Zitat:
Zitat von pinkydiver
Bei uns schon, dafür gibts ja auch die Sperre von 3 Monaten, außerdem schau mal oder HAndball im Fußball, da ist sogar Ausleihen etc an der Tagesordnung nicht nur im Profisport
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Also Dirk,
das mit dem Ausleihen im Fußball oder Handball stimmt schon. Nur gilt hierfür der gleiche Zeitraum wie für einen Vereinswechsel.
goligolem
Die Spielberechtigungspauschale, wurde Rückwirkend beschlossen. Das bedeutet sie gilt seit dem 01.01.2009.
Gruß Holger