Wenn in einer Ergebnisliste die Bestrafung  eines Spielers angezeigt wird  
und in diesen Zusammenhang das Wort Sachbeschädigung aufgeführt ist gibt das natürlich Anlass zu Spekulationen. 
 
Fast jeder der das Wort Sachbeschädigung  liest wird sich fragen was dort wohl vorgefallen ist. So ein Hinweis ist für die öffentliche  Darstellung des Minigolfsports sicher nicht förderlich. 
V +1 wegen Unsportlichkeit hätte der Informationspflicht sicher auch genüge getan. 
 
Einerseits gehören Emotionen zum Sport dazu die auch wichtig sind um Sportliche Höchstleistungen  zu erzielen. 
 
Nur wenn wie hier von rohmbus beschrieben beim Abzeichnen alle drei Protokolle zerrissen werden kann man so einer Aktion nur mit Unverständnis begegnen. 
 
Auch die Endscheidung des Schiedsgerichts hier nur V+1 zu geben immer unter der Voraussetzung des beschriebenen  Sachverhalts ist doch sehr Fragwürdig.  
 
Die Protokolle genügen von der  Materialbeschaffenheit sicher den Anforderungen ein vernünftiger Umgang vorausgesetzt. 
		
	
		
		
		
		
		
	
		
		
	
	
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