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Zitat von bärliner
Leider ja. Die Spielregeln und die Sportordnung legen lediglich die Aufgaben für Schiedsrichter und Oberschiedsrichter fest. Daran ändert sich auch in Zukunft nichts.
Die Lizenzstruktur ergibt sich ausschließlich aus der Lizenz- und Ausbildungsordnung.
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da steht aber nichts dazu, zumindest nicht die regel , wer wo schiedsrichten darf.
gereglt ist da viel, wieviel unterrichtseinheiten, wie alt man sein muss usw
aber da steht nicht schiedsrichter lizenz b bis 2 bundesliga, so etwas finde ich dort nicht, oder ist das mal wieder in irgendeinem protokoll , das keiner kennt niedergelegt.