Eine Fusion wird rechtskräftig durch Beschluss und Eintragung ins jeweilige Vereinsregister. Erst danach ist die Fusion rechtskräftig vollzogen. Und wenn Du ein Vereinsregisterbeamten kennst, der von Dir von vornherein einen Termin für die Eintragung vorschreiben lassen würde, so zeige mir den bitte.
Zum anderen gibt es im Fusionsfall immer einen beitretenden und einen aufnehmenden Verein. Somit findet tatsächlich kein Vereinswechsel im Sinne der SpO statt.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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