Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Major
					 
				 
				nur zur Info.....  
 
7.2 NBV Liga 
Die jeweils Ersten der Staffeln sind berechtigt an der Relegation zur NBV Oberliga 
teilzunehmen. Bei Verzicht der Teilnahme des Ersten in einer Staffel der NBV Liga, besteht 
eine Nachrückmöglichkeit bis zum dritten Platz der jeweiligen Staffel. 
Absteigen aus der NBV Liga können Mannschaften ab Platz 4. Dies ist abhängig von der 
Anzahl der Mannschaften die aus dem höherklassigen Spielbetrieb absteigen. 
Abgestiegen sind alle Mannschaften ab Platz 6 jeder Staffel.  
Der Platzierte vor den Direktabsteigern jeder Staffel müssen in einer Relegation mit den Siegern der Verbandsligen 
aus den Abteilungsspielbetrieben um die verbleibenden Plätze spielen. Die Teilnahme an 
der Relegation zur NBV Liga aus den Abteilungen, regeln die Turnierordnungen / 
Ausschreibungen der Abteilungen. 
Der Abstieg aus der NBV-Liga erfolgt in den Abteilungsspielbetrieb, aus der die Mannschaft 
gekommen ist. 
			
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 Das stimmt...aber bei 4 Plätzen und 4 Mannschaften die relegieren sollen wäre das Ganze  wohl ein wenig dämlich oder???