
23.07.2009, 10:52
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Frischling
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Registriert seit: 20.12.2006
Beiträge: 93
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Zitat:
Zitat von bärliner
Als absolut Außenstehender möchte ich auch mal meinen Senf dazugeben.
1. Dirks Gerede von Vor- und Endrunde ist purer Müll, denn hier geht es um ein Abschlussturnier, dass gemäß NBV-TO über 8 (Einzel) bzw. 4 Runden (Mannschaft) ausgetragen wird.
2. Da es weitergehende Bestimmungen nicht gibt (jedenfalls habe ich auf Anhieb keine gefunden), ist das Ganze als ein Turnier über zwei Tage zu sehen. D.h. die 4. Runde hätte auch am Sonntag gespielt werden können (oder müssen?). Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob irgenwelche Spieler dazu Lust gehabt hätten oder nicht.
3. Der Abbruch des Mannschaftswettbewerbs erscheint unter diesen Aspekten zumindest fragwürdig, eine Unterbrechung (wg. Schelchtwetter oder Dunkelheit) bis zum nächsten Tag wäre wohl die bessere Entscheidung gewesen.
4. Es ist aber offenbar vor Ort kein Prostest gegen die Schiedsgerichtsentscheidung (die Turnierleitung ist hierfür weder zuständig noch verantwortlich) eingelegt worden. Damit entfällt auch die Möglichkeit eines nachträglichen Einspruchs. Hier greift die entsprechende Regelung der DMV-SpO.
5. Diese ganze Diskussion ist daher müßig, weil kein Gremium jemals über diese Sache entscheiden wird. Und selbst wenn, wäre es wohl aussichtslos, denn Tatsachenentscheidungen lassen sich nunmal schlecht korrigieren. Man kann ja das Turnier nicht komplett wiederholen.
Was mich an dieser Diskussion wieder mal fasziniert und amüsiert ist, dass sich immer diejenigen am meisten im Ton vergreifen, die sich erkennbar durch ein ausgesprochenes Halb- oder Nichtwissen auszeichnen.
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Danke Günter,
endlich meldet sich sich jemand von offizieller Seite denn nur um die Regelauslegung handelt es bei diesem Fall.
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