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Alt 04.06.2009, 19:04
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Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Eine Fusion wird rechtskräftig durch Beschluss und Eintragung ins jeweilige Vereinsregister. Erst danach ist die Fusion rechtskräftig vollzogen. Und wenn Du ein Vereinsregisterbeamten kennst, der von Dir von vornherein einen Termin für die Eintragung vorschreiben lassen würde, so zeige mir den bitte.

Zum anderen gibt es im Fusionsfall immer einen beitretenden und einen aufnehmenden Verein. Somit findet tatsächlich kein Vereinswechsel im Sinne der SpO statt.
Absolut richtig in allen Aussagen. Ich hatte oben bereits angedeutet, dass der Fusionstermin nicht in den Händen der Vereine und auch nicht des LV lag. Aber manchmal scheint in diesem Forum in erster Linie zu gelten: Wozu lesen, irgendwas posten ist viel wichtiger... (Und manche werden eh nicht glücklich, wenn sie nicht in jedem dritten bis vierten Posting gegen den BSpW, den DMV oder generell "die da oben" gewettert haben...)

Übrigens: Der hier bereits angeführte Punkt 9a der Sportordnung bezieht auch vielmehr auf die Mitglieder der sich "auflösenden" Vereine, die sich nicht mit der Fusion einverstanden erklären und nicht in den neuen Verein wechseln wollen. Diese können (ggf.) sperrefrei wechseln. Die Spieler der verschmelzenden Vereine gehen automatisch in die Spielermasse des neuen Stammvereins über.

Geändert von Lenny (04.06.2009 um 19:10 Uhr).
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