Mag sein, dass Du solche Leute kennst.
Das sind dann eben die schwarzen Scharfe unter den Mitgliedern eines Schützenvereins die dafür sorgen, dass dann (wie zum Beispiel von Dir) eine Verallgemeinerung angestellt wird.
Ich könnte mir vorstellen, dass auch im vorliegenden Fall die Waffe im Schlafzimmer zum Schutz des Unternehmers "unter dem Kopfkissen" gelagert wurde. Aus Sicht eines Sportschützen kann man nur hoffen, dass die Person, auf dessen Waffenbesitzkarte eine solche nicht ordnungsgemäß gelagerte Waffe eingetragen ist, entsprechend dafür bestraft wird.
Weiterhin kann ich nur sagen, dass nach der letzten Änderung des Waffengesetzes Schussnachweise zu führen sind. Seriöse Schützenvereine unterschreiben diese nur, wenn die Waffe ordnungsgemäß (z. B. Wettkampfbetrieb) genutzt wurde.
Leider werden von den Ordnungsämtern bisher nur Stichproben durchgeführt, so dass schwarzen Schafen nach wie vor die Möglichkeit gegeben wird, eine Waffe zu besitzen, ohne sie für den Sportbetrieb zu benötigen.
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