Der genaue Wortlaut der Sportordnung. 
 
(8) Erfolgt ein Wechsel außerhalb des Wechselzeitraums, wird der/die betreffenden Spieler/in für 3 Monate gesperrt. Die 
Sperre beginnt am Tag des Eingangs des Antrages auf Spielberechtigung durch den neuen Stammverein bei der DMVPasszentrale. 
Die Sperre ist zu veröffentlichen und dem Spieler/der Spielerin mitzuteilen. Wurde der/die betreffende 
Spieler/in in der laufenden Saison von seinem/ihrem bisherigen Stammverein in einer Mannschaft des überregionalen 
oder regionalen Ligenspielverkehrs eingesetzt, ist er/sie nach dem erfolgten Wechsel für alle derartigen Einsätze seines/ 
ihres neuen Stammvereins bis zum Ende der Saison gesperrt. Als Einsatz zählt auch eine Aufstellung als Ersatzspieler/ 
in, nicht jedoch als Einzelspieler/in. 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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