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Alt 14.03.2010, 11:45
Laubigw13 Laubigw13 ist offline
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Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Ich kann mich täuschen, da kein Jurist, aber ich sehe das im Zusammenhang mit dem hier schon diskutierten Besitzstand. Du hast die Berechtigung zur SR-Tätigkeit bis zu einem festgelegten Zeitpunkt erworben.
Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an die Führerscheine, die vor geraumer Zeit auf EU umgestellt worden sind. Ich hatte einen in den 70er-Jahren erworbenen Spezialschein für LKW mit mehrachsigen Anhängern, über und für die Feuerwehr erworben. Als der ablief, hätte ich mich den EU-Regfeln unterwerfen müssen.
Bei der Umstellung der Führerscheinklassen hat es eine Besitzstandswahrung gegeben.
Also du darfst jetzt immer noch alles Fahren was du vorher auch FAhren durftest.
Das einzige was neu hinzugekommen ist, ist die Gesundheitsprüfung.
Bedeutet : Bis 50 kanst du mit dem alten Führerschein alles weiterfahren. Bis zum 50. Geburtstag muss der Führerschein umgeschrieben werden. Dies geht nur wenn man die Gesundsheitsprüfung besteht. Ansonsten verfällt der LKW Führerschein, wobei du weiterhin bis 7,5 t fahren darfst.
Gruß Holger
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