskunft geben kann .
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