betrug
es geht mir ja gar nicht darum, medteufel betrug vorzuwerfen.
es geht mir darum, ebay verkäufer zu sensibilisieren.
wenn das urteil, das am dienstag gesprochen wurde, rechtskräftig wird, dann kann der käufer mal ganz schnell zu polizei gehen, dort anzeige wegen betruges stellen und medteufel kommt dann ganz schnell in erklärungsnot.
denn, wenn er den begriff erste serie benutzt, ohne dass er das 100 % belegen kann -und wer kann das schon- wird man ihm vorwerfen, dass er diesen begriff ( erse serie) benutzt hat, um einen höheren preis zu erzielen ( mehr als der ball wert ist, falls es sich nicht um eine erste serie handelt).
da dies unter minigolfern bekannt ist ( das erste serien, die gesuchten und höherpreisigen sind ) geht das gericht auch von einer tat mit vorsatz aus, also mit wissen und wollen.
der kläger ging im vorliegenden fall zwar davon aus, dass es sich bei dem ball, den er erhalten hatte um gar keinen 083 handelte, sondern um eine 5 euro fälschung ( so stand es noch im ersten urteil ) und dass ein bild für meherere auktionen von verschiedenen verkäufern genutzt worden ist, weshalb er dann auch die betrugsanzeige stellte.
das gericht folgte dann aber den antrag der staatsanwaltschaft, die dem beklagten vorwarf, einen ball, bei dem es sich zwar um einen 083 handelt , auch einen alten und auch einen speckling, er dieses aber in verbindung mit den kontext und des bildes, bei dem käufer so hat erscheinen lassen, als ob es sich um die gesuchte erste serie handelt.
-bei dem ball handelte es sich um einen 083 der grünen serie herstellung 1990, der ball der dem gericht vorlag war eindeutig gewaschen , daher kann ich zum zustand bei eintreffen beim käufer nichts sagen, es wird wohl aber ein speckling ( wohl teils speckig gespielt und dann noch bearbeitet ) gewesen sein.
wenn dies schon zu einer verurteilung zu 20 tagessätzen wegen betruges führt, man ist dann also eindeutig vorbestraft mit eintarg in das polizeiliche führungszeugnis usw. dann möchte ich nicht wissen, zu welcher entscheidung ein gericht kommt, wenn man den begriff erste serie benutzt und man als verkäufer nur davon ausgeht es aber nicht belegen kann.
ich persönlich werde bei ebay diesen begriff nur noch mit erklärenden zusätzen, wie meiner meinung nach könnte es ein ball der ersten serie sein, oder nach den gemessenen daten handelt es sich lt bällebuch um einen ball der Xten serie.
denn ich habe ja auch schon eine negative und eine neutrale bewertung für zwei bälle von einen käufer erhalten, der den begriff "alter" anders ausgelegt hat als ich.
es ging unter anderem um einen alten wagner 70, den ich versteigert habe, diser ball war bestimmt 15 bis 20 jahre alt, dem käufer für den begriff alter 70er aber nicht alt genug.
bei dem anderen ball, gebotspreis 2,50 euro, war durch das spielen teilweise der lack ab ( im wortwörtlichsten sinn ) dies war auf dem foto auch zu erkennen. in der beschreibung wurde auf das foto hingewiesen. der käufer hat mich trotzdem, sogar ohne vorher mit mir in kontakt zu treten, gleich negativ bewertet.
was wäre wohl passiert, wenn dieser herr zu polizei gegangen wäre ???
also bei ebay artilebeschreibungen vorsichtig sein !!!!!
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